Friedli Esther · Nationalrat · 2023-03-09
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-09
Wortprotokoll
In diesem Block beraten wir sechs Minderheitsanträge. Wie bereits beim Eintreten ausgeführt, hat der Bundesrat mit seinem Zusatzbericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik eine stimmige Stossrichtung aufgezeigt. Jetzt kurzfristig einseitige Änderungen in einzelnen Artikeln vorzunehmen, lehnt die Mehrheit der Kommission klar ab. Gerne nehme ich noch zu den einzelnen Artikeln Stellung.
Zur Minderheit Trede zu Artikel 17: Diese Minderheit möchte bei den Einfuhrzöllen die Nachhaltigkeit ergänzen. Die Mehrheit Ihrer Kommission - das Stimmenverhältnis war 14 zu 7 Stimmen - lehnt diese Ergänzung ab. Der Bundesrat führte aus, dass es verschiedene Probleme gebe, die Zölle gemäss dem Thema Nachhaltigkeit zu bestimmen. Zum einen gibt es keine international gültigen Nachhaltigkeitsstandards in Bezug auf Agrarprodukte, zum andern wird es auch schwierig sein, wenn die Schweiz in anderen Ländern die Herstellungsbedingungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit überprüfen müsste. Wir hatten all diese Diskussionen bereits bei anderen Geschäften. Die Zölle im Agrarbereich sind WTO-notifiziert und nach oben begrenzt. Falls man die Zölle für nachhaltige Produkte tiefer ansetzen möchte, würde das die Preise von Schweizer Bioprodukten nach unten drücken. Das ist wohl nicht im Sinne der Urheber.
Zur Minderheit Bertschy zu Artikel 50: Bei diesem Artikel geht es um die Beiträge zur zeitlich befristeten Entlastung des Fleischmarktes. Kollege Leo Müller hat vorhin bereits einige wichtige Ausführungen dazu gemacht. Die Mehrheit Ihrer Kommission - das Stimmenverhältnis war 14 zu 10 Stimmen - lehnt diesen Antrag ab. Auch zu diesem Thema gab es in der Vergangenheit schon Vorstösse in diesem Rat. Diese wurden alle abgelehnt.
Der Bundesrat hat in der ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage zur AP22+ das Thema der Marktstützungsmassnahmen kritisch eingebracht. Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich jedoch eine Mehrheit der Kantone, der Verbände, der bäuerlichen Organisationen und der Parteien für die Beibehaltung dieser Massnahmen ausgesprochen. Die Mehrheit der Kommission sieht hier deshalb im Moment keinen Handlungsbedarf.
Zur Minderheit Grossen Jürg bei Artikel 52 LwG: In diesem Artikel geht es um Beiträge des Bundes für Verwertungsmassnahmen zugunsten der inländischen Eierproduktion. Die Minderheit Grossen Jürg möchte Artikel 52 aufheben. Die Kommission lehnte die Aufhebung mit 14 zu 9 Stimmen ab. Analog zu Artikel 50 fand auch hier die Aufhebung in der ursprünglichen Vernehmlassung kaum politischen Support, und die Mehrheit der Kommission sieht hier keinen Handlungsbedarf.
Zur Minderheit Bertschy bei Artikel 70a: Bei diesem Artikel geht es um die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen. Der Bundesrat hat hier in seinem ursprünglichen Entwurf der AP22+ verschiedene neue Voraussetzungen vorgelegt. In der Zwischenzeit gab es jedoch die parlamentarische Initiative 19.475 der WAK-S, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", die viele Massnahmen im Bereich der Umwelt und des Gewässerschutzes beinhaltet und die aktuell umgesetzt wird. Die Bäuerinnen und Bauern auf den Betrieben sind im Moment mit der Umsetzung dieser vielen Massnahmen gefordert, die wir auf den Weg gebracht haben. In vielen Teilen der Bauernschaft herrscht Unmut. Das haben uns verschiedene Ostschweizer Bauern mit ihrer Petition 22.2027, "Für eine nachhaltige Agrarpolitik in Zusammenarbeit von Politik und Branche", klar zum Ausdruck gebracht. Unsere Kommission hat diese Petition zur Kenntnis genommen.
Ich erlaube mir, im Namen der Mehrheit der Kommission nochmals festzuhalten: Die ursprüngliche AP22+ wurde vom Parlament sistiert. Die Mehrheit hat damals festgehalten, dass die Auswirkungen auf die Produktion, auf die Produktivität, auf die Wertschöpfung, auf den administrativen Aufwand und auf die Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebe deutlich zu gross seien. Wir haben dem Bundesrat mit einem Postulat einen klaren Auftrag gegeben, und der Bundesrat hat uns diesen Postulatsbericht vorgelegt. Aufgrund des Postulatsberichtes bzw. der Erkenntnisse daraus ist er nochmals über die Bücher gegangen und hat uns eine revidierte Variante der AP22+ vorgelegt. Darin sind verschiedene Punkte enthalten, so auch zu diesem Artikel 70a, die nun kongruent sind mit dem, was der Bundesrat im Postulatsbericht geschrieben hat. Die Strategie beinhaltet die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475, die unbestrittenen Punkte der Agrarpolitik und dann, auf die Agrarpolitik 2030-2033 hin, eine Auslegeordnung im Sinne der Motion 22.4251, "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts".
Aus Sicht der Mehrheit der Kommission ist die Politik des Bundesrates jetzt konsistent. Sie zieht eine Linie durch und ist für die Betroffenen nachvollziehbar. Noch während der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 erneute Verschärfungen im Umweltbereich zu machen, erachtete die Kommission als nicht opportun und lehnte den Antrag der Minderheit Bertschy zu Artikel 70a mit 15 zu 10 Stimmen ab. In der Kommission wurde über Absatz 1 Buchstabe c sowie über Absatz 2 und Absatz 3 Buchstaben a bis f gesondert abgestimmt. Das Resultat war jedoch immer das gleiche.
Der Minderheitsantrag Grossen Jürg zu Artikel 70b Absatz 4 wurde zurückgezogen, deshalb sage ich nichts mehr dazu.
Zu Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben b und c: Hier geht es um die Biodiversitätsbeiträge. Der Bundesrat schlägt vor, dass [PAGE 335] Biodiversitätsbeiträge auch für Beratungskosten für Ökobüros ausgerichtet werden. Mit den Direktzahlungen werden in der Landwirtschaft die Arbeiten für nicht marktfähige Aufwendungen abgegolten, und zwar direkt an die Bäuerinnen und Bauern. Mit dieser neuen Bestimmung sollen jedoch Beratungsleistungen gefördert werden, wobei die Abgeltung dann an Dritte abfliessen würde.
Die Kommission lehnte dies mit 12 zu 9 Stimmen ab. Die Mehrheit der Kommission ist klar der Ansicht, dass der Weg derselbe wie bei den Landschafts-, Qualitäts- und Vernetzungsprojekten sein muss, wo auch Beratungsbüros beigezogen werden. Dort bilden die Bauern Projektgruppen und bezahlen mit ihrem Geld aus Eigeninitiative einen Teil der Leistungen der Büros. Das Geld kommt also nicht unmittelbar aus den Direktzahlungen.
Ich habe es bereits in meinem Eintretensvotum ausgeführt und auch beim Minderheitsantrag zu Artikel 70a: Wichtige Teile der ursprünglichen AP22+ wurden bereits mit der parlamentarischen Initiative 19.475 aufgenommen. Die Umsetzung läuft seit diesem Jahr. Die Bauernfamilien sind da sehr gefordert. Der Bundesrat hat mit seinem Zusatzbericht zur zukünftigen Ausrichtung eine umfassende Strategie aufgezeigt. Es gilt nun, zuerst die bereits beschlossenen Massnahmen umzusetzen und Ruhe ins System zu bringen. Daher ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass mit der vorliegenden AP22+ nur die wichtigsten gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden sollten.
Ich bitte Sie daher im Namen der Mehrheit der Kommission, alle Minderheitsanträge abzulehnen.