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Brunner Toni · Nationalrat · 2003-03-18

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-18

Wortprotokoll

Immer öfter sind Betriebe im Berggebiet gezwungen, ihre Milchproduktion aufzugeben. Oft führen zu kleine Kontingente oder notwendige bauliche Anpassungen und Investitionen, z. B. wegen des Tierschutzes, aus finanziellen Gründen zur Abkehr von der Milchproduktion. Nicht selten wandert in einem solchen Fall das Milchkontingent vom Berg ins Tal. Im Gegenzug wird die Rinderaufzucht des Talbetriebs vom Berggebiet übernommen. Das ist eine mögliche Variante überbetrieblicher Zusammenarbeit, und das ist auch richtig so. Nur hat die Geschichte einen Haken. Die Wertschöpfung wandert vom Berg ins Tal, weil im Berggebiet keine Milch mehr produziert wird. Innovative und professionelle Bauernfamilien sollten auch im Berggebiet vermehrt die Möglichkeit erhalten, ihre Produktionsanteile zu halten oder eben auch ergänzen zu können.

Artikel 34 im Landwirtschaftsgesetz regelt, dass den Produzenten und den Produzentinnen ausserhalb des Berggebietes für zugekaufte Tiere aus dem Berggebiet für eine befristete Zeit Zusatzkontingente zugeteilt werden können. Das Instrument ist gut, sind doch Tiere aus dem Berggebiet begehrter. Es besteht damit ein Anreiz, solche Tiere zu kaufen, und als Nebeneffekt kann das eigene Kontingent im Talgebiet aufgebessert werden.

Ich möchte nun diesen Artikel ergänzen, indem der Bundesrat regelt, unter welchen Voraussetzungen auch im Berggebiet Zusatzkontingente zugeteilt werden können. Der Grundgedanke ist folgender: Betriebe im Berggebiet, die sich auf die Milchwirtschaft spezialisieren, sollen beim Zukauf von weiblichen Zuchttieren von einem Berufskollegen aus dem Berggebiet ebenfalls die Möglichkeit der Erlangung von Zusatzkontingenten haben. Produktion und Wertschöpfung werden so auch im Berggebiet gefördert. Es würde ein Anreiz geschaffen, dass auch im Berggebiet noch mehr überbetrieblich zusammengearbeitet wird.

Der Antrag ist unbürokratisch, er ist in einer Zeit der flexiblen Gesamtmenge auch unproblematisch und kann mit der bereits bestehenden Administrationsstelle ohne zusätzliche Staatskosten umgesetzt werden. Im Gegenzug ermöglicht er aber innovativen und spezialisierten Milchbetrieben zusätzliche Wertschöpfung in bereits bestehender Infrastruktur, und das im Berggebiet.

Mein Antrag kostet keinen einzigen zusätzlichen Franken. Er steht jedoch in der Logik des Gesetzes, indem es dem Bundesrat obliegen soll zu regeln, unter welchen Voraussetzungen im Berggebiet Zusatzkontingente zugeteilt werden können.

Ich bitte Sie, meinen wirklich guten Antrag wohlwollend zu unterstützen.