Friedli Esther · Nationalrat · 2023-03-15
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-15
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative Amoos will die gesetzlichen Rahmenbedingungen so ändern, dass ein freiwilliger Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn für alle möglich würde. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin soll selber entscheiden können, welche Art er oder sie haben will.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat den Initianten am 9. Januar 2023 angehört. Dabei wurden Themen wie Verschuldung, bürokratischer Aufwand, aber auch Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone diskutiert. Heute gibt es eine Quellensteuerpflicht für Personen, die über keine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz verfügen, sowie für Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz, die aber in der Schweiz erwerbstätig sind. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger gilt, dass sie die Steuern selbstständig einbezahlen müssen. Hierzu gibt es in den Kantonen verschiedene Modelle. In allen Kantonen gibt es die Möglichkeit, schon vor Eintritt der Fälligkeit auf freiwilliger Basis Vorauszahlungen zu leisten. Ausserdem findet der Bezug auf provisorischer Basis bereits im laufenden Steuerjahr statt.
Der Initiant macht vor allem geltend, dass Personen mit Geldproblemen und einer hohen Verschuldung davon profitieren würden, wenn die Steuern direkt vom Arbeitgeber abgezogen würden. Die Mehrheit der Kommission bezweifelt diese Wirkung. Der Initiant verspricht sich auch höhere Steuereinnahmen für die öffentliche Hand. Auch dies wird von der Mehrheit bezweifelt. So ist die Abschreibungsquote im Kanton St. Gallen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern unter 0,5 Prozent; bei den Quellensteuern liegt sie im Bereich von 0,7 bis 0,96 Prozent.
Hingegen sieht die Mehrheit der Kommission einen grossen neuen administrativen Aufwand auf die Arbeitgebenden und die Verwaltung zukommen. Die Arbeitgebenden müssten neu über jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin Buch führen, welche Art von Steuerabrechnung er oder sie möchte, und sie müssten dies auch periodisch überprüfen. Natürlich haben viele Betriebe heute Erfahrungen mit Quellensteuerabrechnungen und werden für diesen Aufwand ja auch entschädigt. Doch die Ausweitung auf alle verursacht einen beträchtlich grösseren Aufwand, vor allem auch für die KMU. Die Mehrheit der Kommission ist davon überzeugt, dass der Aufwand für die kantonalen Verwaltungen viel grösser würde, vor allem auch, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedene Arbeitgeber haben oder wenn die Arbeitnehmenden ausserkantonal arbeiten. Wichtig ist zudem: Auch mit dieser Initiative müssten alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin eine Steuererklärung ausfüllen. Hier gibt es also keine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger, ebenso wenig eine Entlastung.
Die Kommission empfiehlt Ihnen daher mit 15 zu 10 Stimmen, der vorliegenden Initiative keine Folge zu geben. Sie bringt für die Arbeitgebenden und die Verwaltung viel neuen bürokratischen Aufwand und für die Bürgerinnen und Bürger wenig Mehrwert.