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Storni Bruno · Nationalrat · 2023-03-08

Storni Bruno · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Die Verlagerung des Strassengüterverkehrs auf die Schiene ist ein Hauptanliegen der schweizerischen Verkehrs-, aber auch der schweizerischen Umwelt- und Klimapolitik. Der begleitete kombinierte Verkehr, die rollende Landstrasse (Rola), war und ist eine bedeutende Massnahme der Verlagerungspolitik. Die schweizerische Verlagerungspolitik wurde schrittweise auf- und ausgebaut, ist sehr erfolgreich und gilt als internationales Vorbild. Sie ist aber noch nicht am Ziel, denn es fahren immer noch über 800[NB]000 LKW statt maximal 650[NB]000 pro Jahr durch unsere Alpen.

Neben oder sogar vor dem erfolgreichen unbegleiteten kombinierten Verkehr war die Rola von Anfang an die einfachste Lösung, ganze LKW von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Seit 1969 werden LKW auf der Bahnstrecke Basel-Tessin auf Güterzüge geladen. Damals kam man im Winter aber nur mit der Bahn durch den Gotthard; eingesetzt wurden spezielle neue Güterwaggons.

Im erläuternden Bericht "Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs" vom November 2021 schrieb der Bundesrat: "Um den Weiterbetrieb der rollenden Landstrasse über die Jahre 2024-2028 zu sichern, ist ein Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Angebots bis 2028 vorgesehen. Danach kann das Angebot eingestellt werden, da bis dann wettbewerbsfähige Angebote im unbegleiteten kombinierten Verkehr etabliert sind und so Rückverlagerungen auf die Strasse vermieden werden können." In der darauffolgenden Vernehmlassung zeigte sich eine sehr breite Unterstützung seitens der Kantone, Verbände und Parteien. Nur Astag, Economiesuisse, SVP, FDP, Strasse Schweiz und der Schweizerische[NB]Gewerbeverband[NB]waren[NB]gegen[NB]die[NB]Vorlage.

In seiner Botschaft zum Geschäft 22.064 betreffend das Güterverkehrsverlagerungsgesetz und den Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs beantragte der Bundesrat nun aber, dass der Betrieb schon ab 2027 nicht mehr gefördert und folglich definitiv eingestellt wird. Die Angebote im unbegleiteten kombinierten Verkehr sollten bis dahin - auch dank der gezielten finanziellen Unterstützung im Rahmen der Verlagerungspolitik - ausreichend wettbewerbsfähig sein, sodass keine Rückverlagerung auf die Strasse zu erwarten ist. Nach Anhörung von Vertretern der Branche und der Transporteure am 16. Januar ist unsere [PAGE 283] Kommission aber der Auffassung, dass der Finanzierungsrahmen bis 2028 zu verlängern ist; dies im Unterschied zum Entwurf des Bundesrates, der bis 2026 limitiert ist.

Die Kommission hat am 13. Februar die Anträge Romano und Pasquier-Eichenberger, die eine Verlängerung der Förderung bis 2028 beantragten, mit 15 zu 9 Stimmen angenommen. Man befürchtet, dass sich ein grosser Teil der aktuell 80[NB]000 bis 90[NB]000 Rola-Benützer auf die Strasse rückverlagert. Obwohl die Rola nicht ewig weitergeführt wird, scheint ein Ende im Jahr 2026 verfrüht. Da wir nah am Verlagerungsziel von maximal 650[NB]000 die Schweizer Alpen durchquerenden LKW sind, aber eben noch nicht ganz dort, wäre es schade, wenn wegen eines verfrühten Abbruchs der Rola 50[NB]000 oder mehr LKW von der Bahn auf die Strasse wechseln würden. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle geht in ihrem Bericht davon aus, dass sich drei Viertel der Rola-Transporte zurück auf die Strasse verlagern würden. Das würde gemäss Eidgenössischer Finanzkontrolle klar dem Verfassungsauftrag gemäss dem Alpenschutzartikel widersprechen.

Die Kommission empfiehlt, ihren Antrag zum Weiterbetrieb der Rola über die Jahre 2024 bis 2028 und zum Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Angebots bis 2028 zu unterstützen.