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Bäumle Martin · Nationalrat · 2023-03-14

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-03-14

Wortprotokoll

In meiner Minderheit geht es um den Artikel, der die Durchschnittspreismethode beschreibt. Die Durchschnittspreismethode war diesem Rat und vielen Branchenvertretern schon länger ein Dorn im Auge, vor allem die Interpretation der Elcom. Ebenso gaben, auch in diesem Rat, Gerichtsentscheide Anlass zu vielen Diskussionen. Die Grünliberalen waren ebenfalls nie riesengrosse Fans der Durchschnittspreismethode, aber die Regeln dieser Methode sind heute bekannt, bewährt und auch weitgehend juristisch abgehandelt. Auch die meisten Branchenteilnehmer haben sich heute damit arrangiert.

Die Mehrheit beantragt nun, eigentlich ohne Not, eine Aufhebung der Durchschnittspreismethode und eine Neuregelung dieser Thematik, ohne dass wir die Konsequenzen dieser Änderung abschätzen können. Ich habe klare Signale aus der Branche - und hier nochmals meine Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsrat der EKZ, die das ähnlich sehen -, wonach die Mehrheit in diesem Punkt teilweise zu stark und unnötigerweise in die Unternehmensfreiheit eingreift und die bisherige Regelung eigentlich besser ist.

Weiter gilt es festzuhalten: Wenn man die Basisregeln nun ändert, gibt es neue und viele Rechtsunsicherheiten, allenfalls auch neue Verfügungen der Elcom bzw. Gerichtsfälle, die für entsprechende Unsicherheit sorgen. Statt das Kind mit dem Bade auszuschütten, wäre es wahrscheinlich besser, eine kleine Ergänzung der heutigen Durchschnittspreismethode vorzunehmen, mit Vorgaben, etwa für eine langfristige Beschaffungsstrategie. Aus unserer Sicht muss das der Ständerat nochmals prüfen.

Bei meiner Minderheit, die in der Fahne leider nur unvollständig abgebildet ist, geht es aber noch um einen [PAGE 467] anderen Punkt: Während Absatz 5 wie bisher zu belassen wäre, würde Absatz 5bis eine minimale Ergänzung erfahren, d.[NB]h., die Durchschnittspreismethode würde weiterhin funktionieren. Nachdem wir aber in Artikel 15 EnG Mindestpreise definieren und bei diesem Strom eine Abnahmepflicht für Verteilnetzbetreiber vorsehen, muss der Verteilnetzbetreiber das Recht haben, diese erneuerbare Energie auch in der Grundversorgung absetzen zu können, und zwar unbefristet. Gemäss heutiger Regelung würde das 2031 auslaufen. Damit müssten die Verteilnetzbetreiber diese erneuerbare Energie dann zwar übernehmen, sprich sie einkaufen, zugleich müssten sie aber auch die Kosten dafür selbst tragen. Das heisst, wenn die Marktpreise wieder einmal tief wären, was durchaus der Fall sein könnte, würde dies bei den Verteilnetzbetreibern unweigerlich zu Verlusten und letztlich zum Konkurs führen. Der Ständerat hat hier also ungenügend reguliert. Mit meiner kleinen Ergänzung möchte ich das nun klären.

Dieses Problem löst auch der Mehrheitsantrag nicht wirklich. Es ist unklar, wie diese neue Verpflichtung der Verteilnetzbetreiber zur Übernahme des Stroms geregelt ist. Dies müsste der Ständerat anhand der Differenz unbedingt klären und regeln. Ich ziehe meine Minderheit deshalb zurück. Eine Änderung oder eine andere Fassung von Absatz 5bis ohne die Beibehaltung von Absatz 5, der ja heute eben nicht so auf der Fahne enthalten ist, wie er es sein müsste, würde zu einer noch unklareren Situation führen. Ich sage aber hier deutlich: Wir haben mit dem Antrag, der von der Mehrheit kommt, eine Differenz zum Ständerat und eine neue Methode, bei der nicht klar ist, wie die Frage der Übernahme der erneuerbaren Energie geregelt ist. Der Ständerat muss jetzt schauen, ob er das neue Konzept des Nationalrates anpasst und verbessert oder ob er besser beim bestehenden Recht bleibt und dort mit kleinen, aber nötigen Anpassungen legiferiert.

Das ist für mich vor allem auch für den Ständerat und für die Materialien gedacht. Ich ziehe meine Minderheit also zurück. Die grünliberale Fraktion wird der Mehrheit folgen, mit diesen klaren Aufgaben an den Ständerat - in der Hoffnung, dass am Ende eine funktionierende Lösung vorliegt.