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Rüegger Monika · Nationalrat · 2023-03-14

Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-14

Wortprotokoll

In Block 4 geht es um den Netzzugang, um die Reservebildung bei Stauseen. Vor allem aber geht es um die Realisierung von fünfzehn Projekten zum Ausbau der Wasserkraft, die seit Jahren und Jahrzehnten von Umweltschutzverbänden blockiert werden. Wir schätzen es aber sehr, dass sie jetzt Bereitschaft zeigen, der Erklärung des runden Tisches zum Durchbruch zu verhelfen. Ich gehe noch auf die einzelnen Minderheiten ein.

Der Minderheitsantrag Klopfenstein Broggini zu Artikel 6 Absatz 1bis StromVG ist abzulehnen, und es ist der Mehrheit zu folgen. Warum? Der Antrag der Minderheit zielt gegen die Wirtschaft, gegen energieintensive Branchen, die auch im Winter viel Energie für ihre Produktion brauchen. Davon betroffen wäre auch der Wintertourismus. Der Antrag verstösst gegen das Prinzip der Grundversorgung, wonach alle mit Elektrizität versorgt werden sollen.

Der Minderheitsantrag I (Egger Kurt) zu Artikel 6 Absatz 2bis StromVG ist abzulehnen. Er will, dass die Netzbetreiber in der Grundversorgung als Standard ausschliesslich inländische erneuerbare Energie anbieten. Das kriegen wir im Winter schlichtweg nicht hin, im Gegenteil: Würde das "Stromfresser"-Gesetz im Juni vom Volk angenommen, würde der Importstrom aus französischen AKW und dreckigen Kohlekraftwerken aus Deutschland bis 2040 gegenüber heute um das Fünffache ansteigen, also bis 15 Terawattstunden - eine gefährliche und unsichere Auslandabhängigkeit. Darum braucht es die Minderheit II (Strupler), die auf klimaschonend produzierte Energie setzt und dabei technologieoffen bleibt.

Bei Artikel 6 Absatz 3 StromVG ist der Minderheitsantrag Vincenz abzulehnen. Müssten die Tarife in der Grundversorgung alle drei Monate statt wie bisher jährlich neu festgelegt werden, würde das einer faktischen Strommarktliberalisierung in der Grundversorgung gleichkommen. Mit anderen Worten: Die Stromrechnung würde den normalen Bürger im Winter gut und gerne das Drei-, Vier- oder Fünffache kosten.

Ebenfalls in Block 4 ist die Regelung der Reservebildung bei grösseren Speicherseen vorgesehen, die bei Engpässen zur Stromproduktion genutzt wird. Es darf einfach nicht wieder wie im letzten Herbst passieren, dass die gefüllten Speicherseen nicht für die einheimische Stromproduktion genutzt werden dürfen, nur weil die Betreiber alles schon ins Ausland verkauft haben und wir den verkauften Strom wieder teuer zurückkaufen müssen. Hier haben wir einen Versorgungssicherheitsauftrag zu erfüllen. Darum unterstützen wir die Präzisierung der Kommission bei Artikel 8 Absatz 3 StromVG.

Ja, natürlich müssen wir auch die Reservebildung von grösseren thermischen Kraftwerken mit einbeziehen und aufnehmen, darum ist der Einzelantrag Wasserfallen Christian zu Artikel 8a StromVG zu unterstützen.

In Block 4 ist Artikel 9bis StromVG elementar, damit das Gesetz überhaupt Sinn macht. Es geht darum, die fünfzehn Projekte im Anhang 1, die Sie in der Vorlage auf Seite 127 aufgelistet sehen, nach vielen Jahren zu deblockieren. Es geht um den Zubau der Wasserkraft, die Erhöhung von Staumauern, den Ausbau an Speicherseen, den Ausbau unserer natürlichen Ressourcen, an erneuerbaren Energien, der Wasserkraft. Hier können jetzt wirklich die Linken und Grünen beweisen, wie ernst ihnen der Ausbau der erneuerbaren Energien ist. Hier müssen sie eine Güterabwägung zwischen Energiezubau und dem Schutz von Käfern und Ameisen machen.

Der Einzelantrag Wasserfallen Christian bei Artikel 9bis ist zu unterstützen. Er will die Versorgungssicherheit vor allem im Winter auf ein solides Fundament stellen und einen Zubau auf 9 Terawattstunden respektive mindestens 5 Terawattstunden immer abrufbarer Energie.

Die beiden Einzelanträge Fluri bei Artikel 9bis sind zu unterstützen. Der eine schafft Klarheit, denn der Bundesrat soll die Anforderungen bei der Raumplanung regeln. Bei Absatz 2bis unterstützen wir die Streichung. Solar- und Windanlagen auf Freiflächen sind in der Bevölkerung am umstrittensten. Hebeln wir hier mit Absatz 2bis die Gemeindeautonomie aus, wird die ganze Vorlage in einem Referendum kaum bestehen können. Dies gefährdet somit den nötigen Ausbau der Wasserkraftenergie.