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Kunz Josef · Nationalrat · 2003-03-18

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-18

Wortprotokoll

Der Kontingentshandel gibt immer wieder zu Diskussionen Anlass. Das BLW verlangt von uns Bauern, Betriebe zu vergrössern und strukturell zu verbessern, um konkurrenzfähig zu werden. Hierfür muss auch die Möglichkeit bestehen, die Milchkontingente zu verschieben. Bei der heutigen Regelung, bei der das Gesamtkontingent verschoben werden kann, können vor allem Grossbetriebe und finanziell starke Betriebe von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Der kleine und mittlere Betrieb geht in der Regel leer aus.

Mein Antrag, höchstens 50 Prozent der Grundkontingente zu verschieben, hat folgende Vorteile: Auch mit meinem Antrag kann der einzelne Betrieb überdimensional wachsen, indem er Kontingente kaufen oder mieten kann. Aber es sind eben nur noch 50 Prozent. Ich gebe aber mit meinem Antrag jedem Milchbetrieb die Möglichkeit, ohne finanzielle Belastung sein Kontingent zu erhöhen, indem ihm jeweils auf das neue Milchjahr die nicht mehr handelbaren 50 Prozent der aufgegebenen Menge ohne zusätzliche Kosten linear auf die ersten 100 000 Kilo des Grundkontingentes zugeteilt werden. Ich bevorzuge also nicht den Grossbetrieb. Ich will linear die frei werdenden 50 Prozent jedem Milchproduzenten auf die ersten 100 000 Kilo verteilen.

Mein Antrag ist ein Akt der Solidarität, indem ich auch schwächeren Betrieben eine Aufstockungsmöglichkeit ohne zusätzliche Kosten geben will.

Setzen Sie also ein Zeichen der Solidarität, und stimmen Sie meinem absolut berechtigten Antrag zu.