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Imboden Natalie · Nationalrat · 2023-03-07

Imboden Natalie · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2023-03-07

Wortprotokoll

Bei der parlamentarischen Initiative Töngi 22.419, "Kindern und Jugendlichen die Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung ermöglichen", geht es um eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes und dabei nur und ausschliesslich um Kinder und Jugendliche, denen - so die Forderung der Initiative - die Einbürgerung unabhängig von der Niederlassungsbewilligung ihrer Eltern ermöglicht werden soll. Wie von meinem Vorredner bereits gesagt wurde, ist es für junge Menschen wichtig, dass sie mit möglichst guten Chancen in ihr Berufsleben und in ihr weiteres Leben starten können.

Ich nenne ein Beispiel, damit man sich das konkreter vorstellen kann: Gerade in touristischen Regionen kommt es häufig vor, dass Eltern seit vielen Jahren mit kumulierten Kurzaufenthaltsbewilligungen, sogenannten L-Bewilligungen, in der Schweiz arbeiten. Kinder dieser Eltern erfüllen zwar die Bedingung, dass sie bereits sechs Jahre hier in der Schweiz leben - sie gehen hier in die Volksschule, sie sind vielleicht bereits in einen Kindergarten gegangen, sie sind vielleicht sogar hier geboren worden -, sie können aber aufgrund dessen, dass ihre Eltern keine Niederlassungsbewilligung haben, später kein Einbürgerungsgesuch stellen.

Dieses Beispiel stammt aus einer Studie, die die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) letztes Jahr publiziert hat. Dort wurde insbesondere der Zugang zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Generation untersucht, aber auch, wo die Hürden liegen. Die Studie hat klar gezeigt, dass es Hürden gibt. Die "Sippenhaft" wurde bereits erwähnt, das heisst, dass die Kinder quasi im Status ihrer Eltern gefangen sind. Genau das will der hier vorliegende Vorstoss ändern. Denn das Bürgerrechtsgesetz verlangt in Artikel 9 sowohl eine Niederlassungsbewilligung als auch eine Mindestaufenthaltsdauer von zehn bzw., bei Jugendlichen, von sechs Jahren. Für Kinder heisst das, dass sie von den Eltern aufenthaltsrechtlich abhängig bleiben.

Eine starke Minderheit Ihrer Staatspolitischen Kommission - das Stimmenverhältnis war 11 zu 13, darum "starke" Minderheit - hat am 27. Oktober letzten Jahres eben gerade für diese Kinder und Jugendlichen einen Handlungsbedarf gesehen. Diese Initiative verfolgt einen sehr liberalen Ansatz; das finde ich einen sehr wichtigen Punkt. Sie will gleiche Startchancen fördern, und es ist so, dass die Prüfung weiterhin durch die Gemeinden vorgenommen wird.

Die kritischen Stimmen werden nun anführen, die Revision des Bürgerrechtsgesetzes sei doch erst gerade, 2018, in Kraft getreten und eine Revision würde sich daher nicht aufdrängen. An diese, wahrscheinlich meine beiden Nachredner, gerichtet, muss ich hier festhalten, dass das neue Bürgerrechtsgesetz zwar tatsächlich 2018 in Kraft getreten ist, die Botschaft zu dieser Revision aber aus dem Jahr 2011 stammt. Die Grundlagen, auch die Voraussetzungen sind also mehr als zehn Jahre alt. In der Zwischenzeit hat sich eben doch einiges geändert. In der Schweiz wurde ja am 12. Februar 2017 der Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration angenommen; es gab eine Verfassungsänderung. Der politische Wille ist also sehr deutlich, diesen jungen Menschen keine Steine mehr in den Weg zu legen, sondern sie zu integrieren.

Der Nationalrat hat den Handlungsbedarf erkannt, indem er in der Zwischenzeit eine andere parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission, 22.404, "Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation", angenommen hat. Ich glaube, das zeigt sehr gut, dass der Nationalrat, die Mehrheit anerkannt hat, dass wir hier eben Handlungsbedarf haben. Die starke Kommissionsminderheit möchte genau dieses Anliegen eben auch im Zusammenhang mit anderen Anliegen, die hier bereits überwiesen worden sind, vertieft prüfen.

Ich erinnere Sie daran, dass auch der Ständerat bereits aktiv ist. So fordert der Ständerat im Postulat 22.3397, "Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen", die Erstellung eines Berichtes. Er schätzt die Hürden, die wir heute haben, als zu hoch ein, und er will die tiefe Anzahl der Einbürgerungen in der Schweiz, gerade bei den Jungen, die im Zentrum stehen, anschauen.

Sie sehen, es ist, glaube ich, offensichtlich: Wir haben ein Problem. Das spricht auch dafür, dass wir der parlamentarischen Initiative jetzt helfen, ihre erste Hürde zu überspringen, damit die Menschen in diesem Land nicht mehr diese hohen Hürden haben. Herzlichen Dank, wenn Sie den Weg für eine vertiefte Prüfung frei machen.