Fässler Daniel · Ständerat · 2023-04-11
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-04-11
Wortprotokoll
Das Wichtigste in aller Kürze vorweg: Ich unterstütze die Anträge der Finanzkommission.
Unser Kollege Zanetti hat uns daran erinnert, dass es sich in diesem Rat an sich nicht gehört, Wiederholungen zu machen. Das wird bei dieser Monsterdebatte fast nicht zu vermeiden sein. Ich glaube, wir tun gut daran, diese Debatte in aller Tiefe zu führen, auch wenn es Wiederholungen gibt. Wer weiss, vielleicht helfen Wiederholungen doch, und man hört einige Punkte besser, wenn wir sie doppelt, dreifach oder vierfach sagen. Ich werde zwei Themen ansprechen: erstens das Thema Charakter und zweitens die parlamentarische Oberaufsicht.
Ich verzichte darauf, eine Analyse des Niedergangs der Credit Suisse und der Übernahme durch die UBS zu machen und die möglichen Gründe aufzulisten, die zu diesem Desaster geführt haben. Nur eines muss ich loswerden: Die grosse Mehrheit der Angestellten der Credit Suisse und der UBS leistet hervorragende Arbeit im Interesse von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Es ist aber unsäglich, welche Arroganz oberste Bankkader immer wieder an den Tag legen; Herr Zanetti hat sie als "unbelehrbar" bezeichnet. Ich erinnere mich selber leider nur zu gut an eine Aussage, die ein Spitzenmanager der UBS, ich verzichte auf die Namensnennung, im Dezember 2011 in einer parlamentarischen Runde gemacht hat. Er forderte uns Politiker auf, uns aus dem Bankengeschäft herauszuhalten und die Banken ihr Geschäft machen zu lassen; die Banken wüssten schon, was sie zu tun hätten. Das war notabene nur drei Jahre nachdem die UBS vor dem Kollaps gestanden hatte und von der Eidgenossenschaft vor dem Niedergang bewahrt werden musste. Ähnliche Aussagen habe ich vor nicht allzu langer Zeit auch von Spitzenmanagern der Credit Suisse gehört, von Personen, die für den Kollaps ihrer Bank mitverantwortlich sind und Verantwortung tragen sollten.
So schnell war das hohe Ross wieder bestiegen. Was die Zukunft betrifft, bin ich daher nüchtern und auch ernüchtert. Dem Staat wird es nie gelingen, den Charakter von Menschen zu ändern; das ist auch nicht seine Aufgabe, und im Regelfall ist das auch gut so. Der Staat kann und muss aber versuchen, das Handeln der Bankverantwortlichen mit Regeln besser in den Griff zu bekommen, den Verantwortlichen noch besser auf die Finger zu schauen und bei Fehlverhalten einzugreifen und zu sanktionieren. Ob dies in Zukunft besser gelingt, ohne die Banken in ihrer Hauptaufgabe - Private und Wirtschaft mit Krediten zu versorgen, ihr Geld anzulegen und weitere Finanzdienstleistungen zu erbringen - zu stark einzuschränken, wird sich weisen. Es wird ein Balanceakt bleiben, denn dem Bankengeschäft sind Risiken immanent. Wir müssen uns daher vielleicht irgendwann auch die Frage stellen, welches Interesse die Schweiz an einer internationalen Grossbank hat, die zwar als Schweizer Bank gilt, bei der aber zwei Drittel der Mitarbeitenden im[NB]Ausland[NB]tätig[NB]sind,[NB]just dort, wo auch die grössten Risiken entstehen.
Bevor wir für die Zukunft Weichenstellungen vornehmen, tun wir aber gut daran, das Geschehene zu untersuchen und zu analysieren. Die Bundesversammlung übt im Bund die oberste Gewalt aus, unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen. Artikel 169 der Bundesverfassung überträgt uns in diesem Sinne die Oberaufsicht über den Bundesrat und die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes, und dazu gehört auch die Finma. Dieser Aufgabe haben wir im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, aber auch im Interesse unserer Institutionen nachzukommen. Dabei werden unter anderem folgende Fragen zu beantworten sein:
1.[NB]Hat die Finma die ihr als Finanzmarktaufsichtsbehörde obliegende Aufgabe erfüllt, die Gläubigerinnen und Gläubiger, die Anlegerinnen und Anleger, die Versicherten sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu schützen?
2.[NB]Hat die Nationalbank die ihr als unabhängige Zentralbank unter anderem zukommende Aufgabe erfüllt, zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen?
3.[NB]Hat sich der Bundesrat als oberste leitende Behörde des Bundes in genügendem Masse vorausschauend auf alle denkbaren Szenarien vorbereitet?
4.[NB]Sind alle vom Bundesrat notrechtlich verordneten Darlehen, Liquiditätshilfen und Ausfallgarantien durch Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung gedeckt oder zumindest als extrakonstitutionelles Notrecht zu rechtfertigen?
5.[NB]Schliesslich selbstkritisch: Hat die Bundesversammlung ihre Aufgabe, die Oberaufsicht über Bundesrat, [PAGE 299] Bundesverwaltung und Finma auszuüben, angesichts der negativen Vorzeichen in genügendem Masse erfüllt?
Die Geschäftsprüfungskommission unseres Rates hat bereits erste Aufträge erteilt. Doch damit ist es meines Erachtens nicht getan. Die Bundesversammlung hat sich in Artikel 163 des Parlamentsgesetzes die Kompetenz gegeben, im Rahmen ihrer Oberaufsicht eine gemeinsame parlamentarische Untersuchungskommission beider Räte einzusetzen, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen. Diese Voraussetzung ist in dieser Sache fraglos erfüllt. Der Aufwand wird immens sein, das Resultat vielleicht unbefriedigend. Doch wir sind es der Öffentlichkeit, den Institutionen und auch uns als Oberaufsicht geschuldet, alle relevanten Sachverhalte zu ermitteln und die nötigen Beurteilungsgrundlagen zu beschaffen.