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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2023-03-13

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-13

Wortprotokoll

Die Minderheit II (Jauslin) zu Artikel 2 Absatz 2bis EnG will auf einen Richtwert für den Import von Elektrizität im Winterhalbjahr gänzlich verzichten. Dies betrifft sowohl den Beschluss des Ständerates, der einen festen Richtwert von 5 Terawattstunden fordert, wie auch den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, die eine Prozentzahl verlangt, nämlich 20 Prozent des über drei Jahre gemittelten Stromendverbrauches, dies vor dem Hintergrund der in den Absätzen 1 und 2 von Artikel 2 definierten Ausbauziele.

Der Richtwert von 5 Terawattstunden für den Import von Elektrizität im Winterhalbjahr ist denn auch nicht wirklich nachvollziehbar. Vonseiten der Elcom wurde einmal die Zahl von 10 Terawattstunden genannt, die nicht überschritten werden sollte, da andernfalls die Importabhängigkeit zu gross wäre und das Gesamtsystem an Stabilität verlieren würde. Dies nun einfach zu halbieren, erscheint nicht wirklich zielführend.

Neben den erwähnten Ausbauzielen ist Folgendes viel wichtiger: In den Artikeln 9bis und 9ter StromVG ist festgelegt, wie die Versorgungssicherheit im Winter gestärkt werden soll. So heisst es im Antrag der Mehrheit der Kommission zu Artikel 9bis Absatz 1 StromVG: "Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter soll per 2040 ein Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von mindestens 6 Terawattstunden realisiert und unterstützt werden. Davon müssen mindestens 2 Terawattstunden sicher abrufbar sein." Artikel 9ter behandelt dann die dank Energieeffizienz zu erzielende Versorgungssicherheit im Winter: "Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter sollen Massnahmen zur Energieeffizienz umgesetzt werden, die bis spätestens 2035 zu einer Reduktion des Stromverbrauches um 2 Terawattstunden führen." Damit wird unserer Ansicht nach an den richtigen Stellschrauben gedreht, um die Importabhängigkeit im Winter zu reduzieren. Die Forderung in Artikel 2 Absatz 2bis des Energiegesetzes ist damit bereits erfüllt. Es braucht keine zusätzliche Regulierung.

Zusätzlich zu beachten ist, dass die Importmenge insbesondere auch von externen Faktoren abhängt. Auch unter diesem Aspekt macht ein Richtwert, wie er beantragt ist, keinen Sinn. Hinzu kommt, dass daraus auch ein unerwünschtes, wohl nicht beabsichtigtes politisches Signal herausgelesen werden kann. Man könnte durchaus interpretieren, dass eine gute Anbindung ans europäische Stromnetz für uns keine Priorität hat. Das wiederum wäre definitiv das falsche Signal.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, bei Artikel 2 Absatz 2bis EnG der Minderheit II (Jauslin) zu folgen.