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Hess Hans · Ständerat · 2000-03-06

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-06

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 3. Februar 2000 mit dem Geschäft befasst. Anlässlich dieser Sitzung führte die Kommission eine Anhörung der Vertreter der Interessengemeinschaft gegen Eisenbahnlärm (IGLS) durch. Die IGLS ersuchte mit Schreiben vom 14. Januar 2000 um Anhörung vor der ständerätlichen Kommission. Mit Schreiben vom 19. Januar 2000 wurde den Vertretern der IGLS mitgeteilt, dass es nicht üblich sei, dass eine Kommission im Differenzbereinigungsverfahren Anhörungen durchführe. Da aber das Geschäft ohne Verzögerung in dieser Session verabschiedet werden soll, führte die Kommission die Anhörung trotzdem durch. An der Kommissionssitzung wurde den Vertretern der IGLS mit Verweis auf Artikel 16 Absätze 2 und 3 GVG erörtert, dass sich die vorberatende Kommission ausschliesslich auf Fragen zu beschränken hat, über die zwischen den beiden Räten in der ersten Runde keine Einigung zustande kam, und dass auf andere Fragen nur dann zurückgekommen werden kann, wenn dies als Folge der neuen [PAGE 2] Beschlüsse nötig werden sollte oder wenn die Kommissionen beider Räte einen übereinstimmenden Antrag stellen.

Die IGLS war insbesondere mit dem in der bundesrätlichen Vorlage gegebenen Schutzziel von zwei Dritteln der schädlichem Lärm ausgesetzten Bevölkerung nicht einverstanden (Art. 2 Abs. 3) und verlangte eine Erhöhung auf drei Viertel oder gar 85 Prozent. Nachdem in dieser Frage zwischen den beiden Räten keine Differenz bestand und im Nationalrat nach eingehender Diskussion sowohl ein Antrag um Erhöhung auf 85 Prozent wie auch der Antrag um Erhöhung auf 75 Prozent abgelehnt wurden, sah die Kommission keinen Grund, auf diese Frage nochmals einzutreten.

Ich komme zu den einzelnen Differenzen: Aufgrund der Beratung im Nationalrat blieben beim Bundesbeschluss 1 vier Differenzen und beim Bundesbeschluss 2 noch eine Differenz übrig.