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Bischof Pirmin · Ständerat · 2023-03-15

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-15

Wortprotokoll

Als Vertreter der Kommissionsmehrheit erlaube ich mir, nach dieser sehr intensiven und substanzreichen Debatte einige Ergänzungen anzubringen, die in der Kommission auch diskutiert worden sind.

Der Minderheitssprecher hat gesagt, es gebe so quasi zwei Möglichkeiten: entweder jetzt Ja zu stimmen oder, wie er gesagt hat, die AHV an die Wand zu fahren. Und Kollege Wicki hat gesagt, er sei enttäuscht über die Mutlosigkeit der Kommission und niemand wolle etwas machen.

Für die Kommissionsmehrheit stimmt das natürlich überhaupt nicht, im Gegenteil. Dieses Parlament hat bereits vor längerer Zeit, das ist heute zweimal gesagt worden, dem Bundesrat einen Auftrag erteilt und gesagt, wie die Reform anzugehen ist. Dieses Parlament ist wahrscheinlich einstimmig der Meinung, dass wir uns Sorgen über die AHV machen müssen und dass die Finanzierung der AHV zurzeit nicht längerfristig gesichert ist. Der Bundesrat hat den Auftrag, hier einen Entwurf vorzulegen, und er hat in der Kommission die Eckpunkte erklärt, aufgrund derer er vorgehen möchte; ich habe das vorhin ungefähr erklärt.

Was die Kommissionsmehrheit nicht will, ist, auf einen falschen Weg zu gehen. Der Bundespräsident hat in der vorherigen Debatte ausgeführt, dass es für die letzte AHV-Revision, die im letzten Jahr gottlob angenommen worden ist, 27 Jahre gebraucht hat. In 27 Jahren sind wahrscheinlich dann einige von uns nicht mehr in diesem Rat. Die Kommissionsmehrheit möchte nicht 27 Jahre warten müssen, weil vorher lauter Fehlschüsse vorgelegt werden. Die Initiative wäre aus Sicht der Kommissionsmehrheit ein Fehlschuss. Sie möchte einen Automatismus - die Koppelung des AHV-Rentenalters an das durchschnittliche Lebensalter - in die Verfassung schreiben. Das ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit keine richtige Lösung.

Das Rentenalter muss Teil der nächsten Revision sein. Der Bundesrat hat das - mit den laufenden Fristen - auch angekündigt. Es ist aber vermutlich nicht mit einer sklavischen, allgemeinen Durchschnittslösung getan. Kollege Stöckli hat darauf hingewiesen: Die Lebenserwartungen im Lande sind, über die Kantone und Berufsgruppen gesehen, unterschiedlich.

Der Bundesrat hat auch darauf hingewiesen, dass er sich mit der Frage beschäftigt, ob es denn richtig sei, dass man das Rentenalter einfach unabhängig von den Beitragsjahren festlege, wie das die Initiative möchte. Ist es nicht so, dass man, wenn man auf die Beitragsjahre achten würde - das hat der Bundesrat in seinem Projekt auch erwähnt -, auf eine stimmigere Lösung käme? Ist es richtig, dass ich als Akademiker im Sinne der Initiative mit 66 in Rente gehen kann? Ich habe irgendwann mit 26 oder 27 Jahren begonnen, richtig zu arbeiten. Der Bauarbeiter und die Servicefachperson, die mit 18 oder 19 Jahren begonnen haben, müssten dann auch bis 66 warten, obwohl sie wesentlich mehr Beitragsjahre haben als ich. Aus Sicht der jungen[NB]Generation[NB]sind[NB]hier[NB]entsprechend[NB]andere Lösungswege zu finden.

Wenn man ein Problem hat, dann kann man nicht sagen, wir müssen einfach irgendeine Lösung haben, sondern die Lösung muss am Schluss schon die richtige sein. Kollege Kuprecht hat gesagt, sie müsse dann auch so ausgewogen sein, dass die Mehrheit der Bevölkerung sie annehmen werde.

Zu Kollege Caroni: Den internationalen Vergleich hat die Kommission schon angestellt. Jedes Land hat andere Voraussetzungen. Jedes Land hat aber die gleiche Lebensalter- und Beitragsalterproblematik wie die Schweiz. Wenn Sie einen internationalen Vergleich anstellen - einen Teil davon lesen Sie in der Botschaft auf Seite 14 -, dann stellen Sie fest, dass diejenigen europäischen Länder, die Reformen gemacht haben, zumeist die Beitragsjahre und die Arbeitszeit einrechnen und eben nicht sklavisch ein Rentenalter in die Verfassung schreiben. Das ist aus der [PAGE 225] Sicht der[NB]Kommissionsmehrheit[NB]wahrscheinlich der zukunftsgerichtete Weg.

Die Ideen sind immer unterschiedlich. Aber die Idee, dass man jetzt im Zeittakt, den das Initiativrecht vorgibt, einen Schnellschuss macht, ist unrichtig. Sie müssen sich vorstellen: Man kann Gegenvorschläge nicht irgendwann machen, sie müssen getaktet vorgelegt werden, sonst wird die entsprechende Initiative nicht rechtzeitig behandelt. Der Lösungsvorschlag der Initianten ist wahrscheinlich nicht der korrekte. Der Entwurf, den der Bundesrat verfahrensmässig in Aussicht stellt und den Ihre Kommission und das Parlament mit dem Auftrag, bis 2026 eine Vorlage zu unterbreiten, ja auch vorgezeichnet haben, erscheint der Mehrheit zeitgerecht zu sein und könnte zu einer ausgewogenen Lösung führen.

Ich bitte Sie hier, der Mehrheit zu folgen.