Egger Mike · Nationalrat · 2023-05-03
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-03
Wortprotokoll
Ich komme gleich zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 10h Absatz 2. Bei meinem Minderheitsantrag geht es um die Rolle des Bundes bezüglich Plattformen zur Ressourcenschonung und Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Mit der Ablehnung der Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" und des Gegenvorschlags sind verschiedene Aktivitäten im Bereich Kreislaufwirtschaft entstanden. Zu nennen sind unter anderem folgende: Ressourcen-Trialog, Drehscheibe Kreislaufwirtschaft, Genie.ch, und es gäbe noch viele mehr, die ich hier aufzählen könnte.
Der Bund und die Kantone sowie die nationalen und internationalen Organisationen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft sind bereits heute erfolgreich in diese Initiativen, diese Plattformen eingebunden. Es besteht darum kein Bedarf danach, dass der Bund zusätzlich eine eigene Plattform betreibt. Dem Bund fehlt es an Ressourcen sowie an der Kompetenz für die Erfüllung einer solchen Aufgabe. Sollte der Bund selbst zum Betreiber einer solchen Plattform werden, so tritt er in Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Das ist auf jeden Fall zu verhindern. Ich vertrete hier auch die Meinung des Bundesrates, der das ebenfalls ablehnt.
Zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 10h Absatz 3, der die Berichterstattung sowie die Handlungsempfehlungen durch den Bundesrat oder eben die Verwaltung zuhanden des Parlamentes betrifft: Der Antrag meiner Minderheit ist verhältnismässig und umsetzbar. Hingegen ist der Antrag der Mehrheit interventionistisch. Er macht die Kreislaufwirtschaft zum Gegenstand einer staatlichen Planung und erwartet von der Verwaltung Handlungsempfehlungen. Für Vorschläge zu solchen Themen ist das Parlament zuständig, nicht die Verwaltung. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Verwaltung mit der Berichterstattung gleich auch noch selbst die Aufträge erteilt. So etwas ist doch definitiv zu verhindern.
Mein letzter Minderheitsantrag in diesem Block betrifft Artikel 30d Absatz 4, die Einschränkungen der Verwendung von Materialien. Der Streichungsantrag führt zu Rechtssicherheit, denn Absatz 4 setzt den in Absatz 1 verankerten Grundsatz ausser Kraft, dass Abfälle, sofern es technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist, stofflich verwertet werden müssen. In Absatz 4 wird gefordert, dass der Bundesrat die Verwendung von Materialien und Produkten für bestimmte Zwecke einschränken kann. Hier stellt sich schon die Frage: Woher nimmt hier der Bundesrat die Kompetenz, zu beurteilen, ob jetzt die Verwendung eines Produktes eingeschränkt werden soll oder nicht? Es hat sich uns in der Debatte in der Kommission nicht erschlossen, wie er das machen will. Damit wird ein Widerspruch in diesem Artikel geschaffen, der für die Akteure, die eben Rechtssicherheit brauchen, sehr problematisch werden kann.
Ich bitte Sie, meinen drei Minderheitsanträgen in Block 1 zuzustimmen, damit wir mehr Sicherheit haben, weniger Kosten verursachen und so auf die Zielgerade kommen.