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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-03-17

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-03-17

Wortprotokoll

Sie haben sich in einer ausgedehnten und sehr umfangreichen Debatte zum Projekt des Assistenzdienstes zum Schutz des G8-Gipfels geäussert. Aufgrund dieser breiten und umfassenden Debatte bin ich gezwungen, auch einige grundsätzliche Überlegungen voranzustellen.

De quoi s'agit-il? Sehr vieles, was da gesagt worden ist, ist weder über diesen Erlass zu regeln, noch kann es Gegenstand unserer Verhandlungen sein. Immerhin haben wir uns alle innerhalb der Verfassung zu bewegen, und diese Verfassung allein gibt einen Rahmen, der verschiedene Programmpunkte - d. h. Anträge, wie sie gestellt worden sind - hier ausschliesst.

Aber vorweg: Generell wird vom G8-Gipfel gesprochen. Es wird in der Regel nicht darauf hingewiesen, dass sich die Vertreter dieser G8-Staaten dort nicht allein, sondern zusammen mit dem Nouveau Partenariat pour le Développement de l'Afrique treffen. Es wird nicht gesagt, dass genau diese Zusammenkunft der so genannt Mächtigen mit diesen Vertreterinnen und Vertretern der Ärmsten auch Gegenstand des Gipfels von Evian ist, dass gerade eine solche Zusammenkunft sehr wohl im Interesse der Ärmsten dieser Welt sein kann und dass allein gestützt auf diese Tatsache es falsch ist, wenn man sich einfach darauf fokussiert, es würde hier eine Konferenz der mächtigsten Staaten der Welt geschützt. Es wird ohnehin nicht erwähnt, dass sie demokratisch legitimiert sind, und es wird in der Regel nicht darauf hingewiesen, dass gerade diese Auseinandersetzung [PAGE 337] mit den Armen ein Programmpunkt ist. Ist denn das wirklich eine Motivation für unser Land, zu sagen: Wir helfen, das zu verhindern?

Die Tatsache, dass auch die so genannten Nepad-Staaten, die Staaten der New Partnership for Africa's Development, zur Teilnahme am G8-Gipfel eingeladen werden, dient gerade als gutes Beispiel für die Bereitschaft, die Probleme der Entwicklungsländer dort zu thematisieren. Dadurch wird das eigentliche Forum erweitert und beschränkt sich nicht nur auf die Einzelinteressen der G8-Staaten.

Der Problemkreis Entwicklungsländer und Fragen der Migration oder der internationalen Stabilität sind allesamt Probleme, welche die Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit, also auch die Schweiz betreffen: Diese Themen greifen über nationale Grenzen. Es war bisher üblich - es wird auch in Zukunft so bleiben -, dass die Schweiz mithilft, den ungestörten Verlauf dieser und künftiger Diskussionen zu garantieren, dass wir ein neutraler Platz für solche Auseinandersetzungen sind oder, wenn es jetzt im unmittelbar benachbarten Frankreich stattfindet, dass wir einen entsprechenden Beitrag dazu leisten. Damit zeigt sich die Schweiz auch solidarisch mit den teilnehmenden Nepad-Staaten und übernimmt entsprechend Verantwortung. Gerade diese Haltung entspricht unserem Engagement zugunsten der Staaten der Dritten Welt.

Ein Zweites: Evian hat für Frankreich oder auch für die Welt eine lange Konferenztradition. Evian ist jetzt nicht speziell gesucht worden, um diese Konferenz unmittelbar an die Landesgrenze zu legen; Evian diente bereits als Konferenzort für die Indochinakonferenz, später auch im Algerienkrieg usw. Auch an diesen Konferenzen hatte die Schweiz jeweils einen Beitrag zu leisten, und sie hat ihn auch geleistet.

Leider ist heute die Zusammenkunft von Staatschefs, selbst von Staatschefs der G8 und der ärmsten Länder Afrikas, nicht mehr ohne spezielle Sicherheitsmassnahmen möglich. Da frage ich mich auch, wie Herr Cuche: Was alles muss man noch vorkehren, um solche Konferenzen durchführen zu können? Aber die Antwort kann doch nicht sein: Es ist zu gefährlich; wir können sie nicht mehr durchführen. Die Antwort muss doch gerade darauf hinauslaufen, dass man sich, über diese Kontakte, Schritt für Schritt - wenn auch zugegebenermassen in der Regel in kleinen Schritten - für die Lösung der bestehenden Konflikte einsetzt.

