Lexipedia

Eberhard Toni · Nationalrat · 2003-03-18

Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-18

Wortprotokoll

Bei Artikel 32 geht es um die Anpassung der Kontingente während der Milchkontingentierung, damit ein Milchbetrieb auch in dieser Phase wachsen kann. Was lief ab? Mit "AP 2002" wurde von den Produzenten und Verarbeitern verlangt, dass sie für Produktion und Absatz selber verantwortlich seien. Gleichzeitig baute der Bund die Marktstützungen ab, was dazu führte, dass die Milchpreise in den letzten Jahren sanken und weiter sinken [PAGE 370] werden. Es führte auch dazu, dass die Einkommenssituation der Milchproduzenten schwieriger, schlechter wurde als die der übrigen Landwirtschaftsbetriebe. Das zeigten Erhebungen des Schweizerischen Bauernverbandes beim letzten Lagebericht klar auf.

Was kann nun ein Milchbetrieb in dieser Situation machen? Er kann die Kosten senken, er kann rationalisieren, beim Personal sparen; er kann sich aber auch vergrössern, und vergrössern kann er nur, wenn er zusätzliche Milchkontingente kauft oder mietet. Er kann auch Land zukaufen, aber - das weiss auch Herr Hämmerle - das ist sehr schwierig. Der Milchwirtschaftsbetrieb muss also unternehmerischer werden, er muss versuchen, seine Kosten tief zu halten.

Wenn wir nun - wie dies der Minderheitsantrag Hämmerle will - den Kontingentshandel streichen, verhindern wir das Wachstum der Milchwirtschaftsbetriebe; damit zementieren wir die Grösse dieser Betriebe und nehmen ihnen die Möglichkeit, unternehmerisch zu handeln. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass es richtig ist, Kauf und Miete von Milchkontingenten weiterhin zuzulassen. Es ist richtig, was Herr Hämmerle sagt; mich stören die hohen Kosten auch, aber das ist der Entscheid jedes einzelnen Unternehmers. Ich bin überzeugt: Wenn wir jetzt die Milchkontingentierung bis 2009 begrenzen und sie dann definitiv aufheben, was abzusehen ist, entsteht ein gewisser Druck auf die Kontingentspreise; sie werden Jahr für Jahr sinken. Es ist also dringend notwendig, dass der Milchwirtschaftsbetrieb auch in dieser Übergangsphase bis zur Aufhebung der Milchkontingentierung wachsen kann; sonst erfolgt der Übergang viel zu abrupt, und es wird zu viele Verlierer geben. Ich möchte Sie also bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.

Auch der Einzelantrag Kunz, nur 50 Prozent des Kontingentes seien zu übertragen, führt zu einer Einschränkung der unternehmerischen Freiheit; er erhöht die Kosten der Kontingente, weil dann der Ausstieg nur mit 50 Prozent der Menge bezahlt werden muss.

Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, ist die Übergangsfrist zur Aufhebung der Milchkontingentierung für die Milchwirtschaftsbetriebe verträglicher.