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Zanetti Roberto · Ständerat · 2023-04-11

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-04-11

Wortprotokoll

Ich versuche, es kurz zu machen. Ich äussere mich zum Minderheits- und zum Mehrheitsantrag.

Es ist angedeutet worden, dass mit dem Mehrheitsantrag quasi die Notrechtskompetenz des Bundesrates ausgehebelt würde. Das ist nicht zutreffend. Es wird lediglich auf die Ausfallgarantie für die Liquiditätshilfedarlehen der SNB an die Credit Suisse verwiesen. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass diese Situation noch einmal eintreten wird.

Die Frau Bundesrätin hat Artikel 9 Absatz 1 Litera e des Nationalbankgesetzes erwähnt, in dem es um die Sicherheit geht, die gesetzlich für die Nationalbank verlangt wird. In Artikel 5 Absatz 1 des Nationalbankgesetzes heisst es, die Nationalbank gewährleiste die Preisstabilität. In Absatz 2 Litera e steht dann: "In diesem Rahmen hat sie folgende Aufgaben: Sie trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei." Die Nationalbank hat also einen gesetzlichen Auftrag, das Finanzsystem zu stabilisieren. Einen solchen gesetzlichen Auftrag an die Schweizerische Eidgenossenschaft erkenne ich nirgends so ausdrücklich in einem Gesetz.

Ich finde, dass da die Nationalbank ins Risiko gehen müsste. Sie hat das 2008 exemplarisch gemacht. Sie hat damals einiges an Risiko auf sich genommen und dasselbe der öffentlichen Hand bzw. der Bundeskasse erspart. Seinerzeit hat der damalige Präsident der Nationalbank, Herr Roth, gesagt: Die Nationalbank hat Zeit, wir arbeiten für die Ewigkeit. Die Finanzministerin des Bundes arbeitet aber nicht für die Ewigkeit, sondern für die nächste Finanzplanperiode.

Sie haben es erwähnt: Eine allfällige Garantie, die geleistet werden müsste, hier also diese 100 Milliarden Franken oder mehr, würde ausserordentlich über das Amortisationskonto verbucht. Die Schulden auf dem Amortisationskonto müssen innerhalb von sechs Jahren abgetragen werden, das wären also gute 15 Milliarden Franken pro Jahr. Jetzt stellen Sie sich ein Bundesbudget vor, bei dem schon von vornherein 15 Milliarden Franken wegfallen. Wir können es auch wie mit den Corona-Geldern machen, dann erstreckt man die Frist. Dann können wir die Frist auf 25 Jahre erstrecken. Aber auch dann sind es trotzdem noch 4 Milliarden Franken pro Jahr, die amortisiert werden müssten.

Noch einmal: Die Nationalbank hat da sehr viel mehr Zeit. Wenn es wirklich zeitlich so dringend wäre, dann müsste halt die Nationalbank das Risiko tragen, und dann, finde ich, kann man immer noch verhandeln und auf dem ordentlichen Weg ins Parlament kommen.

Bei Artikel 2 des Bundesbeschlusses Ia würde ich sogar sagen, das ist ein redaktionelles Problem. In Artikel 1 sagt man, das Darlehen stamme von der Nationalbank zugunsten der Credit Suisse. Die Garantieleistung in Artikel 2 erfolgt dann zugunsten der UBS. Vielleicht ist es der UBS peinlich, dass sie in einem Bundesbeschluss erwähnt wird. Ich würde sagen, für 9 Milliarden Franken nimmt man auch eine Peinlichkeit in Kauf. Das schafft einfach Klarheit. Diese Garantie geht zugunsten der UBS und nicht der Nationalbank oder der Credit Suisse oder sonst irgendjemandem.

Bei Artikel 2bis, das hat die Frau Bundesrätin gesagt, geht es um ein relativ kompliziertes Verfahren. Zuerst werden 5 Milliarden Franken durch die UBS verpulvert. Die UBS gibt dieses Geld ja nicht über Nacht aus, sondern sie kann das absehen, und irgendwann einmal geht die UBS dann zur Finanzministerin und sagt: "Liebe Frau Bundesrätin, öffnen Sie Ihr Portemonnaie." Wenn Sie irgendwann einmal sehen, dass es auf diese 9 Milliarden Franken zuläuft, dann haben Sie alle Zeit der Welt, einen Verpflichtungskredit auf dem ordentlichen Weg ins Parlament zu bringen.

Ich verweise auf Ihre Botschaft. Auf Seite 24 steht im oberen Teil: "Für allfällige Verluste, die über 14 Milliarden Franken hinausgehen, hat sich der Bund bislang rechtlich nicht verpflichtet." Jetzt kommt es: "Eine solche Verpflichtung setzt einen vorgängigen Verpflichtungskredit des Parlamentes voraus." Wir wollen also genau das Gleiche, nur schreiben wir es in Artikel 2, und Sie denken es einfach. Ich finde, der Klarheit halber sollte man es auch schreiben.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen.