Munz Martina · Nationalrat · 2023-03-14
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-14
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit zu Artikel 9bis Absatz 2 Buchstabe c StromVG fordere ich bei den Wasserkraftwerken auf der Liste im Anhang eine faire Interessenabwägung gemäss Bundesverfassung. In meinem Einzelantrag zu Absatz 2bis geht es bei den Solar- und Windkraftanlagen um das genau Gleiche.
Artikel 78 Absatz 2 der Bundesverfassung verlangt eine umfassende Abwägung zwischen Schutz- und Eingriffsinteressen. Der grundsätzliche Vorrang der Energieinteressen dürfte deshalb die Verfassung verletzen. Meine Anträge fordern Gleichrangigkeit bei der Interessenabwägung, wie sie in der Verfassung postuliert wird.
Der Zubau der erneuerbaren Energien wurde jahrzehntelang behindert - um nicht zu sagen: verhindert -, indem zu wenig Geld gesprochen wurde. Zudem sind die Verfahren kompliziert. Bei jedem Projekt von nationaler Bedeutung kann mehrfach vor Bundesgericht gegangen werden. Der Schlüssel zur Beschleunigung liegt in den konzentrierten Verfahren und nicht im Abbau der Volksrechte und nicht in der Beschneidung der Interessenabwägung.
Seit der Energiekrise kann der Zubau von erneuerbaren Energien nicht schnell genug gehen, vor allem, wenn es um Eingriffe in die Natur geht - nicht aber, wenn das Eigentum betroffen ist. Wir müssen darauf achten, dass Schutzinteressen nicht über die Klinge springen müssen. Deshalb soll Gleichrangigkeit bei der Interessenabwägung gewährleistet werden.
Ich bedauere es im Übrigen sehr, dass der von der Kommission geschmiedete Kompromiss durch die Annahme der Minderheiten Paganini und Bregy blockiert und sabotiert wurde. Der Mantelerlass basiert auf einem Kompromiss. Wenn er in dieser Form in die Schlussabstimmung kommt, dann gebe ich ihm keine grosse Chance.
Die saloppe Art und Weise, wie das Parlament bezüglich Schutzinteressen unsere Verfassung auslegt, wird uns sicher schon bald einmal auf die Füsse fallen. Erstaunlicherweise werden gleichzeitig andere Grundrechte hochgehalten: Eine konsequente Solarpflicht auf Neubauten ist wegen den Eigentumsrechten tabu; Effizienzmassnahmen wie das Verbot von Elektrowiderstandsheizungen und Elektroboilern können wegen dem Föderalismus nicht national durchgesetzt werden. Es ist aber eine Tatsache, dass jede dritte Kilowattstunde ineffizient verschleudert wird und dass mit Fotovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern mehr als der heutige Jahresverbrauch an Strom produziert werden könnte. Wenn wir bei Schutzinteressen bezüglich Verfassung so hart am Wind segeln, dann sollten wir das konsequenterweise auch bei Solarpflicht und Effizienzmassnahmen tun.
Die gleichrangige Abwägung der Schutz- und Nutzinteressen ist in der Energiekrise in den Hintergrund geraten. Ich attestiere aber, dass durch das Einfügen des Wortes "grundsätzlich" das Abwägen bei triftigen Gründen möglich ist. Die Interessen der Energieprojekte geniessen dadurch grundsätzlich Vorrang. Mindestens in Extremfällen und bei triftigen Gründen kann aber bei Objekten von nationaler Bedeutung dem Schutzinteresse Rechnung getragen werden. Der Kommissionssprecher hat in seinem Eintretensvotum bestätigt, dass eine grundsätzliche Interessenabwägung möglich ist.
Ich ziehe deshalb meine beiden Minderheiten zurück.