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preparatory:AB 315915

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Vielen Dank für die Frage, Kollege Hurter. Sie haben recht, was die UNO-Generalversammlung beschliesst, das habe ich vorhin gesagt, ist nicht völkerrechtlich verbindlich. Das muss es aber auch nicht sein, weil das Haager Abkommen die Nichtwiederausfuhr nicht regelt. Diese Regel haben wir uns selber auferlegt, und das ist für uns als neutrales Land auch richtig, aber wir können sagen, was die Kriterien sind und wann diese Regel greifen soll. Es ist, glaube ich, keine schlechte Idee, hier die UNO-Generalversammlung als Benchmark zu nehmen. Wenn wir uns an das Völkerrecht halten, dann ist das per se keine schlechte Idee. Es ist aber nicht so, dass die UNO-Charta das Neutralitätsrecht aushebelt, weil die Nichtwiederausfuhr gar keine neutralitätsrechtliche Frage ist, und darum geht es.

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