Burkart Thierry · Ständerat · 2023-04-11
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-04-11
Wortprotokoll
Es wurde gesagt: Der 19. März 2023 geht für uns alle als schwarzer Tag in die Geschichte ein, als schwarzer Tag für die Schweizer Wirtschaft, aber selbstverständlich auch als schwarzer Tag für unser ganzes Land. Der drohende Zusammenbruch der Credit Suisse und die hektische, auf Notrecht basierende Rettungsaktion wühlen uns alle und - es wurde gesagt - die ganze Bevölkerung auf. Über Nacht wurden Garantien und Kredite in bisher unvorstellbaren Grössenordnungen vergeben. Im Notrecht wurden Eigentumsgarantien, Aktionärsrechte und Wettbewerbsprinzipien ausser Kraft gesetzt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CS, aber auch der UBS sind von einem Tag auf den anderen in Bezug auf den Erhalt ihres Arbeitsplatzes verunsichert. In den kommenden Monaten und Jahren werden wohl Tausende Stellen abgebaut. Ja, Herr Kollege Zanetti, die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Banken sind eben auch Teil der Realwirtschaft. Kleinsparerinnen und Kleinsparer nehmen finanziellen Schaden. Das Vertrauen in die Behörden, insbesondere in die Aufsichtsbehörden, hat Schaden genommen.
Verursacht wurde dieser Schlamassel durch eine verantwortungslose Managerkaste und eine über viele Jahre hinweg bonusgetriebene Unternehmenskultur. Selbst verschiedene Skandale, Stichwort Libor, Greensill, Archegos, konnten die Verantwortlichen offenbar nicht oder zu spät vom eingeschlagenen Weg abbringen. Diese Skandale sind schliesslich ursächlich für den Vertrauensverlust in die Bank und den darauffolgenden Bankrun, den enormen Liquiditätsabfluss aus der CS. Die staatliche Rettung unter Beteiligung eines privaten Unternehmens, der UBS, war absolut notwendig. Der Bankenplatz Schweiz und unsere Realwirtschaft hätten andernfalls enormen und in seiner Grösse unabsehbaren Schaden genommen. Aufgrund eines drohenden Dominoeffekts hätten womöglich gar das internationale Bankensystem und damit die Weltwirtschaft arg gelitten. Man stelle sich das vor: verursacht durch eine Schweizer Bankenpleite!
Es ist klar, dass dieses Geschehen der politischen Aufarbeitung bedarf. Diese muss mit Augenmass und Bedacht vorgenommen werden. Unbedachte Schnellschüsse in Bezug auf vermeintliche Lehren aus der Krise müssen verhindert werden. Folgende fünf Erkenntnisse scheinen mir aber bereits jetzt angezeigt zu sein:
1. Die Rettung des Systems ist erfolgreich verlaufen und hat die unruhigen Finanzmärkte beruhigt. Der Anker bei der Bewältigung der Krise ist nun die UBS, die noch vor fünfzehn Jahren aufgrund eigenen Versagens in ähnliche Turbulenzen geraten war und der staatlichen Unterstützung bedurfte. Eine Marktwirtschaft ohne ein minimales ethisches, moralisches Fundament kann nicht funktionieren. Gewisse Dinge tut man nicht, auch wenn sie vom Staat nicht verboten sind. Deshalb ist in den Unternehmen die Kultur genauso wichtig wie staatliche Vorschriften oder interne Reglemente und Regeln. Dabei geht es in erster Linie um Anstand.
