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Wyss Sarah · Nationalrat · 2023-05-03

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-03

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, um den Höchstbetrag der Entschädigung für Mutterschaft und Militärdienst gleichzusetzen.

Wichtig zu wissen ist, dass es bei der Erwerbsersatzversicherung keine Ungleichbehandlung gibt, jedoch bei der Entschädigung im Dienst für Neben- und Zusatzleistungen. Dies führt dann zu diesen unterschiedlichen Höchstbeiträgen. Um diese Ungleichheit zu beenden, werden in der Motion zwei Varianten vorgeschlagen: eine kostenneutrale Variante bei gleichbleibenden Gesamtkosten und eine Variante mit Angleichung des Höchsttagessatzes bei Mutterschaft an jenen bei Militärdienst.

Die Motion wurde von Ständerätin Eva Herzog eingereicht, auch nachdem eine ähnlich lautende Motion Kiener Nellen hier im Nationalrat im März 2021 mit 132 zu 52 Stimmen eine deutliche Mehrheit gefunden hatte, dann aber im Ständerat knapp respektive per Stichentscheid des Präsidenten scheiterte. Der Hauptpunkt der Kritik im Ständerat waren die Kosten. Damals hatte der Bundesrat bereits gesagt, er wolle mit einer Gesamtrevision des Gesetzes die Thematik aufgreifen.

Die vorliegende Motion wurde nun vom Ständerat mit 20 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Auch Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, die Motion anzunehmen, dies mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie tut dies aus folgenden Gründen: Die heutige EO-Maximalzahlung ist im Falle des Militärdienstes höher als im Falle der Mutterschaft. Aus Gleichstellungsperspektive sei dies nicht tragbar. Es schaffe eine Ungleichheit zwischen dem meist von Männern geleisteten Militärdienst und dem Mutterschaftsurlaub. Im Sinne auch einer finanziellen Gleichberechtigung in der EO müsse deshalb dieser Maximalbeitrag bei Militärdienst und bei Mutterschaft gleich sein. Auch das frühere Rollenmodell mit dem männlichen Einzelernährer und der Hausfrau zuhause sei längst keine Realität mehr. Es sei auch hier an der Zeit, diesen alten Zopf abzuschneiden und in Sachen Gleichstellung vorwärtszumachen. Das ist die Mehrheitsmeinung.

Des Weiteren spricht auch nichts dagegen, diesen Auftrag im Rahmen der gesamten Gesetzesrevision zu erledigen. Übrigens ist bei uns im Nationalrat eine gleichlautende Motion hängig. Aber wir brauchen ja meistens ein bisschen länger.

Eine Minderheit der Kommission lehnt diese Motion ab, und dies aus zwei Gründen:

1. Gemäss der Minderheit gibt es keine Ungleichbehandlung und, ich habe das vorhin gesagt ... (Glocke und Zwischenruf des Präsidenten: Sie dürfen weiterfahren, Frau Wyss.) Besten Dank. Ich zähle gerade die Argumente der Minderheit auf, aber Sie kennen diese wahrscheinlich. Also, die Minderheit möchte diese Motion nicht, weil es eben keine Ungleichbehandlung gibt. Ich habe das zu Beginn ausgeführt.

2. Die Kosten bei Option 2, das heisst bei einer Anhebung der Beiträge, wären eben nicht tragbar. Die Minderheit verweist auf die doch eher hohen Kosten, die zusätzlich anfallen, und sie verweist auch darauf, dass auf die EO neue Verpflichtungen zugekommen sind, namentlich der Vaterschaftsurlaub, der Adoptionsurlaub und der Urlaub zur Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes.

Der Bundesrat anerkennt die Unterschiedlichkeit der Maximalbeiträge, erachtet die Motion aber als nicht zielführend.

Im Namen der Mehrheit der SGK-N bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen, dieses Anliegen aber, analog zur Diskussion im Ständerat, im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision zu behandeln.