Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2023-03-14
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-14
Wortprotokoll
Wir wechseln in diesem Block das Parkett und begeben uns auf einen nicht minder heiklen Untergrund. Jetzt geht es im Kern um die Verpflichtungen für den Zubau von Fotovoltaikanlagen. Soll es bei Neubauten, bei Umbauten oder gar bei bestehenden Bauten eine Verpflichtung geben, das Dach solaraktiv auszurüsten? Wieweit machen wir Vorschriften bei Geräten und Heizungssystemen, die heute noch im Einsatz sind, jedoch ineffizient oder sogar verschwenderisch arbeiten? Hier scheiden sich die Geister, auch in unserer Fraktion. Unbestritten ist, dass Fotovoltaikanlagen auf Dächern und auf bebauten Flächen wohl die geringste Auswirkung auf die Natur und das Landschaftsbild haben und deshalb eine sehr grosse Akzeptanz geniessen. Somit besteht in diesem Bereich auch ein sehr grosses Potenzial, und die Ausschöpfung des vollen Produktionspotenzials ist ja ein zentraler Punkt im ganzen Mantelerlass. Wir brauchen mehr Strom, rasch, unverzüglich, für eine sichere Energiezukunft, und für dieses gemeinsame Ziel müssen jetzt alle etwas von ihrer Wunschvorstellung abrücken.
In den Blöcken 1 und 2 wurde der Umweltseite sehr viel Entgegenkommen abverlangt. Heute werden die liberalen Kräfte einen nicht minder grossen Schritt machen müssen. Wir greifen hier in einen Bereich ein, der grundsätzlich im Hoheitsbereich der Kantone liegt. Aktuell sind die Regelungen auf kantonaler Ebene allerdings sehr unterschiedlich, was dazu führt, dass Bestrebungen bestehen, dies auf der Ebene Bund einheitlicher zu gestalten. Die vielen Anträge sind auch dadurch motiviert, dass Kantone, die im Bereich Fotovoltaikpflicht oder Effizienzvorschriften weitergehende Verpflichtungen kennen, damit sehr gute Ergebnisse erzielen.
Die Verpflichtung in Artikel 45a EnG, sämtliche Immobilien zwingend mit Fotovoltaikanlagen zu versehen, stösst bei einem grossen Teil unserer Fraktion auf Widerstand. Die Einsicht, dass eine Verpflichtung auch für bestehende Bauten wohl zum Scheitern der ganzen Vorlage führen würde, bewegt uns dazu, dem Einzelantrag de Quattro zuzustimmen. Bei diesem Kompromissantrag sind die bestehenden Bauten von der Solarpflicht ausgenommen.
Auch gegenüber der Verpflichtung in Artikel 45abis EnG, Parkplätze ab einer Grundfläche von 250 Quadratmetern solaraktiv auszurüsten, gibt es Vorbehalte. Jedoch ist es in unserer Fraktion Konsens, dass zuerst die bereits bebaute Fläche solaraktiv ausgestaltet werden soll, bevor man auf freie, unbebaute Flächen geht. Hier werden wir mehrheitlich den Einzelantrag Hess Lorenz unterstützen. Gemäss diesem Kompromissantrag sollen neue, dauerhaft installierte Fahrzeugabstellplätze ab einer Grösse von rund 250 Quadratmetern unter die Pflicht fallen, bestehende Parkplätze sogar erst ab einer Grösse von 500 Quadratmetern.
Die Vorschriften im Bereich der Geräte- und Heizeffizienz in Artikel 44 und Artikel 45 EnG lehnt eine Mehrheit der Fraktion ab. Diese Regelungen würden zu stark in die Wahlfreiheit der Personen eingreifen und wären nach Meinung der Mehrheit gar nicht durchsetzbar.
Dem Einzelantrag Müller Leo stehen wir offen gegenüber. Die übrigen Einzelanträge werden wir ablehnen.