Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-03-18
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-18
Wortprotokoll
Ob der Flut der Anträge, die mit einer Ausnahme aus Kreisen der Landwirtschaft stammen, könnte man ein bisschen die Übersicht über dieses Thema verlieren. Ich möchte Sie bitten, sich daran zu erinnern, was hier das Grundlegende, das Prinzip ist, und sich nicht in den Details zu verlieren.
Warum sind wir der Ansicht, dass die Milchkontingentierung aufgehoben werden muss? Herr Hämmerle hat es schon zweimal gesagt. Es gab einmal ein sinnvolles Paar, das hiess: Milchkontingentierung und garantierter Preis. Das Zweite haben wir nicht mehr, deshalb ist auch das Erste nicht mehr sinnvoll.
Es geht jetzt also darum, klipp und klar zu entscheiden: Wollen wir die Milchkontingentierung aufheben oder nicht? Das ist der Punkt, und die SP steht für die Aufhebung der Milchkontingentierung, dies aus zwei Gründen:
1. Die Bauern brauchen Planungssicherheit. Sie müssen wissen, bis wann diese Kontingente noch bestehen bleiben, denn sie wissen auch - wir haben ja vorher leider so beschlossen -, dass wir den Kontingentshandel weiterhin haben, und wer handeln will, muss wissen, wie lange er diese Möglichkeit noch hat. Wegen der Planungssicherheit brauchen wir einen fixen Zeitpunkt. Die Bauern müssen sich darauf verlassen können: Ab dann ist fertig, ab dann ist Schluss, auch mit dem Handel. Sie müssen wissen, ob es sich noch lohnt, Kontingente zu verkaufen, zu kaufen oder zu vermieten. Wir brauchen die Planungssicherheit.
2. Wir wollen natürlich keine Überproduktion an Milch bekommen. Wir wollen auch keinen Preiszerfall. Deshalb ist es ganz wichtig, dass die Massnahme der Aufhebung der Kontingentierung begleitet wird, mit Begleitmassnahmen, die wir bereits heute oder allenfalls morgen beschliessen können. Für uns ganz wichtig ist in diesem Fall, wie Herr Hämmerle immer so schön sagt, dass die Kühe das Gras dort fressen, wo das Gras wächst. Das heisst, wir brauchen eine Beschränkung der Raufuttermenge. Wir brauchen die Vorschrift, dass nur jene Anzahl Tiere gehalten werden kann, für welche Gras vorhanden ist.
Eine weitere, für uns natürlich wichtige Begleitmassnahme ist die Frage des Gewässer- und Umweltschutzes. Wir wollen dazu schauen, dass nicht zu viele Nitrate und Phosphate in die Gewässer oder allenfalls in den Boden geraten. Auch das ist eine wesentliche Begleitmassnahme.
Für uns ist es nicht wichtig, ob diese Vorschriften, über die wir heute diskutieren, im Gesetz oder in der Übergangsbestimmung sind. Das ist nicht das Thema. Es geht darum, heute klipp und klar zu sagen - das richtet sich auch an Herrn Walter -: Diese Kontingentierung wird aufgehoben. Wenn man ein wenig "schlitzohrig" wäre - und wer ist das nicht von Zeit zu Zeit -, so könnte man aus dem Antrag der Minderheit II schliessen, dass Herr Walter die ganze Sache einmal verschieben und dann schauen will, was der Bundesrat allenfalls für Vorschläge macht, und dann trotzdem Nein sagt. Dann ist man auf dem Stand von Herrn Brunner. Er sagt nämlich: Wir wollen eigentlich gar nichts, es hat sich bewährt. Man könnte, wenn man wollte, den Antrag der Minderheit II so auslegen.
Wenn ich dann auch noch den Antrag Scherer Marcel zu den Artikeln 46 und 47 anschaue, der dann auch noch jegliche Begrenzungsvorschriften für Tiere auf Betrieben aufheben will, dann sehe ich, in welche Richtung es geht. Das ist dann wirklich der völlig falsche Weg. Dann haben wir zu viel Milch, zu viel Fleisch; genau das wollen wir nicht. Es ist aber ganz klar, wohin der Weg aus der Sicht der SVP gehen soll - nicht von allen, aber von einem Teil der SVP.
Zur Frage der Staffelung: Die SP hat sich auch damit beschäftigt. Wir haben auch gedacht, es wäre vielleicht sinnvoll, einen gestaffelten Ausstieg vorzusehen, zuerst für Berggebiete und für Bioproduktion. Wir haben dies dann verworfen, weil wir keine Massnahmen gefunden haben, die diesen Bereichen tatsächlich längerfristig einen Marktvorteil verschaffen würden. Deshalb sind wir nicht der Ansicht, dass Herr Pelli mit seinem schleichenden und auch unkontrollierbaren Ausstieg aus der Kontingentierung eine gute Idee gehabt hat.
Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Minderheit I (Hämmerle) mit der kürzeren Frist zuzustimmen. Es hat sich z. B. gezeigt, dass längere Fristen dazu führen, dass man das Problem vor sich hinschiebt. Ein wunderbares Beispiel sind die Verordnungen beim Tierschutzgesetz. Da hat man dann halt die Spaltenböden erst dann abgeschafft, als es Matthäi am Letzten war, und nicht dann, als es vernünftig gewesen wäre.
Die Zukunft der Landwirtschaft liegt bei den Landwirtinnen und Landwirten. Sie sind die Unternehmer, sie haben dafür zu sorgen, dass ihre Betriebe überleben. Die anderen 96 Prozent der Bevölkerung sind bereit, einen grossen [PAGE 386] Kredit zu sprechen. Denken Sie bei Ihren Interventionen und bei Ihrem Abstimmungsverhalten daran.