Schmid Martin · Ständerat · 2023-03-13
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-13
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen mit meiner Motion den Antrag, das Bewilligungsgesetz so zu ändern, dass in Zukunft auch Hotelbetriebe, die ausländisch beherrscht sind, Personalwohnungen zubauen, erwerben können.
Im Kanton Graubünden herrschte in der Vergangenheit die Praxis, dass die kantonale Bewilligungsbehörde Hotelbetrieben diese Möglichkeit zuerkannt hat, denn man geht im Kanton notorisch davon aus, dass zu einem Hotelbetrieb auch Personalunterkünfte notwendig sind. Diese Praxis wurde dann vonseiten des Bundesamtes für Justiz vor Bundesgericht gezogen. Nachdem das kantonale Verwaltungsgericht diese Praxis noch geschützt hatte, entschied das Bundesgericht, dass diese Praxis mit dem bisherigen Gesetz nicht vereinbar sei. Wenn wir diesen ehemaligen Zustand wiederherstellen wollen, müssen wir also das Gesetz ändern. Diesen Vorschlag mache ich Ihnen.
Warum eigentlich? Im Kanton Graubünden haben wir heute die Situation, dass der Wohnraum extrem knapp geworden ist. Gerade in den letzten Wochen wurden die Leerwohnungsstatistiken publiziert. Sie zeigen, dass heute selbst in einem Tourismus- und Bergkanton eine extreme Wohnungsknappheit herrscht. Wir sind der Kanton, der nach Zug, Obwalden, Genf und Zürich kommt. Es war historisch gesehen nie so, dass die ländlichen Kantone so wenige Möglichkeiten, so wenig Wohnraum ausgewiesen haben.
Wir sollten uns ein paar Minuten Zeit nehmen, um einmal darüber nachzudenken, was sich gegenüber der Vergangenheit geändert hat und warum diese Motion helfen könnte. Das Problem wird zwar nicht gelöst, aber zumindest verschärft es sich nicht noch weiter. Diese Motion ist nicht das Allheilmittel. Aber sie würde in einigen Gebieten mindestens die Möglichkeit geben, mehr Wohnraum fürs Personal zur Verfügung zu stellen.
Was hat sich gegenüber früher geändert? Die Gemeinden können aufgrund des Raumplanungsgesetzes, das vom Schweizervolk angenommen wurde, keine Einzonungen mehr vornehmen. Gerade in unserem Kanton ist es ein Thema, dass Bauland zurückgezont werden muss, obwohl wir Wohnungsknappheit haben. Wir haben die Auflage, dass diejenigen Grundstücke, die noch nicht überbaut sind und die der Bevölkerungsstatistik nicht entsprechen, zurückgezont werden müssen. Wir haben dort also eine Blockade. Wir reduzieren das Angebot, obwohl wir schon eine Knappheit haben, und wir wissen ganz genau: Wenn es knapp ist, sollte man eben mehr Wohnungen zubauen. Aber wir machen das Gegenteil, wir reduzieren noch die Möglichkeiten. Das verschärft die Situation. Die Leerstände gehen zurück, die Preise steigen in die Höhe, und das ist teilweise auf das Raumplanungsgesetz zurückzuführen.
Gleichzeitig wird das Zweitwohnungsgesetz umgesetzt. Damit hat man den Gemeinden die Möglichkeit genommen, Quersubventionierungen vorzunehmen, wie sie es früher gemacht haben, auch im Erstwohnungsbau. Jetzt kommt die weitere Phase: Gemäss dem Bewilligungsgesetz und dem Bundesgerichtsurteil dürfen ausländisch beherrschte Hotelbetriebe, die noch Personalwohnungen bauen oder erwerben wollten, das auch nicht mehr tun. Tourismusbetriebe haben aber eine ganz andere Situation als andere Betriebe, weil die Mitarbeitenden vielleicht saisonal angestellt sind - es gibt sehr viele Wechsel - und die Hotels auch unterschiedliche Betriebszeiten haben. Man hat dann vielleicht eben manchmal auch Zwischenstunden, in denen man nicht im Betrieb arbeitet, bevor dann wieder die Arbeit für eine Mahlzeit ansteht.
Aus Sicht des Kantons und auch der kantonalen Bewilligungsbehörde war es gerichtsnotorisch, dass die Mitarbeitenden quasi betriebsnotwendig sind und dass sie eine Wohnung haben, wenn sie im Hotel arbeiten. Das war die ursprüngliche Praxis. Diese wurde vom Bundesgericht als unzulässig erachtet. Deshalb stellt sich jetzt die politische Frage, ob wir hier diese Möglichkeit wieder öffnen wollen. Meine Meinung ist klar: Wir sollten es nicht nur tun, sondern wir müssen es tun. Im Kanton Graubünden haben wir ein Problem. Ich kann nur darüber sprechen. Ich glaube aber, dass es auch an anderen Orten Probleme damit gibt, dass Grundstücke nicht mit Wohnungen überbaut werden dürfen. Das Bauland ist knapp, und gleichzeitig darf man diejenigen Grundstücke, die vorhanden sind, nicht überbauen. Das ist das Problem, das sich stellt.
Die Stellungnahme des Bundesrates ist aus meiner Sicht sehr unbefriedigend ausgefallen. Er schreibt, ein Ausbau sei hier nicht angezeigt. Aus der Optik anderer Regionen kann ich das vielleicht verstehen. Aus Sicht des Kantons Graubünden kann ich diese Antwort jedoch nicht verstehen. Bei uns ist es angezeigt. Wir haben ein Problem. Wenn vonseiten des Bundesrates gesagt wird, dass es Missbräuche geben könnte oder dass man keine solche Regelung wolle, dann bin ich damit einverstanden, dass man Auflagen erlässt, so wie es früher im Kanton Graubünden mit den Bewilligungen auch gemacht wurde. Wenn die Anforderung an die Bewilligung nicht erfüllt ist, darf kein Grundstück weiterverkauft werden. Ich glaube, dass dort die Lösung liegt.
Man sollte diese Änderung vornehmen. Man sollte den Kantonen diese Möglichkeit geben. Wenn die anderen Kantone diese nicht brauchen, um das Problem des Wohnungsmangels zu lösen, dann sollen sie das Instrument nicht [PAGE 176] anwenden. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Gleichzeitig kann man denjenigen Kantonen, die das Instrument einsetzen wollen, Auflagen machen, damit keine Missbräuche entstehen. Aus meiner Sicht ist das die Lösung, um dem Problem von Mitarbeitenden und Hotelbetrieben entgegenzutreten.
Gerade mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative wollten wir ja Hotelbetriebe fördern. Wir wollen touristisch bewirtschaftete, strukturierte Beherbergungsbetriebe fördern. Das geht aber nicht ohne Personal. Die Betriebe brauchen auch Personal, und dieses muss irgendwo wohnen können. Ich glaube, darin liegt die Crux.
Gleichzeitig hilft diese Motion auch den Einheimischen. Wenn nämlich genügend Personalwohnungen vorhanden sind, dann ist der Druck auf dem Wohnungsmarkt der Einheimischen geringer, und das hilft den Einwohnerinnen und Einwohnern in diesen Gemeinden auch wieder.
Ich bitte Sie also, dieser Motion zuzustimmen. Wir lösen nicht das gesamte Problem mit der Wohnungsknappheit, dessen müssen wir uns bewusst sein. Aber wir können einen Beitrag leisten, damit das Wohnungsangebot grösser wird, gerade auch in den touristischen Gemeinden. Deshalb bitte ich Sie hier, entgegen der Meinung des Bundesrates, dieser Motion zuzustimmen.