Bieri Peter · Ständerat · 2000-03-06
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-06
Wortprotokoll
Der Huckepackkorridor geht auch durch den Kanton Zug. Nur ist die Strecke des Huckepackkorridors durch meinen Kanton wesentlich kürzer als jene durch den Kanton Aargau, was es mir ermöglicht, mein Votum auch etwas konzentrierter zu halten. Aber ich verstehe, dass sich der Kanton Aargau als betroffener Kanton hier grosse Sorgen macht. Das Gleiche ist auch von meinem Kanton zu sagen. Auch die Regierung und die Bevölkerung meines Kantons sind an mich herangetreten mit der Forderung und auch mit dem Wunsch, dass den Anliegen und den geplanten Massnahmen nun endlich Taten folgen sollten. Unser Kanton hat bereits 1994 mit den SBB eine Vereinbarung abgeschlossen, welche vom Bundesamt für Verkehr im Mai 1994 genehmigt worden ist. Diese Abmachung ist mit derjenigen des Kantons Aargau absolut vergleichbar; es wird darin unter anderem festgehalten, dass sich die SBB verpflichten, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfügung die Massnahmen gegen Eisenbahnlärm zu realisieren.
Das Plangenehmigungsverfahren mit öffentlicher Auflage, die Einigungsverhandlungen und auch die abschliessenden Vernehmlassungen wurden im Februar 1999 abgeschlossen und erledigt. Nach wie vor steht aber die Verfügung des Bundesamtes für Verkehr aus. Die Zuger Regierung hat die Bevölkerung damals damit vertröstet, dass diese noch bis Ende Jahr eintreffen werde. Die Realisierung der Lärmschutzmassnahmen entlang dem Huckepackkorridor ist nicht zuletzt deshalb aufgrund des jetzigen Planungsgenehmigungsstandes vorzunehmen, um nicht weitere - jahrzehntelange - Verzögerungen in Kauf zu nehmen. Für die Bevölkerung wäre es schwer verständlich, wenn nach Artikel 14 der Übergangsbestimmungen die ganze Planung von vorne beginnen und die Geduld der Bevölkerung, die hier betroffen ist, ungebührlich strapaziert würde.
Der Direktor des Bundesamtes für Verkehr hat in der Kommission erklärt, dass bei einer Zustimmung zum damals von Herrn Kollega Pfisterer eingereichten Antrag die Mehrheit der betroffenen Anwohner des Huckepackkorridors weniger Lärmschutz erhielte und die netzweite Gleichbehandlung nicht mehr gewährleistet wäre - etwas, was wir ja sicher nicht wollen. In der Kommission wurde auch gesagt, dass sich aus der rechtlichen Betrachtung Probleme ergäben, indem sich das bisherige Vorgehen von dem hier zu genehmigenden Beschluss unterscheide. Ich denke, dass aufgrund dieser Ungereimtheit unbedingt eine Klärung notwendig ist.
Den betroffenen Personen entlang dem Huckepackkorridor, die schon lange, verschiedene Verfahren hinter sich haben, geht es jetzt darum, dass den Verfahren auch Taten folgen, dass nicht wieder alles von vorne aufgegleist werden muss [PAGE 5] und sich damit weitere Verzögerungen um einige Jahre ergeben.