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Ehrler Melchior · Nationalrat · 2003-03-19

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen kurz noch einmal schildern, worum es hier eigentlich geht. Wir haben heute eine Regelung, bei der gewisse Importe an Inlandleistungen gebunden sind. Dieses ganze System funktioniert natürlich innerhalb bestehender Strukturen. Man hat ausgerechnet, dass in diesem System etwa 100 bis 300 Millionen Franken drinliegen. Diese Zahl wird zwar immer wieder bestritten. Wenn Sie aber die Flut der Briefe einmal anschauen, die Sie erhalten haben, dann würde ich sagen: Nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung ist das ein Hinweis darauf, dass da schon einiges Geld auf dem Spiel steht. Die Frage ist heute die: Wollen wir dieses bisherige System beibehalten, oder wollen wir das System ändern, wollen wir eine Versteigerung dieser Importkontingente einführen?

Zu den einzelnen Vorschlägen: Der Bundesrat sieht ganz klar den Wechsel vor, also ein Versteigerungssystem. Der Ständerat ist dem nicht gefolgt; er möchte das bisherige System beibehalten. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, den Systemwechsel jetzt zu machen. Es gibt einen Unterschied zum Bundesrat: Man möchte mit dieser 10-Prozent-Regelung die regionalen Anliegen der öffentlichen Märkte mitberücksichtigen. Hier hatten wir die Minderheit Sommaruga; dieser Antrag ist in der Zwischenzeit zurückgezogen worden. Wir haben einen Einzelantrag Brunner Toni, auf 15 Prozent zu gehen. Die Minderheit II (Schibli) möchte ebenfalls beim bisherigen System bleiben. Dann haben Sie eine ganze Reihe von Einzelanträgen. Ich bin fast versucht zu sagen: Pro Tierkategorie gibt es einen Einzelantrag. Das würde in der Summe heissen, dass man wohl das Prinzip beschliessen kann, aber hintennach macht man dann so viele Ausnahmen, dass das System gleichwohl nicht umgestellt wird.

Was waren die hauptsächlichen Gründe, die die Kommission dazu geführt haben, Ihnen den Systemwechsel zu beantragen?

Der erste Punkt: Man möchte ein System mit mehr Wettbewerb. Das bisherige System ist natürlich strukturerhaltend. Es ist ja auch so, dass man immer wieder beklagt hat, dass die Bauern zwar vermehrt dem Wettbewerb unterstellt werden - Preisdruck usw. -, dass aber auf der Stufe der Konsumentenpreise relativ wenig passiert. Es ist natürlich auch klar, dass sich die Strukturen, die hier involviert sind, für die Beibehaltung des bisherigen Systems wehren. Aber auch hier haben wir dieselbe Fragen wie gestern bei der Milchkontingentierung. Die neue Agrarpolitik ist auf mehr Markt eingestellt. Die Fragen sind die: Bekommen das nur die Bauern zu spüren, oder bekommt das die ganze Ernährungswirtschaft zu spüren? Haben wir am Schluss ein System, das auf Stufe der Konsumentenpreise dann tatsächlich [PAGE 403] etwas Zusätzliches bringt? Wir wollen an und für sich Markt. Aber die Frage ist jetzt, ob wir strukturerhaltend beim bisherigen System bleiben oder ob wir sagen: Nein, wir führen auch hier zusätzlich Wettbewerb ein.

Der zweite Punkt betrifft die Transparenz - Sie haben das vorher gehört. Das bisherige System ist nicht sehr transparent; man möchte hier mit dem Versteigerungssystem Transparenz schaffen, damit diese ganzen Abläufe auch nachvollziehbar sind. In der Diskussion in der Kommission war dann auch die WTO ein Thema. Man ist dort zum Teil davon ausgegangen, dass man in Bezug auf künftige WTO-Verhandlungen sicher besser liegt, wenn man diesen Systemwechsel jetzt schafft, als wenn man beim bisherigen System bleibt. Dann gab es eine Überlagerung oder Verbindung dieser Diskussion mit der ganzen Frage um die Finanzierung der Schlachtnebenprodukte; wir kommen dann beim Tierseuchengesetz noch dazu. Ursprünglich war die Idee des Bundesrates ja die, dass der Bund aus der Finanzierung der Beseitigung dieser Schlachtnebenprodukte aussteigen würde. Das wurde in der Vernehmlassung bekämpft, und dann wurde zum Teil diese Kombination gemacht: Versteigerung und dann Benutzung dieser Mittel für die Schlachtnebenprodukte. Sie haben sicher festgestellt, dass die Mehrheit der Kommission beim Tierseuchengesetz beantragt, die finanziellen Mittel aus den allgemeinen Bundesmitteln zu nehmen, und dass der Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) zu Absatz 3 verlangt, dass die Mittel, die aus der Versteigerung kommen, wieder in der Landwirtschaft eingesetzt werden.

Ich möchte noch einen letzten Punkt erwähnen, nämlich die Frage, was denn passiert, wenn wir jetzt diesen Systemwechsel vornehmen. Es ist ganz sicher so, dass jene, die dieses Geld nicht mehr in den Fingern haben, sich nicht einfach damit begnügen, sondern natürlich Überlegungen dazu anstellen, wie sie gleichwohl zu ihrem Geld kommen können. Hier wird es so sein, dass die Frage der Machtverhältnisse auf den Märkten eine wichtige Rolle spielen wird. Nun weiss ich aus meiner früheren Erfahrung, dass man vonseiten der Bauern sagt, das sei für sie ein Problem. Ich möchte hier einfach ganz klar sagen, dass es auch die Bauern in der Hand haben, sich entsprechend zu organisieren und entsprechend auf dem Markt eine gewisse Macht zu entfalten.

Ich komme zu den Empfehlungen aus Sicht der Kommission: Ich möchte Ihnen ganz klar empfehlen, generell bei der Mehrheit zu bleiben und die Minderheitsanträge abzulehnen. Zur Frage, wie hoch die Kontingente in Bezug auf diese regionalen Märkte sein sollen, kann ich Ihnen aus Sicht der Kommission so viel sagen: 5 Prozent wären knapp gewesen, 10 Prozent scheinen genügend zu sein, und an 15 Prozent würden die Händler sehr viel Freude haben. Ich empfehle Ihnen im Sinne der Mehrheit, hier bei diesen 10 Prozent zu bleiben. Was die Einzelanträge betrifft, empfehle ich Ihnen, diese abzulehnen.

Wichtig scheint mir, dass Sie hier jetzt das Prinzip der Versteigerung beschliessen. Dann haben wir eine Differenz zum Ständerat. Wenn es noch nötig sein sollte, später irgendwo irgendeine Korrektur zu machen, kann das dann im Differenzbereinigungsverfahren gemacht werden. Persönlich werde ich bei Absatz 3 den Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) unterstützen.