Amherd Viola · Bundesrat · 2023-03-16
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-03-16
Wortprotokoll
Die Motion Fiala umfasst zwei Forderungen: Erstens soll der Bundesrat die Gemeinden verpflichten, ihre Information zu den Schutzräumen gegenüber der eigenen Wohnbevölkerung zu verbessern. Zweitens soll die Qualität der Schutzräume und ihrer Ausstattung überprüft werden.
Für die Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen sind die Kantone verantwortlich. Sie haben die Zuweisungsplanung vorzunehmen und regelmässig zu aktualisieren. Aufgrund von Zu- und Wegzügen, Geburten und Todesfällen und wegen des Baus von neuen Schutzräumen oder der Aufhebung von Schutzräumen verändern sich die Grundlagen für die Zuweisungsplanung ständig. Deshalb erfolgt die offizielle Schutzraumzuteilung erst dann, wenn die sicherheitspolitische Lage, konkret zum Beispiel ein bewaffneter Konflikt, die Vorbereitung des Bezuges erfordert. Die Kantone sind verpflichtet, mindestens alle zehn Jahre eine periodische Schutzkontrolle durchzuführen.
Ich teile die Einschätzung von Nationalrätin Fiala, dass der Ukraine-Krieg die Bevölkerung verunsichert. Es ist daher wichtig, dass wir die Erkenntnisse aus dem Krieg berücksichtigen. Deshalb will das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) künftig die Angaben zu den kontrollierten und betriebsbereiten Schutzräumen jährlich bei den Kantonen einfordern. Bereits vor Kriegsausbruch hat das BABS zusammen mit den Kantonen ein Konzept zu den Schutzbauten erarbeitet. Es soll den Werterhalt der Schutzbauteninfrastruktur für die nächsten Jahrzehnte sichern. Das Konzept wird mit Blick auf den Ukraine-Krieg und die Auswirkungen eines bewaffneten Konfliktes nochmals überprüft. Bund und Kantone werden es gemeinsam umsetzen.
Sie sehen, geschätzte Frau Nationalrätin Fiala, dem Kernanliegen Ihrer Motion kann mit den geltenden rechtlichen Grundlagen Rechnung getragen werden. Wir nehmen das ernst und auch an die Hand.
Entsprechend empfiehlt Ihnen der Bundesrat Ablehnung der Motion.