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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-05-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-05-02

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Wie alle Energieträger wird auch die Elektrizität mit dem Normalsatz von 7,7 Prozent, ab 2024 mit 8,1 Prozent, und nicht mit dem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent besteuert. Durch die Besteuerung zum reduzierten Satz wären also Preissenkungen um rund 5 Prozent möglich. Ob allerdings die Steuersenkung vollumfänglich an die Kundschaft weitergegeben würde, ist offen.

Eine Besteuerung der Elektrizität zum reduzierten Steuersatz wäre eine Entlastung mittels Giesskanne. Ungeachtet dessen, ob sie es finanziell nötig haben, profitieren alle, die nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Sie [PAGE 748] profitieren umso mehr, je mehr Strom sie verbrauchen. Der Anreiz, den Stromverbrauch einzuschränken, würde also abnehmen.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.