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Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2023-03-09

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion unterstützt in diesem Block bei allen Anträgen in den Entwürfen 1, 2 und 3 die Minderheiten. Die Motion 22.4251, "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts", nehmen wir an. Ich werde mich in meinen Ausführungen aber auf die Anträge zu den Beiträgen zur Verbilligung der Prämien von Ernteausfallversicherungen gemäss Minderheit Ryser und auf die Parteistellung im Verfahren betreffend Pflanzenschutzmittel gemäss Minderheit Bertschy beschränken.

Zuerst zur Ernteausfallversicherung: Es ist für uns schon erstaunlich und schwer nachvollziehbar, dass es offenbar im Agrarsektor keinen Bereich gibt, der nicht auf irgendeine Art und Weise staatlich unterstützt werden soll. Offenbar ist ein neues Risiko aufgetreten. Sofort soll wieder ein neuer Subventionstatbestand geschaffen werden. Wie ich bereits beim Eintreten dargelegt habe, unterstützen die Grünliberalen Beiträge, welche die ökologischen Leistungen der Landwirtschaft abgelten. Allgemeine Subventionen, welche die Märkte verzerren und Fehlanreize beinhalten, lehnen wir hingegen ab. Da erwarten wir Lösungen[NB]über[NB]den[NB]Markt[NB]und[NB]nicht[NB]marktverzerrende Massnahmen.

Die vom Bundesrat im Entwurf vorgesehene Prämienverbilligung in der Ernteausfallversicherung ist eine solche aus unserer Sicht unnötige und marktverzerrende Subvention. Der Bundesrat begründet den neuen Artikel mit den gestiegenen Risiken aufgrund des Klimawandels. Mit der Zunahme der Häufigkeit und der Intensität von wetterbedingten Extremereignissen steigen in der Landwirtschaft die Risiken von Ernteausfällen. Ja, das ist so. Das heisst aber noch lange nicht, dass der Bund aus diesem Grund den[NB]Abschluss[NB]von[NB]Ernteausfallversicherungen subventionieren soll.

Im Gegenteil: Es wird der Fehlanreiz geschaffen, auf präventive Massnahmen zur Risikominimierung beim Ernteausfall, zum Beispiel durch die Kultur- und Sortenwahl oder einen optimierten Bodenschutz, zu verzichten. Auch die Forschung - zum Beispiel Robert Finger von der ETH - sagt, dass eine solche Subvention kontraproduktiv sei.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Ryser zu folgen und Artikel 86b zu streichen.

Wir kommen nun zum Parteistellungsrecht. Der Bundesrat beantragt Ihnen, einen neuen Artikel 160b einzufügen, der das Verbandsbeschwerderecht bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln regelt. Dieser Minderheitsantrag ist auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2018 zurückzuführen. Die Umweltverbände sollen im Rahmen des Beschwerderechts Parteistellung in allen Verfahren erhalten, deren Inhalte eine umweltrelevante Veränderung zur Folge haben können. Die Mehrheit der Kommission will nun einen massgeblichen Teil dieser Verfahren von der Verbandsbeschwerdemöglicheit ausschliessen. Bei 90 Prozent der Zulassungsverfahren wäre eine Beschwerde der Umweltverbände nicht mehr möglich.

Es gibt keine wirklich nachvollziehbaren Gründe, weshalb einer solch massiven Einschränkung zugestimmt werden soll. Der raschere Vollzug kann es nicht sein. Denn der langsame Vollzug ist nicht auf viele Verbandsbeschwerden zurückzuführen - bisher gab es, es wurde vorhin schon ausgeführt, nämlich sehr wenige -, sondern auf den Umstand, dass die Behörde personell völlig unterdotiert ist. Sie erinnern sich vielleicht: Ein Minderheitsantrag zum Voranschlag 2023 wollte dem Rückstau mit der Schaffung von zusätzlichen Stellen begegnen. Die gleichen Leute, welche nun die Verbandsbeschwerde massiv einschränken wollen und damit unsere Böden, die Gewässer, die Qualität des Trinkwassers und vor allem auch die Gesundheit der Bevölkerung gefährden, lehnten diesen Antrag damals ab. Man kann über die Motive nur spekulieren. Rational nachvollziehbar ist dieser Antrag der Mehrheit der Kommission nicht. [PAGE 341]

Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünliberalen Fraktion, bei Artikel 160b der Minderheit Bertschy und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

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