Lexipedia

Wettstein Felix · Nationalrat · 2023-05-02

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2023-05-02

Wortprotokoll

Gerne begründe ich Ihnen meine Motion "Vorzeitige Rückzahlung einer Hypothek erleichtern". Der Fall der Credit Suisse hat uns schmerzlich vor Augen geführt, dass die Rettungsaktion mit Bundes- und SNB-Milliarden vor allem deshalb nötig wurde, weil sehr hohe Beträge innerhalb kurzer Zeit von den Konten abflossen. Nun gibt es als Ergebnis dieser Rettung die neue UBS, eine noch viel grössere Bank, die eine sehr hohe Bilanzsumme hat. Meine Motion kann dazu beitragen, das Risiko für die Allgemeinheit zu reduzieren.

Kundinnen und Kunden, die aus welchen Gründen auch immer eine Hypothek vorzeitig reduzieren könnten, weil sie die flüssigen Mittel dazu haben, werden heute durch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung oft daran gehindert. Wie wir nun alle wissen, ist es für eine Bank problematisch, wenn sie auf der einen Seite Gelder als Hypotheken langfristig ausleiht, auf der anderen Seite aber vor allem kurzfristige Kontoeinlagen hat, die sehr schnell dahinschwinden können. Dieses Problem können wir mit der vorliegenden Motion etwas entschärfen. Ich sage nicht, dass das die Lösung ist, aber es wäre ein Mosaikstein.

Es besteht Einigkeit darüber, dass wir die Risiken eines künftigen Absturzes einer Bank weiter vermindern müssen. Dazu gehört auch, dass die Bilanzsummen der Banken ernsthaft reduziert werden. Das trägt zur Stabilisierung der Banken bei. Wenn die Bilanzsummen kleiner werden sollen, müssen wir allerdings ein Umfeld schaffen, welches einen solchen Schritt überhaupt erst ermöglicht. Genau das strebe ich mit meiner Motion an. Wer bei einer Bank ein Kontoguthaben hat, soll seine Hypothek ohne eine hohe Strafe vorzeitig reduzieren, d. h. zurückzahlen oder zum Teil zurückzahlen können.

Es gibt berechtigte Gründe, warum jemand eine Hypothek vorzeitig teilweise oder ganz zurückzahlen will. Es sind oft private, persönliche Umstände: der Wechsel des Arbeitsorts und die Notwendigkeit eines Wegzugs, eine Scheidung, ein Todesfall. Die Hauptmotivation meines Vorstosses ist es, dass diesen Tatsachen Rechnung getragen wird und die Betroffenen nicht bestraft werden. Das ist die Ebene der Individuen.

Nun ist uns in den letzten Wochen bewusst geworden, dass es auch eine übergeordnete Dimension gibt. Erstens haben unsere Banken im Vergleich zur Schweizer Wirtschaft sehr hohe Bilanzsummen. Zweitens sind die Immobilienpreise in den letzten zwei Jahrzehnten stark gestiegen. Drittens ist die Hypothekarverschuldung der Schweiz weltweit die höchste. In der Zwischenzeit ist sie deutlich höher als das Bruttoinlandprodukt. Viertens haben wir gleichzeitig eine tiefe Eigentumsquote. Es scheint also etwas nicht zu stimmen.

In seiner Stellungnahme zu meiner Motion führt der Bundesrat im Wesentlichen die Argumente der Banken auf. Diese sind darin geübt, ihre Kosten als besonders hoch, ihr Risiko als besonders gross zu bezeichnen. Von sich aus will keine Bank ihre Einnahmen zum Wohle der Allgemeinheit ein klein bisschen reduzieren. Konsequenterweise wollen sie, dass die Belastung ganz bei den Kundinnen und Kunden anfällt.

Geben wir also dem Bundesrat den Auftrag, etwas zu formulieren, das vergleichbar ist mit dem, was in unseren benachbarten Ländern Deutschland und Österreich schon seit [PAGE 731] Jahren existiert. Eine Regelung zur vereinfachten vorzeitigen Rückzahlung einer Hypothek ist nicht nur konsumentinnen- und konsumentenfreundlich, sie würde bei uns im Inland auch das Risiko für die Allgemeinheit reduzieren.