Die Risikoanalyse, die zu machen ist, ist heute leider umfassender zu machen, als das früher der Fall war. Und es ist zweifellos zuzugestehen, dass auch für die durchführenden Staaten, und damit auch für die Schweiz, die einen Beitrag leistet, ein gewisses Risiko bleibt. Aber der Rechtsstaat, der Staat als Inhaber des Gewaltmonopols, des verfassungskonformen Gewaltmonopols, hat die Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit zu gewährleisten - für alle Teile dieser Gesellschaft, nicht bloss für eine Seite. Das hat er nach bestimmten Regeln der Verhältnismässigkeit usw. zu tun. Ich komme darauf noch zurück.

Ein dritter Punkt - dies vorweg - ist die schweizerische Verfassungsordnung. Die Kantone haben auf ihrem Gebiet die Polizeihoheit und die Polizeisouveränität. Es ist von vornherein nicht verfassungskonform, wenn über Vorschläge im Parlament Auflagen gemacht werden, die diese Kompetenz der Kantone, die durch die Bundesverfassung garantiert ist, einschränken würden. Diese Kompetenz ist zu respektieren. Wir stehen den Kantonen dort subsidiär zur Verfügung, wo sie eine Unterstützung wollen und brauchen, aber nicht in eigener Kompetenz oder kraft eigenen Rechtes. Sonst sind es - gerade im Polizeibereich - Teilbereiche, die speziell über die Verfassung und die Rechtsordnung dafür ausgeschieden sind. Der Bund hat sich in diesen Segmenten engagiert, und er hat sich über die Diskussion und Mitgestaltung des Staatsvertrages engagiert. Da - hier gebe ich Ihnen Recht, das haben Herr Schlüer und andere kritisiert - wäre es sachgerecht, wenn auch der Staatsvertrag zusammen mit diesem Projekt diskutiert werden könnte. Es wird ja noch erfolgen, es ist traktandiert; Sie werden diese Gelegenheit noch haben, und letztlich ist es dann ein Gesamtes, das die Legitimation für diesen Einsatz abgibt.

Es wurde verschiedentlich diese Schweizer Zusage kritisiert. Zum einen wiederhole ich hier, was ich in der SiK bereits mehrfach erwähnt habe: Die Schweiz hat in den letzten Jahren mehrmals gerade auf die Unterstützung Frankreichs zählen dürfen und müssen. Wir haben sie auch stets problemlos und formlos erhalten. Der Zionistenkongress in Basel beispielsweise wäre ohne die Unterstützung der französischen Sicherheitsorgane nicht sicher durchzuführen gewesen. Das gab es auch schon in anderen Bereichen.

Die Anfrage Frankreichs musste von der Schweiz her, wenn man alle Konsequenzen berücksichtigen wollte und musste, positiv beantwortet werden. Deshalb ist es nach der Haltung und Auffassung des Bundesrates müssig, hier darüber zu sprechen, dass man eigentlich hätte absagen müssen - es sei denn, Sie wollen das politische Signal so abgeben, dass wir auf unserer Seite nicht bereit sind, hier einen nachbarlichen Dienst zu leisten, und dass wir auf der anderen Seite dann offenbar auch auf französische Unterstützung verzichten wollen, wenn in Genf beispielsweise einmal eine internationale Konferenz stattfindet. Denn dort gilt dann das Prinzip der Reziprozität; dieses Prinzip ist in der Deklaration des Vertrages auch entsprechend niedergelegt. Gerade Genf als internationale Stadt ist darauf angewiesen, in einem solchen Fall diese Unterstützung dann nötigenfalls vom französischen "Hinterland" zu erfahren.

Ich gehe jetzt auf einzelne Punkte noch ein. Die Bedrohungsanalyse wurde teilweise von Ihnen gemacht. Es geht darum, dass Einzelpersonen, Delegationen, Einrichtungen oder Objekte eben einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind, dass sie eines speziellen Schutzes bedürfen und wir hier auch international verpflichtet sind, diesen Schutz sicherzustellen. Es geht auch darum, Kundgebungen grösseren Ausmasses aufzufangen, nach Möglichkeit zu begleiten und auch Sachbeschädigungen oder Ausschreitungen zu verhindern.

