preparatory:AB 315699
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-08
Wortprotokoll
Ich würde es gerne gleich so machen, wenn Sie einverstanden sind, Frau Präsidentin, dass ich beide Artikel, also Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben a bis c und Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a, zusammen begründe. Sie hängen auch ein wenig zusammen.
Mit dem Minderheitsantrag Sommaruga Carlo soll in Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben a bis c die heutige Bemessungsgrundlage erweitert werden, dies erstens durch eine Steuer generell auf erhitzte Tabakprodukte. Zweitens soll auch eine Besteuerung für Kau- und Schnupftabak sowie für übrige Tabakfabrikate eingeführt werden. Buchstabe c soll gestrichen und in die Besteuerung gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a integriert und steuertariflich durch die Anhänge I bis II behandelt werden. Dieser Minderheitsantrag steht somit direkt in Zusammenhang mit den Anhängen I bis III, also den Steuertarifen für Zigaretten, Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak, sowie mit Anhang IV, der gänzlich gestrichen werden soll.
Diese generelle Neubemessung der Steuer würde die Grundlage für die Möglichkeit einer generell höheren Besteuerung als heute bieten, was in der Kommission abgelehnt wurde. Das würde nicht dem Inhalt der Motion entsprechen und dazu führen, dass es zu mehr Einkaufstourismus und Schmuggel käme, was weder erwünscht ist noch angestrebt werden sollte. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag an der Sitzung vom 13. Februar mit 8 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo abzulehnen.