Stark Jakob · Ständerat · 2023-04-11
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-04-11
Wortprotokoll
Die notrechtlich verfügte Rettung der CS vor dem Konkurs war wohl richtig und am Schluss unvermeidlich. Auch ich danke allen Involvierten, insbesondere der zuständigen Bundesrätin, aber dieser Fall muss über seine Bewältigung und Abwicklung hinaus Konsequenzen haben. Dazu habe ich drei Punkte in relativer Kürze:
1. Es muss etwas gehen, und zwar bald. Sämtliche im vorliegenden Mantelpostulat der Finanzkommission enthaltenen Themen müssen rasch bearbeitet werden und zu konkreten Vorlagen führen, beispielsweise zur Anpassung des Bankengesetzes. Die Finanzkommission hat ihre Forderungen aus verschiedenen guten Gründen in dieses Mantelpostulat verpackt, ist dabei aber davon ausgegangen, dass der Bundesrat rasch vorwärtsmacht. Mit Unglauben muss ich nun in der Stellungnahme des Bundesrates vom 5. April lesen, dass dem Parlament erst "innert Jahresfrist" Bericht erstattet werden soll. Ich bin überzeugt, Frau Bundesrätin, dass hier ein Fehler passiert ist und der Ständerat die ersten Berichte bereits in der Sommersession oder allenfalls in der Herbstsession diskutieren kann, um nachher rasch die nötigen Massnahmen beschliessen zu können. Vielen Dank für eine entsprechende Richtigstellung.
2. Der Vollzug durch die Finma muss entschiedener werden. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat den Wunsch geäussert, die Gesetzgebung sei nochmals zu verbessern, damit ihre Aufsicht wirkungsvoller gemacht werden kann. Dieser Wunsch hat sicher seine Berechtigung. Wichtig ist aber auch, dass die Finma ihre Beisshemmung gegenüber den grossen Instituten überwindet. Sie soll zum Beispiel die Kompetenz erhalten, Bussen zu verhängen. Sie muss die Bussen dann aber auch wirklich verhängen, und zwar besonders auch gegenüber den grossen Instituten, gegenüber den systemrelevanten Banken.
Man wird den Eindruck nicht ganz los, dass die Finma gegenüber den mittleren und kleineren Banken sehr präsent ist, aber dass gegenüber den systemrelevanten Banken doch eine gewisse Hemmung vorhanden ist. Als Beobachter habe ich den Eindruck, dass zwischen der Finma und den CS-Verantwortlichen wenig Kooperation und wenig Vertrauen vorhanden war. In einem solch schwierigen Fall müsste die Finma ostentative Autorität zeigen. Gegenüber der CS war sie nach meinem Empfinden zu rücksichtsvoll, vielleicht auch wegen zu wenig klarer rechtlicher Grundlagen. Die Finma muss also in Zukunft gegenüber den grossen, systemkritischen Banken - und das werden ja leider immer weniger - entschiedener und härter handeln. Denn auch für den Bankensektor gilt, was in unserer Demokratie gilt: In der Schweiz gibt es keine Könige.
3. Mein drittes Anliegen ist es, Notrecht weniger zu benutzen und klarer zu fassen. Das wiederholte Anrufen von Notrecht in den vergangenen Jahren hat gezeigt, wie es zunehmend schwieriger wird, die immer komplexer werdenden Probleme, die meist globaler Natur sind und in immer grösserem Tempo ablaufen, zu bewältigen. Die politischen Prozesse in einer Demokratie sind dadurch oft überfordert, insbesondere in unserer genossenschaftlich, kooperativ geprägten direkten Demokratie. Corona, der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen und jetzt die CS-Rettung: Dafür musste der Bundesrat nun drei Jahre hintereinander Notrecht anwenden. Das ist eine sehr unbefriedigende Situation. Wir müssen dringend über Notrecht und dessen Anwendung nachdenken und sprechen. Wir müssen nachher entsprechend legiferieren, immer mit dem Ziel, dass Notrecht wieder Notrecht wird und nicht zur ständigen Ermächtigung des Bundesrates, alleine zu regieren.
Das heisst erstens, das Notrecht in der Verfassung einmal gut anzuschauen und präziser zu definieren. Heute ist es ohne explizite Nennung in Artikel 184, "Beziehungen zum Ausland", und Artikel 185, "Äussere und innere Sicherheit", aufgeführt - ohne explizite Nennung, "Notrecht" steht da nirgends. Es war wohl auch nie dafür vorgesehen, Stromunternehmen und Banken zu retten. Nach meinem Empfinden ist es deshalb dringlich, zukünftig klar in die Verfassung zu schreiben, in welchen konkreten Notlagen des Jahres 2023 und folgende der Bundesrat eingreifen kann oder muss.
Zweitens sind Bundesrat und Parlament aufgefordert, die Gesetze für alle übrigen denkbaren Notlagen den modernen Anforderungen der Zeit anzupassen, damit unsere demokratischen Prozesse und die Gewaltenteilung auch in der Not und in der Krise funktionieren. Die Anwendung von Notrecht muss wieder zur absoluten Ausnahme werden. Die häufige Anwendung wirkt wie die Inflation auf die Währung, sie entwertet die Demokratie.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit für diese eher grundsätzlichen Überlegungen, und ich bitte Sie, in diesem Sinne allen Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen.