preparatory:AB 317435
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-15
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion wird bei den Anpassungen weiterer Gesetze fast überall, wenn auch mitunter nicht einstimmig, für die Mehrheit stimmen.
Beim Minderheitsantrag Jauslin zu Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe d RPG steht eine Ergänzung von Sachplänen zur Debatte. Die Mehrheit unserer Fraktion befürchtet, dass dies kontraproduktiv sein könnte und die Sache eher verkomplizieren als klären würde. Hinzu kommt, dass eine Überprüfung der Sachpläne bei Bauvorhaben wie grossen Solaranlagen so oder so stattfinden muss, ob das nun im RPG steht oder nicht.
Bei Artikel 18bbis RPG liegen zwei Minderheitsanträge vor, welche die Abstände von Windkraftanlagen gegenüber Wohn- und Mischzonen gesetzlich verankern wollen. Wir lehnen beide Anträge ab. Wir haben grosses Verständnis für das Anliegen, den Lärm zu begrenzen. Fix im Gesetz verankerte Abstände werden der Situation aber nicht gerecht. Denn das hörbare Rauschen von solchen Anlagen unterscheidet sich je nach Standort und Topografie sehr stark. Der Abstand ist dabei nicht der entscheidende Faktor. Ausserdem ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärmemissionen bereits in der heutigen Gesetzgebung geregelt. Der Mantelerlass ist der falsche Rahmen, um die Mindestabstände zu bestimmen.
Eine Ausweitung des Mantelerlasses auf das Steuerharmonisierungsgesetz, wie es die Minderheit Munz verlangt, lehnt die Mitte-Fraktion ebenfalls ab. Wir halten diesen Eingriff in die steuerlichen Unterhaltsabzüge in dieser Vorlage nicht für gerechtfertigt. Eine Differenzierung der abzugsberechtigten Investitionen käme einer Bestrafung bestimmter Hauseigentümerinnen oder Hauseigentümer gleich, und damit würden wir diese Gesetzesrevision angreifbar machen. Anstatt auf Strafen setzen wir im Bereich der energetischen Sanierungen lieber auf Anreize, so wie wir es auch im indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative beschlossen haben. Wir sollten diesen Weg konsequent weitergehen, anstatt gewisse Entscheide zu bestrafen.
Dann zum Kernenergiegesetz: Dort wird jetzt der Volksentscheid zum Ausstieg aus der Kernenergie aus dem Jahre 2017 offenbar wieder hinterfragt. Die verschiedenen Minderheitsanträge aus der SVP-Delegation und auch der Einzelantrag Wasserfallen Christian beantragen ja bei den Artikeln 12 und 12a KEG, die Bewilligungspflicht bei neuen Kernanlagen anzupassen. Diese Minderheitsanträge zum KEG zielen darauf ab, entweder die Bewilligung von Atomkraftwerken zu vereinfachen oder das bestehende Verbot zur Erteilung von Rahmenbewilligungen aufzuweichen. Kurz gesagt: Man will wieder die Türe für neue AKW in der Schweiz öffnen. Für die Mitte-Fraktion ist klar, dass diese Wünsche in diesem Gesetz über die Förderung von erneuerbaren Energien komplett fehl am Platz sind. Wir arbeiten hier am Umbau des Energiesystems zu einem System, das uns unabhängig vom Ausland macht, das uns sicheren, sauberen und bezahlbaren Strom liefert, und zwar jederzeit. Die Förderung der nicht erneuerbaren Energien gehört definitiv nicht in ein Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien.
Genauso lehnen wir auch die Anträge ab, die in die umgekehrte Richtung gehen. Fixe Ausstiegszeitpunkte, wie sie die Minderheit Egger Kurt beispielsweise bei Artikel 26 Absatz 3 RPG will, widersprechen sowohl der Sicherheitsarchitektur unserer Atomkraftanlagen wie auch der Energiestrategie. Die Kraftwerke sollen weiterlaufen, solange die Sicherheit gewährleistet ist.
Ich erlaube mir am Schluss der Debatte ein Fazit über das, was wir bisher beschlossen haben: Wir haben wichtige Pflöcke eingeschlagen, welche wir zum Teil gar nicht gross besprochen haben, die uns aber bezüglich des Ziels dieser Vorlage, nämlich mehr Stromversorgungssicherheit zu generieren, echt weiterbringen werden. Wir haben Effizienzvorschriften für die Elektrizitätslieferanten beschlossen. Wir haben die gesetzliche Grundlage für die Speicherreserven geschaffen. Wir haben die Projektliste des runden Tischs Wasserkraft abgesegnet, und dies übrigens in einer erweiterbaren Form. Der Bundesrat ist also angehalten, diese Liste fleissig zu überprüfen; dies noch zur Güte jener, die im vorhergehenden Block unterlegen sind. Das sind jedenfalls Massnahmen, die schon in kürzester Zeit Strom zur richtigen Zeit liefern können bzw. mit denen sich Strom einsparen lässt, nämlich im Winter überschlagsmässig rund 4,5 Terawattstunden, über das ganze Jahr sind es rund 6,5 Terawattstunden. Nicht zu vergessen ist, dass dies ein Zubau ist, währenddem sämtliche Atomkraftwerke noch laufen werden. Wir wollen ja dort auch keine Verschärfungen.
Man spürt jetzt hier drin einen mittleren Grad an Unzufriedenheit, weil man dies oder jenes nicht erreicht hat. Insgesamt darf man aber, glaube ich, sagen, dass dieser Rat unter der Prämisse der Versorgungssicherheit Beschlüsse gefasst hat, welche auch die Stakeholder zwingen, Schritte aufeinander zuzugehen. Das ist schlecht für Partikularinteressen, das ist aber gut für das Land.
Wir werden mit diesem Gesetz in Zukunft mehr Strom haben, und zwar zur richtigen Zeit. Ich bitte Sie deshalb, am Schluss, in der Gesamtabstimmung, dem Gesetz dann auch zuzustimmen.