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Flach Beat · Nationalrat · 2023-05-03

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-05-03

Wortprotokoll

Ich spreche für die grünliberale Fraktion zu Block 2 und zu den dort noch verbliebenen Minderheiten.

Bei Artikel 35i geht es darum, dass der Bundesrat die Möglichkeit erhalten soll, schon im Vorfeld der Herstellung von Produkten darauf hinzuwirken, dass Produkte nicht mehr nicht reparierbar sind und dass sie nicht eine klar vorprogrammierte Lebensdauer haben, weil das z. B. dazu führt, dass ganze Drucker ersetzt werden, bloss weil die Druckerpatrone leer ist, und zu ähnlichen Dingen. Das kann es heute ja wohl nicht mehr sein. Es ist nicht mehr akzeptabel, solche Produkte in Umlauf zu bringen, und das hat mittlerweile auch die Welt bemerkt. Auch die EU ist in diese Richtung unterwegs.

Ein absolutes Verbot allerdings, wie es mit der Minderheit I (Egger Kurt) gefordert wird, stellt uns wahrscheinlich vor Probleme, was die Übereinkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse und andere Handelsverträge angeht. Deshalb ist eine Kann-Formulierung, so, wie sie die Kommissionsmehrheit vorsieht, wahrscheinlich das Richtige. Jetzt wurde angekündigt, dass es hier Einzelabstimmungen gibt. Dann können wir tatsächlich auch den Buchstaben c und d zustimmen. Den Einleitungssatz von Absatz 1 gemäss Minderheitsantrag I lehnen wir aber ab und stimmen dort für den Mehrheitsantrag mit der Kann-Formulierung. Die Minderheit II (Egger Mike), die gar nichts will, lehnen wir entsprechend ab.

In Artikel 35j geht es um das Bauen. Hier sieht die Minderheit I (Bourgeois) eine Ausnahme vor für die Regelungen hinsichtlich der Staumauern. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das nicht auf einem Irrtum beruht. Das Gesetz verlangt ja nicht, dass für den Beton Recyclingmaterial gebraucht werden muss. Es ist insbesondere natürlich klar, dass der Beton bei Staumauern, wo grosse Betonkubaturen verbaut werden, vor Ort hergestellt wird - ich vermute, meistens mit Ausbruchmaterial oder anderem Material, das vorhanden ist. Entsprechende Wasch- und Mischanlagen werden dann vor Ort gebaut. Der Bundesrat kann vielleicht noch ausführen, ob diese Einschränkung notwendig ist. Wir sind der Meinung, dass sie nicht notwendig ist; sie ergibt sich bereits aus dem Sinne des Gesetzes.

Bei Artikel 35j Absatz 1bis bitte ich Sie, meiner Minderheit II zu folgen und ein zukunftsfähiges System einzubauen, was die Grenzwerte der Treibhausgasemissionen im Baubereich betrifft; dies, um zu vermeiden, dass dann einzelne Baustoffe irgendwie auf eine Liste kommen respektive gut sind und andere nicht. Es geht um die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus beim Bauen per se und des CO2-Ausstosses, der dabei erfolgt. Das lässt sich am besten mit einem Grenzwert bei den grauen Treibhausgasemissionen machen; meine Vorrednerin hat das ganz hervorragend ausgeführt.

Es ist klar: Der Bund soll dort, wo er selber baut und realisiert, eine Vorbildfunktion einnehmen. Ich bitte Sie, bei Artikel 35j der Mehrheit zu folgen.

Ich bitte Sie, auch bei der Frage, ob der Absatz zum Ressourcenverbrauch von Bauwerken eine Muss- oder eine Kann-Vorschrift sein soll, der Mehrheit und nicht der Minderheit IV (Jauslin) zu folgen. Es ist wahrscheinlich am besten, wenn sich die Branche einigt und der Bundesrat die Vorschriften über die Form erlassen kann. Die Branche soll sich einigen. Tut sie das aber nicht, so hat der Bundesrat die Möglichkeit, den Wildwuchs entsprechend zu bremsen.

Zum Antrag der Minderheit V (Egger Mike) zu Artikel 35j: Ich bitte Sie selbstverständlich, hier etwas zu tun und das nicht alles einfach zu streichen. Beim Bauen entstehen, wie gesagt, pro Jahr etwa 11 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente.

Dann hoffe ich, dass der Bundesrat bei Artikel 48a nicht an seinem Antrag festhält. Hier geht es darum, dass Pilotprojekte mit Unterstützung des Bundesrates realisiert werden können. Ich glaube, Innovation braucht manchmal halt eben auch etwas Unterstützung. Wie genau diese aussieht, das können wir noch nicht sagen, aber die Technologie entwickelt sich rasant. Pilotprojekte sind dann vielleicht plötzlich auch in einer anderen Richtung unterwegs, als es das Gesetz hier jetzt vorgibt. Aber die Forschung, die Entwicklung und halt auch der Langzeitbetrieb sind notwendigerweise eben auch durch den Bund ein bisschen zu unterstützen.

In Artikel 30 Absatz 4 BöB geht es darum, dass die technologischen Spezifikationen zur Einhaltung der natürlichen Ressourcen oder zum Schutz der Umwelt auch im öffentlichen Beschaffungswesen - dort, wo es sich eignet - ein Kriterium sein können. Die Ausschreibungsstellen sollen das entsprechend auch in die Ausschreibung mit aufnehmen. Das fördert Innovation, das verhindert Trittbrettfahren und schafft für den Bund die Grundlage, Vorbild zu sein.

Das Recyclingmaterial von der Mehrwertsteuer auszunehmen, wie es in Artikel 23 Absatz 2 MWSTG gefordert wird, ist wahrscheinlich eine gute Idee, ein spannender Ansatz, aber von der Administration her wahrscheinlich fast nicht zu bewältigen. Der Anreiz, diese paar Prozente dort auszurechnen, ist wahrscheinlich geringer als der Erfolg, den es tatsächlich bringen würde.

Zu Artikel 61 Absatz 4 USG: Wenn wir Littering schon verbieten, dann muss es natürlich auch eine Busse geben.

Zu Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe e EnG: Da geht es um die Frage, ob die Kantone die Grenzwerte für die graue Energie festlegen sollen oder nicht. Ja, das sollen sie, solange wir keine Zielwerte für graue Treibhausgasemissionen haben.