Zopfi Mathias · Ständerat · 2023-03-07
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2023-03-07
Wortprotokoll
Ich möchte hier meinem geschätzten Standeskollegen Hefti, aber auch den Vorrednern, die das gesagt haben, ein Stück weit widersprechen: Nur die Tatsache, dass etwas in der Verfassung steht, begründet eben noch keine Bundeskompetenz. Diese Auffassung, dass es doch so sei, ist falsch. Ich habe in meinem Votum als Berichterstatter von einem Präjudiz gesprochen. Ich möchte das zu bedenken geben.
Ich habe kurz nachgeschaut: Die Gesetzesinitiative wurde mehrfach diskutiert. Das letzte Mal, als sie im Nationalrat diskutiert wurde, wurde gegen die Gesetzesinitiative unter anderem ins Feld geführt, dass der Bund bzw. die Bundesversammlung dann nicht mehr die Möglichkeit hätte, die geeignete Stufe in der Kompetenzordnung zu bestimmen, auf der die Initiative umgesetzt werden solle, weil sie automatisch auf Bundesebene gelten würde.
Diese Argumentation stimmt, und diese Argumentation stimmt auch hier. Es muss aber auch bei einer Initiative möglich sein, sie dort umzusetzen, wo sie hingehört. Sonst könnte man mit einer indirekten Gesetzesinitiative eigentlich ein Bundesgesetz erzwingen, was nicht der Fall ist. Ich würde davor warnen, hier Aussagen zu machen, die dann zu einem Präjudiz führen, die dann bei jeder Initiative dazu führen müssten, dass der Bund ein Gesetz erlässt. Sie wissen, dass das jetzt bei Weitem nicht überall der Fall ist.