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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-03-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-03-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat antwortet wie folgt: Familienzulagen haben das Ziel, Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise auszugleichen. Erwerbstätige Angestellte in der Schweiz erhalten unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad die obligatorischen Kinderzulagen gemäss dem Familienzulagengesetz. Die Angestellten der Bundesverwaltung erhalten darüber hinaus überobligatorische Zulagen, sofern die Voraussetzungen gemäss Artikel 51a Absatz 1 der Bundespersonalverordnung erfüllt sind. Bundesangestellten mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 Prozent werden gemäss [PAGE 366] Absatz 3 des genannten Artikels die überobligatorischen Kinderzulagen ebenfalls ausbezahlt, sofern ein Härtefall vorliegt. Diese Praxis hat sich bewährt, und der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf.