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Andrey Gerhard · Nationalrat · 2023-04-11

Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2023-04-11

Wortprotokoll

Beugen wir uns nun also über den grössten Verpflichtungskredit, den dieses Parlament je zu beraten hatte. Die Finanzkommission hat sich an ihrer ordentlichen Sitzung vom 30. März ein erstes Mal intensiv mit den Nachtragskrediten zur CS-Rettung beschäftigt. Mit dem Nachtrag Ia beantragt uns der Bundesrat zwei Verpflichtungskredite im Umfang von insgesamt 109 Milliarden Franken. 100 Milliarden Franken dienen dabei der Gewährung von Liquiditätshilfedarlehen an die Credit Suisse durch die SNB mit Ausfallgarantie des Bundes. Weitere 9 Milliarden Franken dienen der Gewährung einer Bundesgarantie an die UBS zur Absicherung von allfälligen Verlusten beim Verkauf von schwierig zu bewertenden Aktiven der Credit Suisse. Ebenfalls im Nachtragskredit enthalten sind 5 Millionen Franken für die zusätzlichen Ressourcen zur Begleitung der Umsetzung der Massnahmen[NB]dieser[NB]Transaktion.[NB](Zwischenruf des Präsidenten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, führen Sie Ihre Gespräche bitte draussen!)

Zuerst hat sich die Kommission in einer längeren Aussprache mit den nationalrätlichen Mitgliedern der Finanzdelegation über die Ereignisse, insbesondere jene am[NB]geschichtsträchtigen Sonntag, dem 19. März, ins Bild setzen lassen. Bei der allgemeinen Aussprache zum Nachtragskredit waren dann die Finanzministerin, Bundesrätin Keller-Sutter, der Nationalbankpräsident, Thomas Jordan, sowie die Präsidentin der Finma, Marlene Amstad, anwesend.

Nach dem obligatorischen Eintreten wurden in intensivem Austausch mit den anwesenden Gästen die Gegebenheiten, welche zu der ausserordentlichen Situation geführt haben, besprochen. Insbesondere interessierte sich die Kommission für die Rollen der Verwaltung, der Finma und der SNB, für deren Einbezug und letztlich auch für deren jeweilige Verantwortungen.

Unser Interesse galt einerseits der notrechtlichen Bewältigung der Krise in einer Nacht-und-Nebel-Aktion. Andererseits wurden aber auch die Gegebenheiten der jüngeren Vergangenheit beleuchtet, zumal bekannt ist, dass sich die Credit Suisse über Jahre hinweg selbst ins Abseits manövriert hat, sodass auch Fragen rund um die Aufsichtsfunktion von Finma und SNB beraten worden sind. Ebenfalls von Interesse waren die finanziellen Bedingungen rund um die Darlehen. Für die Bundeskasse relevant sind hier die Bereitstellungspauschale von 0,25 Prozent für die 100 Milliarden Franken Liquiditätshilfedarlehen und der Zins von 3 Prozent auf die bezogene Liquidität, welche sich die SNB und der Bund hälftig teilen. [PAGE 676]

Die Kommission bedauerte es insgesamt sehr, dass der Bundesrat notrechtlich eingreifen musste. Dass in Anbetracht der Umstände eingegriffen werden musste, war hingegen unbestritten.

An dieser ersten Sitzung hat die Kommission die Strategie verfolgt, den Bundesbeschluss über die beiden Kredite nicht mit Kommissionsanträgen zu belasten, um die Finanzmarktstabilität nicht zu gefährden und den faktisch nicht mehr umkehrbaren Deal mit der UBS und der CS nicht zu belasten. Es wurde aber beschlossen, allfällige Anträge in ein Mantelpostulat zu überführen, welches in der ausserordentlichen Session traktandiert werden kann. Wir werden bei einem der nächsten Traktanden Gelegenheit haben, dieses Postulat zu besprechen. Dieses Postulat hat der Bundesrat bereits behandelt - und somit die Traktandierung in der ausserordentlichen Session erst ermöglicht - und bekanntlich zur Annahme empfohlen. Ein Teil der Kommission hat dennoch eine alternative Strategie verfolgt, weshalb nun Minderheitsanträge auf der Fahne aufgeführt sind.

Im Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023, und zwar bei Artikel 1bis, Artikel 2 und Artikel 2bis, fordert die Minderheit Fehlmann Rielle, dass eine allfällige nächste Ausfallgarantie nicht dringlich beschlossen werden darf. Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde dieser Antrag in der Kommission abgelehnt. Ich werde später auf diesen Minderheitsantrag zurückkommen, weil er so nicht mehr auf der Fahne vermerkt ist.

Kommen wir zum Bundesbeschluss Ib über den Nachtrag Ia zum Voranschlag. Beim Anhang 1 zu Artikel 1 - dort geht es um die finanziellen Planungsgrössen -, also bei den Rahmenbedingungen der Kreditverwendung für das Generalsekretariat des EFD, gab es fünf Minderheitsanträge.

