Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-03-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-03-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Der Minderheitsantrag verlangt eine Senkung des Steuersatzes für nikotinhaltige Flüssigkeiten von 20 auf 11 Rappen je Milliliter.
Der Steuersatz von 20 Rappen ist im Vergleich zum Risikoprofil eher hoch angesetzt, das ist einzuräumen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Annahme der um bis zu 95 Prozent tieferen Schädlichkeit von E-Zigaretten auf Schätzungen und Studien beruht; das ist eben keine exakte Wissenschaft.
Die Steuerbelastung fällt mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Steuersatz um rund 93 Prozent tiefer aus als bei herkömmlichen Tabakprodukten. Dem Parlamentsauftrag auf eine dem geringeren Risikoprofil entsprechende Besteuerung von E-Zigaretten wird damit Rechnung getragen.
Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gehen. Aber nachdem Herr Ständerat Germann gesagt hat, der Bundesrat habe im laufenden Spiel die Spielregeln geändert, möchte ich darauf hinweisen, dass die Rechnung, die Sie machen, mit den 11 Rappen je Milliliter, aus dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung stammt. Aber der Bundesrat hat in der Botschaft die Berechnung geändert. Es wurde zuerst von einer Äquivalenz von 2 Millilitern für eine Schachtel Zigaretten ausgegangen; in der Botschaft ging man dann neu von einer Äquivalenz von 1,5 Millilitern aus. Offensichtlich wurde die Berechnung korrigiert. Das heisst also, dass man in der Botschaft gesagt hat, es gebe eine Äquivalenz von 1,5 Millilitern, da die Flüssigkeitsmenge, welche einer Schachtel Zigaretten gleichgesetzt werden kann, in der Regel zwischen 1 und 2 Milliliter beträgt.
Das ist jetzt auch etwas eine Wissenschaft. Aber ich wollte darauf hinweisen, dass das nicht einfach willkürlich war. Vielmehr ist es nicht unüblich, dass man in der Vernehmlassung etwas sagt, was man nachher korrigiert, auch aufgrund der Eingaben. Deshalb wurde diese Rechnung hier korrigiert.
Sie haben absolut zu Recht gesagt, Herr Germann, dass bei der Tabaksteuer auch der Fiskalgedanke im Vordergrund steht; das ist so. Da es sich um eine Zwecksteuer handelt, die vollumfänglich in die AHV und die IV geht, hat man immer darauf geachtet, dass sie eine grösstmögliche Ergiebigkeit bietet. Der Bundesrat erachtet deshalb die vorgeschlagene Erhöhung der Besteuerung als angemessen, dies auch im Vergleich mit derjenigen in Deutschland. Diese wird bis 2026 auf 32 Cent je Milliliter Flüssigkeit ansteigen, ich habe es in der Eintretensdebatte gesagt.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen.