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Ehrler Melchior · Nationalrat · 2003-03-19

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Artikel - bei den Direktzahlungen - um ein zentrales Element der neuen Agrarpolitik. Sie ersehen es schon daraus, dass für diesen Zweck oder für dieses Instrument Mittel in der Grössenordnung von 10 Milliarden Franken für vier Jahre vorgesehen sind. Zentral ist dieser Artikel auch deshalb, weil damit eben die Funktionen bezüglich Ökologie und bezüglich anderer Leistungen verbunden sind und weil es hier um Leistungsabgeltung geht. In diesem Artikel sind die Bedingungen formuliert, die für den Erhalt von Direktzahlungen gestellt werden. Es sind zum einen die ökologischen Kriterien, der ökologische Leistungsnachweis, und dann gibt es auch noch eine ganze Reihe von weiteren Bedingungen. Hier haben wir uns die Frage zu stellen: Wollen wir diesen ökologischen Leistungsnachweis erweitern, und wollen wir vor allem in Absatz 5 gewisse Bedingungen für die Zukunft ändern?

Ich gehe jetzt in Artikel 70 bei den einzelnen Absätzen der Reihe nach und spreche zuerst zum ökologischen Leistungsnachweis. Hier möchte die Minderheit Fässler einen Zusatz, und zwar in dem Sinne, es solle gewährleistet sein, dass hier ein hoher Anteil an betriebseigenem Futter verwendet wird, und man solle auch gewährleisten, dass die tiergerechte Fütterung der Wiederkäuer vor allem mit einem sehr hohen Anteil an Raufutter geschieht. Hier gilt es festzuhalten, dass wir eine Realität haben, die an und für sich sehr stark auf Raufutter ausgerichtet ist und dass die ganze neue Agrarpolitik in Richtung Extensivierung und sicher in Richtung dieses Zieles geht. Wenn wir das hier beschliessen, würde das heissen, dass wir - so die Argumentation der Mehrheit - kleinere Betriebe, die sich entwickeln wollen, in Schwierigkeiten bringen würden. Es muss auch gesagt werden, dass man das vor allem dann, wenn es um die Fütterung geht, natürlich irgendwie kontrollieren müsste. Das wäre mehr oder weniger unpraktikabel. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass wir ja im Rahmen dieser neuen Agrarpolitik immer gesagt haben, dass es um mehr Markt und um unternehmerisches Verhalten gehe. Alles, was wir hier zusätzlich einführen, geht natürlich in eine andere Richtung. Alles, was wir in Richtung Auflagen und in Richtung Kontrollen zusätzlich einführen, geht in eine andere Richtung. Die Kommission hat sich deshalb mit 14 zu 8 Stimmen gegen dieses Anliegen ausgesprochen.

Der Antrag der Minderheit Strahm - er ist dann auch im Zusammenhang mit Absatz 7 zu sehen - möchte, dass man bei Stickstoff und Phosphor Reduktionsziele festlegt und dass man dann auch die Direktzahlungen entsprechend diesen Zielen festlegen würde. Diesen Antrag lehnt die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen ab, und zwar nicht deshalb, weil sie der Meinung ist, dass Herr Strahm hier ein unwichtiges Anliegen aufnehmen würde, sondern im Wesentlichen mit der folgenden Argumentation: Es wurden in diesem Bereich unter dem Titel der neuen Agrarpolitik beträchtliche Fortschritte erzielt. Zudem möchte man die angesprochenen Probleme vermehrt lokal und regional angehen. Es sind auch verschiedene entsprechende Projekte am Laufen und [PAGE 419] andere in Vorbereitung, dies zum Teil auch gestützt auf andere Gesetze, beispielsweise das Gewässerschutzgesetz. Die andere Seite ist wiederum - und das hat bei der Mehrheit auch eine Rolle gespielt -: Wenn wir diesen Zusatz hier einfügen würden, würde das wieder heissen: generell zusätzliche Auflagen, generell zusätzlichen Kontrollaufwand und damit eine zusätzliche Belastung der Produzenten.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission, den Minderheitsantrag Strahm für diesen Zusatz hier und dann auch für Absatz 7 abzulehnen.

Ich komme jetzt zum Antrag Beck: Herr Beck hat an und für sich einen konsequenten Antrag vorbereitet. Er sagt, es gehe um die Abgeltung von Leistungen; und eine Leistung sei eine Leistung, unabhängig davon, in welchen Vermögensverhältnissen der Leistungserbringer sei, unabhängig davon, wie alt der Leistungserbringer sei usw. Auf der anderen Seite steht das natürlich in einem politischen Kontext. Ich erinnere an die Entstehungsgeschichte des ganzen Gesetzes. Wir befinden uns auch in einem Kontext, in welchem es nicht nur darum geht, dem Einzelnen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten; wir müssen vielmehr auch dafür sorgen, dass die agrarpolitischen Zielsetzungen verwirklicht werden können. Von dort her sind eben entsprechende Steuerungen nötig. Das ist eigentlich der Grund, weshalb ich Ihnen persönlich empfehle, diesem Antrag nicht zuzustimmen; dies auch deshalb, weil wir in diesem System die Steuerung und auch die Limiten brauchen. Ich muss anfügen, dass dieser Punkt in der Kommission nicht diskutiert wurde.

Dann komme ich zum Antrag Genner, gewisse Lockerungen nicht zu machen, die Grenzwerte bezüglich Fläche und Tierzahl je Betrieb usw. nicht aufzuheben: Hier ist die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen der Meinung, dass man eine gewisse Öffnung machen soll, auch aus der Überlegung heraus, dass wir in dieser neuen Agrarpolitik ja sehr viel von Markt und von Wettbewerb sprechen und mit dieser Lockerung den Betrieben eben auch ein bestimmter zusätzlicher Bewegungsspielraum gegeben werden soll.

Beim Antrag Chevrier geht es um die landwirtschaftliche Ausbildung. Aus meiner Tätigkeit beim Bauernverband kann ich sagen, dass dieses Thema immer und immer wieder diskutiert wurde. Ich möchte Ihnen kurz schildern, was hinter diesem Antrag steckt. Man hat festgestellt, dass unter dem System der Direktzahlungen die Neigung besteht, dass Landeigentümer, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind, verpachtetes Land zurücknehmen, um selber Direktzahlungen zu kassieren - ohne dass sie eine landwirtschaftliche Ausbildung hätten und ohne dass sie auch wirklich in der Landwirtschaft tätig wären. Dieser Punkt hat dazu geführt, dass die Kommission mit, glaube ich, 19 zu 1 Stimmen beschlossen hat, diese Anforderung - also die Anforderung an die landwirtschaftliche Ausbildung - aufzunehmen, wobei klar ist, dass es hier um eine Anforderung geht, die für Neueinsteiger gilt. Es ist nicht die Meinung, dass jetzt sämtliche Nebenerwerbsbauern im Kanton Wallis noch eine Ausbildung nachholen müssten. Das soll vielmehr für die Zukunft gelten.

Und jetzt komme ich zu Absatz 5 Buchstabe f, die ganze Frage der Einkommenslimiten: Hier hat der Bundesrat ja vorgeschlagen, dass man auch auf diese Einkommens- und Vermögenslimiten verzichtet. Der Ständerat ist ihm gefolgt. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen hier, die entsprechenden Limiten beizubehalten.

Vielleicht einfach ein paar Worte zum Hintergrund dieser ganzen Diskussion: Zunächst ist dieser Punkt sicher einer, mit dem sich sehr gut Politik machen lässt, ein bisschen auch in demagogischer Art. Für die Aufhebung - und das waren die Argumente, die vonseiten des Bundesrates, des Ständerates und der Minderheit vorgebracht wurden - spricht einmal, dass es hier um eine Leistungsabgeltung geht. Wenn eine Leistung erbracht wird, kommt es eigentlich nicht darauf an, ob der Leistungserbringer nun in besseren oder schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen steht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die ganze Problematik der Ehegatten; hier wurden die Landfrauen erwähnt. Es ist ein konstantes Anliegen, da man es eben als Ärgernis empfindet, dass das Einkommen einer Frau, einer Bäuerin, die ausserhalb der Landwirtschaft arbeitet, dazu führen kann, dass ein Bauernbetrieb plötzlich wegen der Höhe dieses Verdienstes aus den Limiten herausfällt. Das ist ein bekanntes Problem, das heute immer noch virulent ist. Und dann gibt es auch die Überlegung - Sie haben es vorhin vom Vertreter der Minderheit gehört -, dass man ja für Markt ist, dass man den Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten verschaffen will.

Für die Mehrheit sind aber andere Gründe massgebend:

1. Der erste Punkt ist ganz sicher der, dass wir es hier mit einer politischen Diskussion zu tun haben. Und von dort her ist es natürlich immer heikel, einfach Geld zu verteilen, ohne dass gewisse Grenzen vorhanden sind. Sie haben das hier auch vor allem von den Vertretern der linken und grünen Seite gehört; das ist einfach ein heikles politisches Feld.

2. Ich weiss, auch aus meiner früheren Erfahrung, dass landwirtschaftsintern die Meinungen hier natürlich alles andere als einheitlich sind. Es gibt sehr viele Kreise, die gegen eine Aufhebung der Direktzahlungen sind. Hier kann man auch noch anfügen, dass es natürlich auch nicht unbedingt zusammenpasst, wenn man sich gleichzeitig über die schlechten Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft beklagt und dann auch noch die Aufhebung dieser Limiten fordert. Und was eben auch der Fall ist: Der Rahmenkredit ist gegeben; wenn Sie irgendwo öffnen wollen, müssen Sie das an einem anderen Ort wegnehmen. Von daher haben Sie natürlich die Konkurrenz innerhalb der Landwirtschaft, wobei ich hier auch sagen muss, dass man dieses Problem nicht zu gross machen sollte. Es geht hier um eine Grössenordnung von 10 Millionen Franken, es geht ein bisschen auch um das Image und um das Aussehen dieser ganzen Sache.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen die Mehrheit mit 15 zu 7 Stimmen empfiehlt, hier die bisherige Regelung beizubehalten.

Noch ein Wort zur Frage der Bäuerinnen, zur Frage des Ehegatten: Hier haben wir zwei Einzelanträge, die dahin gehen, dass sie die Arbeit der Bäuerin ausserhalb der Landwirtschaft mitberücksichtigen wollen. Es sollte künftig also nicht mehr so sein, dass ein Bauernbetrieb deshalb aus den Direktzahlungen fällt, weil die Frau oder auch der Ehegatte ausserhalb des Betriebes entsprechend verdient.

Die beiden Anträge unterscheiden sich insofern, als Frau Meyer Thérèse die Arbeit der Bäuerin mitberücksichtigt. Der Antrag Ménétrey-Savary hätte zur Folge, dass die Bäuerin, die auf dem Hof arbeitet, natürlich schlechter fahren würde als jene, die ausserhalb des Hofes arbeiten würde. Von der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang geltend gemacht, dass die Handhabung der beiden Anträge schwierig wäre bezüglich der Kontrollmöglichkeiten usw. Wenn Sie das Problem lösen wollen, dann gibt es folgende Möglichkeiten: Sie sagen, es gebe keine Grenzen bei dieser Einkommensfrage, oder Sie sind für ein Splitting bei den Steuern. Wahrscheinlich ist politisch beides etwas heikel, sodass am Schluss die Möglichkeit bleibt - ich glaube, das ist richtige Möglichkeit -, dass man hier dem Bundesrat die Kompetenz gibt, das zu regeln. Damit kann der Bundesrat über einen entsprechenden Handlungsspielraum und Flexibilität verfügen.

Zum Antrag Fattebert: Da sehe ich gerade, dass dieser zurückgezogen bzw. ersetzt worden ist. Wir kommen unter Artikel 72a darauf zurück.

Gesamthaft empfehle ich Ihnen die Zustimmung zur Mehrheit und die Ablehnung sämtlicher Minderheits- und Einzelanträge.