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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2023-05-03

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-03

Wortprotokoll

Gerne gebe ich Ihnen den Werdegang und den Stand der Diskussionen zur parlamentarischen Initiative 16.504, "Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende", wieder. Diese wurde am 16. Dezember 2016 von Nationalrat Ulrich Giezendanner eingereicht und verlangt eine Anpassung des Heilmittelgesetzes, um eine hinreichende Versorgung der schweizerischen Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten sowie die Unentgeltlichkeit der Blutspende sicherzustellen.

Der Initiative wurde von Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 25. Januar 2018 mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen Folge gegeben. Die Schwesterkommission stimmte dem Beschluss Ihrer Kommission am[NB]16.[NB]Oktober 2018 einstimmig zu.

Zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zog Ihre Kommission dann Fachleute aus dem Bundesamt für Gesundheit für Rechts- und Sachauskünfte bei. Dabei wurde analysiert, welche auch verfassungsrechtlichen Grundlagen bestehen und allenfalls angepasst werden müssten, um den Wortlaut der Initiative umzusetzen. Der Auftrag lautete dann, diese Hauptfragen im Hinblick auf eine Regulierung zu evaluieren. Dabei wurde dann klar, dass eine gesetzliche Verankerung eines Versorgungsauftrags des Bundes die Schaffung einer neuen Verfassungsgrundlage erfordern würde. Entsprechend präzisierte die SGK-N am 25. Juni 2020, dass die Unentgeltlichkeit der Blutspende aufgenommen werden soll, wie es verlangt wird, dass jedoch die Aufgabe der Blutversorgung eine private Aufgabe bleiben soll und dass eine rechtliche Grundlage für Finanzhilfen im Bereich des Blutspendewesens im Heilmittelgesetz geschaffen werden soll. An der Sitzung vom[NB]17.[NB]November 2021 kam noch ein weiteres Element hinzu, nämlich das Diskriminierungsverbot für den Zugang zur Blutspende.

Am 4. Februar 2022 wurden der SGK-N der aktualisierte Vorentwurf und der erläuternde Bericht vorgelegt. Die Kommission entschied einstimmig, das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf mit diesem erläuternden Bericht zu eröffnen. Die Vernehmlassung wurde vom 24. Februar bis 31. Mai 2022 durchgeführt und stiess auf positive Resonanz.

Basierend auf den Rückmeldungen unterbreitete das Bundesamt für Gesundheit der Kommission Anpassungsvorschläge, insbesondere zum Unentgeltlichkeitsgebot in Artikel 33a und zum Diskriminierungsverbot in Artikel 36 Absatz[NB]2bis. So wurden die Ausnahme vom Unentgeltlichkeitsgebot für seltene Blutgruppen und Notsituationen sowie das [PAGE 828] Abstellen auf das individuelle Risikoverhalten - und eben nicht auf die sexuelle Orientierung oder andere Faktoren - mit der wissenschaftlichen Begründetheit von Ausschlusskriterien ergänzt. An der Sitzung vom 19. August 2022 beschloss die SGK-N einstimmig, den Gesetzentwurf mit dem Bericht Ihrem Rat zu unterbreiten und den Bundesrat zur Stellungnahme einzuladen. Der Bundesrat hat dann noch einmal leichte Formulierungsanpassungen vorgelegt, insbesondere beim Diskriminierungsverbot in Artikel 36 Absatz 2bis. Diesen ist Ihre Kommission einstimmig gefolgt.

Eine grössere Differenz zur Version der Vernehmlassung ist, dass der Bundesrat zum Schluss gekommen ist, es sei keine gesetzliche Bestimmung für Finanzhilfen aufzunehmen. Sie sehen in der Fahne, dass Artikel 41a eben die Möglichkeit einer solchen Finanzhilfe vorsehen würde. Dieser wird zur Streichung empfohlen. Bei der Versorgung der Schweiz mit Blut und labilen Blutprodukten handle es sich primär um eine private Aufgabe; das ist der Standpunkt des Bundesrates und auch der Mehrheit Ihrer Kommission. Sie ist dem Bundesrat in dieser Frage mit 13 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen gefolgt.

Eine Minderheit Crottaz - Sie können es in der Fahne sehen - verlangt, an der Kann-Formulierung für Finanzhilfen zur Sicherstellung einer hinreichenden Versorgung der Bevölkerung festzuhalten.

Ich danke Ihnen, wenn Sie den Beschlüssen der Mehrheit Ihrer Kommission folgen.