Nun ist schon in der Finanzkrise der Eindruck entstanden, dass die Jagd nach dem schnellen Geld bei vielen Managern jeden Sinn für Mass, Anstand und Moral habe verkümmern lassen. Die bei der CS ans Licht gekommenen gravierenden Missstände haben solche Vorurteile bestätigt und das Vertrauen in die Bank zunehmend beschädigt. Die rechtlichen Möglichkeiten für Schadenersatzansprüche, wie von der Finanzkommission beantragt, sowie für die Blockierung und Rückforderung von Boni gegenüber dem Topmanagement sind daher auszuschöpfen. Denn zur freiheitlichen Marktwirtschaft gehört auch die Verantwortung im Fall eines angerichteten Schadens. Verantwortungslose Wirtschaftsakteure sind Totengräber der Marktwirtschaft. Der Untergang der CS soll deshalb für alle Wirtschaftsführer und Wirtschaftsführerinnen ein Mahnmal dafür sein, dass verantwortliches Verhalten eine mindestens so wichtige Voraussetzung für das Überleben der Marktwirtschaft ist wie freiheitliche staatliche Rahmenbedingungen.
2. Die CS hat zwar im Rahmen der Too-big-to-fail-Regulierung markant verbesserte Kapital- und Liquiditätsvorschriften sowie die strukturellen Abwicklungsvorbereitungen erfüllt. Es hätte ordnungspolitisch nahegelegen, den Too-big-to-fail-Mechanismus zur Abwicklung der CS einzuleiten. Dass dies nicht möglich war, hat mit dem äusserst fragilen Zustand des globalen Finanzsystems zu tun, der auf die gigantische Verschuldung von vielen Staaten und Unternehmen zurückzuführen ist. In einem solchen Umfeld drohte bereits der Zusammenbruch einer mittleren Regionalbank in den USA eine Kettenreaktion und damit eine Finanzkrise auszulösen. In diesem nervösen Umfeld hätte das Auslösen des Too-big-to-fail-Mechanismus, der wohl bei schönem Wetter durchaus funktionieren könnte, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Finanzkrise ausgelöst. Diese Vorgänge zeigen, dass bei fragilen Verhältnissen auch kleinere Banken gegebenenfalls vom Staat gerettet werden müssen. Daran zeigt sich, dass eine Regulierung, die starr gewisse Banken als systemrelevant und andere als nicht systemrelevant beurteilt, wenig mit der Realität zu tun hat. Das international vernetzte Bankensystem ist ungeachtet des Missmanagements dynamischen Effekten ausgesetzt, sodass auch staatliche Rettungen von sogenannten Regionalbanken nicht ausgeschlossen werden können. Auf diesen Umstand muss sich die Regulierung einstellen.
3. Demut, Bodenhaftung, Bescheidenheit, Volksnähe und Verantwortungsbewusstsein sind nun aber auch von der UBS in hohem Mass zu fordern. Sie steht vor einer Herkulesaufgabe. Dass die Aufsichtsbehörden das eng begleiten müssen und dass die Politik ihre Aufsichtsrechte wahrnehmen soll, ist selbstverständlich. Von der neuen Grossbank ist zu fordern, dass sie ihre Verantwortung gegenüber Kunden, Staat, Aktionären und Mitarbeitenden mit Umsicht wahrnimmt. Es muss ihr bewusst sein, dass ihrer Macht und Grösse wegen ihre Verantwortung das übliche Mass weit übersteigt. So darf etwa erwartet werden, dass sich beispielsweise Kapitalisierung und Liquidität nicht aus Rentabilitätsgründen ausschliesslich am regulatorischen Minimum orientieren.
Forderungen nach einer Verdoppelung des gesetzlich vorgegebenen minimalen Kernkapitals auf 20 Prozent sind angesichts der notwendigen Finanzierung mit zusätzlichen x Milliarden Franken, um die internationalen Anforderungen von 6,5 Prozent gemäss Basel III zu erfüllen, aber abzulehnen. Eine Anhebung der Kernkapitalquote kann freilich diskutiert werden, muss aber auch im Licht von wettbewerblichen [PAGE 298] Nachteilen und Kostenfolgen für die Kunden und die schweizerische Gesamtwirtschaft angesehen werden. Es darf keine Folge des CS-Kollapses sein, dass die Hypothekenpreise für alle massiv steigen, zumal das Eigenkapital nicht das Problem des Zusammenbruchs der CS war.