Die Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Logistik, die im Zusammenhang mit diesem G8-Gipfel auf uns zukommen, sind zwar gross, komplex und anspruchsvoll, zweifellos auch nicht ohne gewisse Risiken, aber, wie die Polizeiorgane und auch der Bundesrat glauben, sie sind durchaus zu bewältigen. Die Herausforderungen - wir sprechen von Schutz und Sicherheit für den Flughafen Genf-Cointrin und das Gros der 6000 bis 8000 Delegationsmitglieder und Medienleute, die für die Dauer des Gipfels in Lausanne und Montreux beherbergt werden, sowie von der Gewährleistung der freien und friedlichen Meinungsäusserung für eine noch unbekannte Anzahl von Gegendemonstranten - müssen aber durch die betroffenen Kantone im "bassin lémanique" bewältigt und gemeistert werden.

Im Bereich der Sicherheit sind somit in erster Linie die kantonalen Polizeikorps Genf, Waadt und Wallis gefordert. Da jedoch bereits feststeht, dass die kantonalen polizeilichen Sicherheitskräfte mit der Verstärkung durch einen Ikapol-Einsatz nicht ausreichen werden, ist der Bund materiell, personell und finanziell gefordert, um im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Kantone bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen - nicht um ihnen diese Aufgabe abzunehmen, sondern um sie zu unterstützen. Die Voraussetzungen für einen Einsatz der Armee im Assistenzdienst sind nach Ansicht des EJPD erfüllt. Weil mehr als 2000 Angehörige der Armee zum Einsatz kommen, liegt die Entscheidkompetenz für diesen Assistenzdienst beim Parlament.

Gemäss den heute vorliegenden Gesuchen der Kantone wird die Armee die kantonalen Polizeikorps in folgenden Bereichen zu unterstützen haben: Es geht einmal um die Überwachung, Bewachung und Kontrolle kritischer Infrastruktur inklusive des Flughafens Genf-Cointrin. Es geht um Boden- und Lufttransporte zugunsten der zivilen Einsatzkräfte sowie Verkehrsleitung. Es geht um einen Betrieb des Militärspitals Moudon zugunsten der zivilen Einsatzkräfte. Es geht um die Unterstützung der Seepolizei durch Patrouillenboote der Armee und den Aufbau eines redundanten Übermittlungsnetzes zugunsten der zivilen und militärischen Einsatzkräfte. Weiter werden Angehörige des Festungswachtkorps das Grenzwachtkorps an der Grenze verstärken.

[PAGE 338] Die Schweiz hat seit Beginn, seit der Kontaktaufnahme durch Frankreich stets unterstrichen, dass Frankreich sich nebst den Kosten für die Beherbergung und die Transporte auch an den Kosten im Zusammenhang mit den Sicherheitsmassnahmen beteiligen muss und dass für die zu erwartenden globalisierungskritischen Kundgebungen ein Ort auf französischem Territorium gefunden werden müsse. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kundgebungen auf Schweizer Boden, beispielsweise in Genf oder Lausanne, stattfinden. Die Dimension des Gipfeltreffens in Evian erfordert deshalb umfangreiche Massnahmen des Bundes und der Kantone. Zudem macht die geographische Lage von Evian im "bassin lémanique" den grenzüberschreitenden Verbund der Konferenzschutzmassnahmen beider Staaten erforderlich, und hiefür gibt es oder gab es rechtliche Aspekte zu genehmigen. Das ist über den Staatsvertrag erfolgt.

Hinsichtlich der rechtlichen Regelung des Status von militärischem Personal gibt es noch eine Option. Es sind zurzeit Vorbereitungen zur Ratifizierung eines PfP-Truppenstatutes, eines so genannten Status of Force Agreement (Sofa), im Gange. Das geschieht hier, wie es andernorts geschehen ist und wie es gestützt auf die Zustimmung durch die Schweizer Bevölkerung am 10. Juni 2001 möglich ist. Mit der Beschleunigung des ursprünglichen Zeitplans, d. h. mit einem Bundesratsbeschluss Mitte April, wäre das zeitgerechte Inkrafttreten des Sofa hinsichtlich der geplanten militärischen Zusammenarbeit zugunsten des Gipfeltreffens in Evian möglich.

Ein Verweis auf das bestehende Standardabkommen vereinfacht schliesslich die entsprechenden Detailregelungen im Staatsvertrag. Ein solches Abkommen wäre im Interesse der Rechtssicherheit unserer Truppe.

Der Assistenzdienst wird vom 22. Mai bis zum 5. Juni 2003 dauern. Wir haben heute in der Fragestunde bereits darauf hingewiesen, dass man nach den jetzt vorliegenden Begehren der Kantone mit einem Truppeneinsatz von rund 5600 Angehörigen der Armee zu rechnen hat. Die Aufgliederung im Einzelnen habe ich in der Fragestunde in der Antwort an Frau Hollenstein öffentlich gemacht; ich verzichte darauf, sie hier zu wiederholen. Die Eventualplanung ist vom zivilen Verantwortlichen und vom EJPD vorzunehmen, nicht vonseiten der Armee.

Schliesslich kann darauf hingewiesen werden, dass dort, wo die Truppe gemeinsam oder in gemeinsamer Funktion oder in Berührung zueinander ihre Aufgabe erfüllt, über den Staatsvertrag sichergestellt ist und sichergestellt wird, dass die staatlichen Souveränitätsrechte unangetastet bleiben. Ich habe entsprechende Detailfragen in der SiK Ihres Rates beantwortet.

Zu den einzelnen Anträgen:

Einer der Anträge Zisyadis fordert, dass der Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zum Schutz des G8-Gipfels in Evian entgegen unserer Formulierung in Artikel 3 dem Referendum zu unterstehen habe. Wir haben in der Botschaft die Rechtsform des Beschlusses unter Punkt 7 ausgeführt und die Form des einfachen Bundesbeschlusses begründet. Der vorliegende Bundesbeschluss ist als Einzelakt der Bundesversammlung gemäss unserer Gesetzgebung nicht rechtsetzend und untersteht in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses nach Artikel 163 der Bundesverfassung somit nicht dem Referendum.

Ein zweiter Antrag fordert, dass die Armee auf keine Weise Ordnungsdienst zu leisten hat. Nur in der Einsatzart Aktivdienst darf die Armee mit Ordnungsdiensteinsätzen betraut werden. Der Armee-Einsatz zugunsten des G8-Gipfels erfolgt im Assistenzdienst. Der Antrag ist damit erfüllt und obsolet.

Zum dritten Antrag ist zu sagen, dass im Staatsvertrag mit Frankreich die binationale zivile und militärische Zusammenarbeit geregelt wird. Der Staatsvertrag bekräftigt auch, dass die Souveränität beider Staaten gewahrt bleibt. Im Rahmen der einsatzorientierten Ausbildung vor dem Assistenzdiensteinsatz - und übrigens auch in jedem Truppendienst - werden der Truppe und dem Kader im Rahmen des Truppeninformationsdienstes Lektionen über die Themen unseres Staates durch Kommandanten oder Fachspezialisten erteilt. Das umfasst auch die demokratischen Rechte und Pflichten eines jeden Staatsbürgers. Auch hier ist eine spezielle und besondere Instruktion nicht nötig.

Die Anträge Zisyadis sind abzulehnen. Dasselbe trifft selbstverständlich für den Antrag zu, dass eine spezielle Dispensationspraxis zuzulassen wäre. Hier gilt die übliche Regelung, dass die Dienstleistung entsprechend dem Aufgebot zu leisten ist. Während eines Militärdienstes darf der Angehörige der Armee das Tragen von Waffen mit scharfer Munition nicht verweigern; eine solche Verweigerung hätte für ihn disziplinar- oder strafrechtliche Konsequenzen.

Frau Teuscher, auch die Idee Ihres Antrages fällt in den Bereich des öffentlichen Schulwesens und damit der Kantone. Ich kann mir persönlich durchaus vorstellen, dass in den Lehrplänen im Rahmen des Staatskundeunterrichts der Begriff der Globalisierung thematisiert wird. Mit der Botschaft zum Armee-Einsatz im Assistenzdienst hat der Antrag aber keinen materiellen Zusammenhang und ist aus diesen Gründen abzulehnen. Wir sind nicht kompetent, die entsprechende Auflage zu machen.

