Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2023-03-15
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
Ich werde noch einige Ergänzungen zu diesem Block 5 anbringen. Mein Mitkommissionssprecher hat hier bereits einige Ausführungen gemacht.
Noch einmal ganz kurz zu Artikel 10, die Idee der Kommission war ganz klar die: Weil wir im Energiegesetz einen Effizienzmarkt eingeführt haben, wollte die Kommission mit diesem Artikel 10 eine Wettbewerbsverzerrung verhindern. Das ist eigentlich der Grund, warum man diesen Artikel 10 präzisiert hat.
Zum Antrag der Minderheit Müller-Altermatt: Hier muss ich, damit es für alle im Saal klar ist, noch präzisieren, dass die Kommission so oder so bereits den freien Zugang zu den Messdaten in Echtzeit postuliert und auch so aufgeführt hat. Das ist ersichtlich, und das kann man nachlesen. Den Antrag braucht es eigentlich nicht mehr. Sie finden das in Artikel 17aquater Absätze 4 und 5 StromVG. Diese werden auch mit dem Antrag der Minderheit Egger Mike nicht gestrichen. Das ist so oder so fester Bestandteil dieser Vorlage. Dort gibt es auch keine Minderheit. Daher ist der Antrag der Minderheit Müller-Altermatt nur eine Verdoppelung.
Zu Artikel 17bbis StromVG: Hier geht es um die Nutzung der Flexibilität, konkret um die Möglichkeit, Solarstromeinspeisungen zu reduzieren, wenn es vorübergehend zu viel Strom gibt. Das ist durchaus ein Problem, das im Sommer auftreten kann. Hier stellt sich die Frage, ob diese Regulierung fremdeinwirkend vorgenommen werden kann oder nicht und ob der Kunde dazu etwas sagen kann oder nicht. Die Kommission möchte, dass der Kunde es melden muss, wenn er keinen Eingriff will. Die Minderheit I (Vincenz) möchte hingegen eine Zustimmungslösung. Das heisst, damit solche Steuerungen gemacht werden können, muss der Kunde zustimmen. Der Antrag Vincenz wurde bezüglich der Absätze 1 und 2 mit 20 zu 3 Stimmen sowie bezüglich Absatz 3 mit 15 zu 3 Stimmen und bezüglich Absatz 5 mit 20 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Die Minderheit III (Schneider Schüttel) schlägt eine Mindestschwelle vor. Sie beantragt, dass der Bundesrat eine solche einführen und festlegen kann. Er soll festlegen können, wie hoch diese Schwelle ist. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Dann komme ich zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), die im Entwurf aufgeführt werden. Hier ist ein Teil der Kommission der Meinung, das sei eine Superidee. Das wird sich noch zeigen. Was wir aber festgestellt haben - ich möchte einfach noch einmal klar auf den Tisch legen, was die Kommission diskutiert hat -: Man ist der Meinung, dass auf Verordnungsstufe einige Präzisierungen vorgenommen werden müssen. Es muss der Verwaltung klar sein, dass es so, wie es jetzt im Gesetz steht, noch nicht abschliessend geregelt ist. Zum Beispiel hat man in der Kommission diskutiert, wie gross die räumliche Ausdehnung dieser LEG sein könnte. Hierzu ist die Kommission klar der Meinung, dass die LEG auf Quartiertransformatoren beschränkt werden sollten. Hier geht es also darum, dass das noch auf Verordnungsstufe klar geregelt werden muss, und auch die Zuständigkeit und die Verantwortung müssen klar geregelt werden; dies noch als ein Hinweis zu den LEG.
Dann komme ich zum Schluss noch zum Anhang 1 StromVG, wozu Herr Nordmann bereits Ausführungen gemacht hat. Wir hatten in der Kommission über eine Liste mit fünfzehn Vorhaben zu befinden; das ist tatsächlich so. Der runde Tisch ist jedoch nicht eine demokratisch legitimierte Vereinigung, sondern ein Beratungsgremium, das diskutiert und Schwerpunkte für Winterstromproduktion festgelegt hat. Auf diese Weise ist diese Liste mit fünfzehn Vorhaben entstanden, übrigens aufgrund einer Liste, die ursprünglich über dreissig Projekte beinhaltet hat. Die Kommission hat einzelne Projekte wie das Vorhaben Chlus nicht detailliert diskutiert. Aber wir waren der [PAGE 489] Ansicht, dass wir mit dieser Liste von fünfzehn Vorhaben eine gute Ausgangslage schaffen, mit der der Bundesrat arbeiten kann. Sollte ein Projekt aus dieser Liste entfallen, würde es dem Bundesrat durchaus offenstehen, ein weiteres Projekt aufzunehmen. Daher ist die Aussage von Herrn Kollege Nordmann natürlich richtig, dass mit dieser Liste eine Basis gelegt wird und dass die Kommission diese Liste bevorzugt.
Der Einzelantrag Martullo, der übrigens ein gutes Projekt nennt, sollte somit eigentlich nicht in diese Liste der Vorhaben aufgenommen werden.