Klarer Handlungsbedarf besteht aber bei der Bonuspolitik. Fehlanreize müssen ausgemerzt werden, aber auch hier mit Augenmass. Der bzw. die einfache Angestellte soll nicht über den gleichen Kamm geschert werden wie das Topmanagement. Auch den Ansprüchen des Werkplatzes Schweiz ist Rechnung zu tragen.
Wenn auch im Hypothekengeschäft und in anderen Privatkundengeschäften in der Schweiz genügend Bankenwettbewerb vorhanden ist, so sieht dieser Aspekt beim internationalen Firmenkundengeschäft in der Schweiz, zumindest was die Schweizer Banken anbelangt, anders aus. Eine zusätzliche Hypothekenbank durch eine mit einer Bankenlizenz ausgestatteten, im Bundeseigentum stehenden Postfinance ist daher weder nützlich noch nötig. Für die Schweizer KMU ist eine Bankenlandschaft mit zwei international tätigen Banken indes ein echtes Bedürfnis. Die UBS tut daher gut daran, eine Verselbstständigung der CS Schweiz ernsthaft zu verfolgen. So würde auch den Anliegen der Angestellten der beiden Banken bezüglich Arbeitsplatzerhalt am besten Rechnung getragen.
4. Die enorme Grösse der neuen UBS ist ein Problem für unser Land, das sorgsam zu analysieren ist. Wie ich vorhin ausgeführt habe, kann immer wieder die Notwendigkeit für eine staatliche Bankenrettung eintreten. Bei einer Grossbank gibt es offensichtlich eine faktische Staatsgarantie. Das heisst, dass das zuständige Land - im Fall der UBS die Schweiz - imstande sein muss, diese Verantwortung auch zu tragen, ohne selber enormen, nachhaltigen Schaden zu nehmen.
Mit einer Bilanzsumme der UBS von rund 1,5 Billionen Dollar könnte die Schweiz diese Verantwortung weder für die Bank noch für die Stabilität der Schweizer Wirtschaft tragen. Hier bedarf es Lösungen im Rahmen einer neuen Finanzplatzstrategie, allerdings jenseits der Illusion, dass alle Banken staatlich so verkleinert werden können, dass gar nie mehr ein Too-big-to-fail-Fall eintritt. Gerade unter diesem Gesichtspunkt tut die UBS gut daran, ihre Grösse selber zu hinterfragen. Andernfalls dürfte der Regulierungsdruck in der Politik gross sein. Ein Trennbankensystem könnte dann mehrheitsfähig werden, und das ist wohl kaum im Interesse der UBS selber, aber auch nicht im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Denn nur ein Firmenkundengeschäft mit Funktionen des Investmentbankings, mit Funktionen wie der Finanzierung von Start-ups, von Unternehmenszusammenschlüssen oder von zusätzlichen Kapitalisierungsrunden kann den Kundenbedürfnissen der Schweizer Unternehmen entsprechen. Zudem sind auch Milliardenverfehlungen in anderen Bankbereichen nicht ausgeschlossen, wie der Greensill-Skandal gezeigt hat.
5. Alle derzeit diskutierten Probleme sind ernst zu nehmen und zu analysieren. Eine Untersuchung tut zudem not. Auch die Aufsicht und die Nationalbank müssen dabei unter die Lupe genommen werden. Haben sie die richtigen Instrumente, und haben sie diese auch richtig und zielführend angewendet? Selbstverständlich muss auch die Rolle des Bundesrates angeschaut werden, um daraus Lehren ziehen zu können. Schliesslich ist aber auch die Rolle des Parlamentes bzw. die Regulierung genau zu analysieren, um notwendige und effektive Verbesserungen bei der Regulierung einzuleiten. Dabei warne ich aber vor zu grossen Erwartungen; gewisse Dinge können nämlich nie reguliert werden, dazu gehören Anstand, Vertrauen und Demut.
In diesem Sinne bitte ich nach dem Eintreten um Unterstützung der beantragten Kredite.