Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-05-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-05-02
Wortprotokoll
Seit der Stellungnahme des Bundesrates hat sich die Situation dahin gehend verändert, dass das Bundesgericht am 23. Februar 2023 ein wegweisendes Urteil im Bereich des Liegenschaftsunterhalts gefällt hat. Bis anhin entsprach eine Totalsanierung einem Neubau mit der Folge, dass alle damit angefallenen Kosten nicht zum Abzug zugelassen waren. Auch der Um- oder Ausbau einer Liegenschaft kam wirtschaftlich einem Neubau gleich.
Neu ist bei der Kontrolle der Liegenschaftsunterhaltskosten in allen Fällen eine Einzelbetrachtung vorzunehmen. Dabei ist immer zwischen abzugsberechtigten werterhaltenden und nicht zum Abzug berechtigten wertvermehrenden Kosten zu unterscheiden. Somit berechtigen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen künftig auch im Zuge von Um- und Ausbauten zum Abzug.
Das Anliegen der Motion ist damit erfüllt. Das heisst, wenn Sie ihr zustimmen, werden wir sie Ihnen demnächst zur Abschreibung beantragen.