Herr Vaudroz nimmt ein versicherungstechnisches Problem auf. Es geht bei der Beurteilung von Bewilligungen für Demonstrationen darum, den schmalen Grat zwischen der Gewährleistung der Grundrechte - der Meinungsäusserungsfreiheit - und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu finden. Die Finanzierung in diesem Zusammenhang ist daher gleich zu handhaben wie in anderen Fällen, in denen diese beiden Interessen eine Rolle spielen; dies wird in der Botschaft auch so vorgeschlagen. Wo Personen geschädigt werden oder öffentliches oder privates Eigentum beschädigt wird, haben die Verursacher für die Schäden einzustehen. Es ist nicht am Bund, den Kantonen oder Gemeinden, solche Schäden zu übernehmen, wenn sie sich für die Wahrung des Grundrechtes der Meinungsäusserungsfreiheit beziehungsweise der Demonstrationsfreiheit einsetzen. Auch hier ist der Antrag deshalb abzulehnen.

Herr Gysin Remo schlägt vor, den Truppenbestand auf 2250 Angehörige der Armee zu beschränken. Er weist in der Begründung darauf hin, dass für das WEF in Davos 1700 im Einsatz waren, und das sei nur massvoll zu erhöhen. Ich sage nochmals: Es ist nicht die Armee, die, wie ebenfalls gesagt worden ist, sich praktisch neue Aufgaben zuschreiben will und eine WK-Planung macht. Es ist nicht so, dass sich die Armee hier anbietet, um eingesetzt zu werden. Die Armee geht nur so weit, wie das von den Kantonen verlangt wird, wie ihr subsidiärer Einsatz von den Behörden bejaht wird und sie vom Parlament die entsprechende Kompetenz hat.

In der Planung für das mit dem WEF in Davos überhaupt nicht vergleichbare Ereignis spricht man heute von 5600 Armeeangehörigen. Das ist auch nicht verwunderlich, geht es doch darum, die Sicherheit nicht nur an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Raum wie in Davos zu gewährleisten, sondern sowohl im Flughafen Genf wie an praktisch der ganzen oder an einem grossen Teil der Nordküste des Genfersees und dort die Polizei zu unterstützen.

Die Dispositive werden von der Polizei gemacht. Der Einsatz der Armee ist subsidiär. In diesem Rahmen kann ein entsprechender Beitrag geleistet werden. Die Truppen zu beschränken käme einer verantwortungslosen Einschränkung dieses Einsatzes gleich. Weshalb? Dort, wo die Truppe subsidiär in den Einsatz befohlen wird, unter der Verantwortung ziviler Kommandos, dort werden Polizeikräfte freigespielt. Nur wenn das möglich ist, ist es auch möglich, verhältnismässig zu reagieren. Wenn Sie als Ordnungsgarant die Kraft zur Verhältnismässigkeit verlieren, beginnt der Manifestant das Feld zu diktieren. Das darf nicht der Fall sein. Deshalb ist das Gewaltmonopol des Staates auch kontrolliert, hat verfassungsmässigen Regeln zu genügen und ist entsprechend geführt. Aber um das gewährleisten zu können, braucht es die entsprechende innere Reserve.

Deshalb ist es heute weder dem Bundesrat noch der Polizei respektive diesen drei Kantonen möglich, definitiv zu sagen, welche Kräfte oder wie viele Kräfte im Einsatz stehen [PAGE 339] werden. Wir gehen davon aus - und haben Grund zu dieser zuverlässigen Annahme -, dass es bei den 5600 bleiben wird.

Schliesslich zu den Minderheitsanträgen auf der Fahne: Die Ablehnung der Nichteintretensanträge habe ich begründet.

Zum Minderheitsantrag Fehr Jacqueline: Es sei darauf hingewiesen, dass auch hier ein Teil dieser Auflagen verfassungskonform respektive Verfassungsauftrag ist. Es ist eine Leerformel, das hier in diesen Beschluss speziell aufzunehmen. Und im Übrigen kann ein anderer Teil der Aufgaben nicht über die Kompetenz des Bundes geregelt werden.

Ich bitte Sie also, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Damit fasse ich zusammen: Ich bitte Sie, dem Beschluss zuzustimmen und die Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge sowie die Einzelanträge abzulehnen.