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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2023-03-16

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-16

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat am 13. Januar dieses Jahres die Differenzbereinigung durchgeführt. Ich kann Ihnen sagen: Es ist ziemlich langweilig, die Kommission entschied immer einstimmig. Gerne gehe ich auf die sechs Punkte ein, die noch zu behandeln waren.

Ich beginne bei Artikel 86 Absatz 1 und Artikel 88a. Hier gab es nur eine redaktionelle Änderung; neu heisst es "Nachlassabwicklungsverfahren" statt "Nachlassverfahren". Der Ständerat hat diese Verbesserung eingeführt, und wir sind ihm hier gefolgt.

Nicht gefolgt sind wir dem Ständerat bei der zweiten Differenz. In Artikel 87 Absatz 1 geht es um die Frage, ob ein Schweizer auf ein Verfahren verzichten kann, wenn sich der Heimatstaat bereits der Erbschaft annimmt. Wir sind überzeugt, dass die Version des Bundesrates und des Nationalrates hier mehr Rechtssicherheit schafft, indem sie den Kompetenzkonflikt klar im Gesetz regelt. In diesem Sinne halten wir hier an unserer Meinung fest und erhalten die Differenz zum Ständerat aufrecht.

Beim dritten Punkt ist der Themenkreis der gleiche. Es geht um die Regelung des Kompetenzkonflikts. Und zwar sind wir damit bei Artikel 88 Absatz 1. Die Ausführungen zu Artikel 87 Absatz 1 können eins zu eins übernommen werden; ich verzichte auf eine Wiederholung.

Der vierte Punkt betrifft Artikel 88b und gleichzeitig Artikel 51 Buchstabe a. Auch hier haben wir einstimmig entschieden, auch hier erhalten wir die Differenz zum Ständerat aufrecht, auch hier sind wir der gleichen Meinung wie der Bundesrat. Es geht nämlich darum, wer zuständig sein soll, falls ein Erblasser durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag seine Erbschaft dem Heimatstaat unterstellt hat. Der Ständerat will hier keine Wahlfreiheit. Der Nationalrat respektive Ihre Kommission ist klar der Meinung, dass die Wahlfreiheit das Erbrecht im internationalen Umfeld stärkt.

Bei der fünften Differenz, wir sind bei Artikel 91, haben wir ebenfalls einstimmig entschieden. Wir erhalten auch diese Differenz zum Ständerat aufrecht. Wir sind wieder der gleichen Meinung wie der Bundesrat. Es ist eigentlich eine Seltenheit, dass wir so oft mit dem Bundesrat übereinstimmen, aber in dieser Vorlage lag er einfach wirklich oftmals richtig. Hier geht es um die Doppelbürger. Der Ständerat will, dass man bei Doppelbürgern ausschliesslich das Schweizer Recht anwendet. Ihre Kommission und der Bundesrat sind der Meinung, dass Doppelbürger eine Wahlfreiheit haben sollen, wenn sie eine letztwillige Verfügung machen. In diesem Sinne erhalten wir auch diese Differenz aufrecht, im Wissen darum, dass es bei einem geschlossen stimmenden Ständerat nicht ganz leicht sein wird, unsere Meinung bis zum Schluss durchzudrücken.

Zu guter Letzt haben wir uns dann gegenüber dem Ständerat doch noch versöhnlich gezeigt, nämlich bei den Artikeln 95 und 95b. Hier hat der Ständerat gute Präzisierungen vorgenommen, die wir als solche übernehmen.

Damit verbleiben noch vier Differenzen. Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission so zuzustimmen, und danke für die Aufmerksamkeit.