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Hess Hans · Ständerat · 2000-03-06

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-06

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c zu streichen. Die Beschränkung auf die Grundeigentümer umfasst nicht den vollständigen Kreis der Betroffenen. Betroffen können auch Mieter sein. Eine Lärmschutzwand stellt zudem ein Konzept dar, das für eine ganze Siedlung wirksam sein soll. Geschützt wird in der Regel nicht bloss ein Grundstück, sondern geschützt werden auch benachbarte Gebäude, die durch einen "Verzicht" eines einzelnen Grundstückeigentümers ebenfalls betroffen sein können.