Eine Minderheit Guggisberg will den Bundesrat verpflichten, vor der Beschlussfassung zum vorliegenden Geschäft eine verbindliche Erklärung abzugeben, wonach er einen Too-big-to-fail-Erlassentwurf vorlegen wird, welcher unabhängig von den Ursachen eines Bankabsturzes eine staatliche Bankenrettung ausschliesst. Der Antrag wurde mit 10 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.

Eine weitere Minderheit Guggisberg will den Bundesrat verpflichten, die Handlungsweise, die Verantwortung, die Haftungsbedingungen und insbesondere die Vergütungen der Führungsverantwortlichen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Credit Suisse zu untersuchen, um sie zur Rechenschaft ziehen zu können. Der Antrag wurde mit 9 zu 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt.

Die Minderheit Schwander will, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, damit der Wettbewerb trotz der Bankenfusion gewährleistet wird. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Die Minderheit Friedl Claudia fordert den Bundesrat auf, eine Taskforce zum Schutz der Arbeitsplätze einzurichten, dies mit dem Ziel, den Stellenabbau zu minimieren, Kündigungen von Angestellten in Ausbildung zu vermeiden und unvermeidbare Kündigungen mit Weiterbildungen und Umschulungen zu flankieren. Der Antrag wurde mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Die Minderheit Wyss fordert die Offenlegung aller Verträge, die der Bund im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS eingegangen ist. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt.

In der ersten Gesamtabstimmung wurden die beiden Beschlüsse schliesslich mit 17 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Die Umstände der Behandlung dieses Geschäfts sind ausserordentlich, genauso wie dessen Verbuchung. Denn nach der ersten Behandlung des Geschäfts, für welche die Fahne mit den Beschlüssen des Ständerates ja noch nicht vorlag, wurde heute eine weitere Sitzung anberaumt, um die Prozedur etwas zu beschleunigen. Wir, die Mitglieder der Finanzkommission, kommen ja soeben aus dieser Sitzung. Nun möchte ich kurz erläutern, was beraten wurde.

Um die ständerätlichen Beschlüsse von heute bereits integrieren zu können, hat die nationalrätliche Finanzkommission mittels eines einstimmig beschlossenen Rückkommensantrages eine weitere Detailberatung abgehalten. Mit heisser Nadel wurde eine neue Fahne gestrickt. Ich versuche nun die Beschlüsse der Kommission kurz zusammenzufassen.

Der Ständerat hat heute beschlossen, im Bundesbeschluss Ia in Artikel 2 den Zusatz "an die UBS" und in den Artikeln 1bis und 2bis die Forderung aufzunehmen, dass die Bewilligung allfälliger nächster Ausfallgarantien nicht auf dem Dringlichkeitsweg stattfinden darf. Diese Beschlüsse entsprechen dem Antrag Fehlmann Rielle, welcher an der ersten Kommissionssitzung noch keine Mehrheit gefunden hatte. Nun hat diese Forderung auch die nationalrätliche Kommission überzeugt. Mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde der Minderheitsantrag Fehlmann Rielle zur Mehrheitsposition der Kommission. Hingegen gibt es zum Anhang 1 eine neue Minderheit Gmür Alois.

Des Weiteren beschloss der Ständerat, den Kredit für das EFD-Generalsekretariat anstatt um 5 Millionen Franken um 7 Millionen Franken zu erhöhen, dies mit der Begründung, damit insbesondere Gutachten für Compenswiss und Publica finanzieren zu können. Mit 15 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde dieser Beschluss abgelehnt.

Bei den Rahmenbedingungen fordert der Ständerat, dass sich der Bund als Dritter im Prüfungsverfahren zu beteiligen hat. Hier ist die Nationalratskommission der Meinung, diese Forderung sei nicht aufzunehmen, weil der Bund rechtlich nicht als Dritter auftreten kann. Die Kommission hat diese Forderung einstimmig abgelehnt.

Neben den ständerätlichen Beschlüssen sind auch zwei neue Anträge aus der nationalrätlichen Kommission beraten worden. Diese betreffen ebenfalls Artikel 1, die finanziellen Planungsgrössen für das Generalsekretariat des EFD. Neu fordert die Kommission, wiederum in den Rahmenbedingungen der Kreditverwendung in Artikel 1, dass die Risiken der systemrelevanten Grossbanken verbindlich und drastisch reduziert werden. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde diesem Antrag zugestimmt. Die Minderheit Gysin Greta fordert, dass Nachhaltigkeitsziele in die CS-Rettung einfliessen und insbesondere in Zukunft auch umgesetzt werden. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Da Rückkommen beschlossen wurde, hat die Kommission erneut eine Gesamtabstimmung durchgeführt. Dieses Mal wurde dem Bundesbeschluss Ia mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, und dem Bundesbeschluss Ib wurde mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls wieder zugestimmt. Da meine Redezeit abgelaufen ist, verdanke ich dann im nächsten Votum.