Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-08
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-08
Wortprotokoll
Der Verpflichtungskredit für die globale Umwelt ist ein alle vier Jahre wiederkehrendes Geschäft; Sie kennen es deshalb relativ gut. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat 197,75 Millionen Franken für die Periode 2023-2026. Dieser Beitrag ist Bestandteil des internationalen Engagements der Schweiz im Umweltbereich. Wir erfüllen damit die internationalen Verpflichtungen, die wir in verschiedenen Abkommen eingegangen sind.
Die Schweiz kann das Klima oder die Biodiversität nicht alleine schützen, wir können nur einen bescheidenen Beitrag dazu leisten. Mit der finanziellen Unterstützung der ärmeren Länder, insbesondere der ganz armen, der ärmsten Länder, können wir mit relativ wenig Geld eine grosse[NB]Hebelwirkung[NB]erzielen[NB]und überproportional dazu beitragen.
Nicht zuletzt ist ein internationaler Rahmen auch in unserem wirtschaftlichen Interesse. Wir haben hier hohe Umweltstandards. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Umweltstandards auch in anderen Ländern fördern. Das verhindert Ungleichgewichte betreffend die Wettbewerbsfähigkeit, auch was die Importe anbelangt; es ist also eine Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen.
Die wichtigsten Inhalte dieses Geschäfts sind die folgenden: Sie beschliessen hier die Kredite für verschiedene Fonds. Das ist einmal der Globale Umweltfonds, das ist der[NB]grösste, dafür sind 155,4 Millionen Franken vorgesehen. Die ungeraden Zahlen ergeben sich aus den proportionalen Anteilen, die jeweils in Prozenten ausgehandelt werden; deshalb stehen hier keine geraden Zahlen. Der Globale Umweltfonds ist der wichtigste Finanzmechanismus für die Umsetzung der internationalen Umweltabkommen, die Mittel kommen allen Umweltbereichen zugute.
Die Schweiz spielt in diesem Globalen Umweltfonds eine prägende Rolle: Sie hat Einsitz im Exekutivrat. Dieser Einsitz erfordert auch eine minimale finanzielle Beteiligung, er ist nicht einfach so gegeben. Dieser Exekutivrat funktioniert wie ein Verwaltungsrat, weshalb die Schweiz mit ihrem Einsitz die programmatischen Schwerpunkte mit beeinflussen kann. Damit stärkt sie auch die Einbindung des Privatsektors und hat eine hohe Hebelwirkung. Es wurde bereits erwähnt: Die Beiträge, die insgesamt bezahlt werden, sind ein Sechstel der Kosten aller Projekte; das heisst, fünf Sechstel werden aus anderen Mitteln generiert, und das ist doch ein sehr guter "leverage".
Angesichts der negativen Entwicklungen weltweit wurde der Fonds im Rahmen der achten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds um 33 Prozent aufgestockt. Aus diesem Grund legt der Bundesrat Ihnen einen Antrag auf etwas mehr Mittel vor. Nebst den Schweizer Beiträgen an den Globalen Umweltfonds umfasst die Vorlage auch Beiträge an den multilateralen Fonds zur Umsetzung des Montrealer Protokolls zur Verhinderung entsprechender Stoffe - FCKW als Beispiel -, die das Ozonloch vergrössern. Dann gibt es weiter einen Fonds zur Anpassung an die Klimaauswirkungen. Mir scheint gerade dieser Fonds von zentraler Bedeutung, denn letztlich kommen wir nicht darum herum, den negativen Auswirkungen des Klimas entgegenzutreten, beispielsweise indem wir Überschwemmungen mit Dämmen entgegentreten und die Bevölkerung gerade in den ärmsten Ländern[NB]damit[NB]beschützen;[NB]genau[NB]dafür ist der Fonds eingerichtet worden.
Die internationale Staatengemeinschaft hat sich angesichts der steigenden Kosten auf die vorliegenden Beiträge geeinigt. Alle hiermit beantragten Beiträge gelten als öffentliche Entwicklungshilfe gemäss den Regeln der OECD, sie werden also an die öffentliche Entwicklungshilfe angerechnet. Gemessen an der öffentlichen Entwicklungshilfe sind die Beiträge mit 1 Prozent der gesamten Entwicklungshilfe relativ bescheiden. Allfällige Kürzungen können in anderen Bereichen vielleicht diskutiert werden. Aber vor dem Hintergrund, dass es sich um 1 Prozent für sämtliche Umweltmassnahmen handelt, bittet Sie der Bundesrat, hier keine Kürzungen vorzunehmen.
Die Wirksamkeit der Projekte wird alle vier Jahre überprüft. Es wird eine umfassende Evaluation vorgenommen, das sehen Sie in der Botschaft. Gemäss der letzten Evaluation 2021 wird dem Globalen Umweltfonds eine hohe Erfolgsquote zugeschrieben.
Der Ständerat hat dem Verpflichtungskredit in der Wintersession mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Auch die Mehrheit Ihrer Finanzkommission und die Mehrheit der UREK[NB]beantragen[NB]Ihnen, wie der Bundesrat, Zustimmung zu diesem Kredit.
Ich komme noch zu den Minderheiten. Der Bundesrat beantragt Ihnen, sowohl die Minderheitsanträge, die eine Reduktion des Beitrages auf die Höhe des Rahmenkredits 2019-2022, als auch die Minderheitsanträge, die eine weitere Erhöhung möchten, abzulehnen. Mit einem Beitrag von gut 3 Prozent an die Gesamtkosten dieses Fonds leistet die Schweiz, gemessen an der Bevölkerungsgrösse, einen überproportionalen Beitrag. Deshalb ist hier eine Erhöhung nicht opportun. Auf der einen Seite ergibt sich die Notwendigkeit eines überproportionalen Beitrags daraus, dass wir einen Sitz im Exekutivrat haben und damit auch die Verwendung der Mittel massgeblich beeinflussen wollen. Eine Erhöhung ist also nicht notwendig. Auf der anderen Seite würde eine Senkung bedeuten, dass wir nicht mehr Einsitz im Exekutivrat hätten. Dementsprechend bitte ich Sie, diese Anträge abzulehnen, jene auf Erhöhung insbesondere auch aus[NB]finanzpolitischer[NB]Sicht.[NB]Das sind die Anträge des Bundesrates.