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Lohr Christian · Nationalrat · 2023-05-03

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-03

Wortprotokoll

In der Debatte um die BVG-Revision wurde von Ihrer SGK-N eine Petition der Frauensession 2021 zur Kenntnis genommen, und zwar in dem Sinn, dass wir die Forderung der Gleichstellung im Alter anerkannt haben. Angeregt wurde dabei, analog der AHV Erziehungs- und Betreuungsgutschriften auszurichten. Unsere frühere Ratskollegin Ruth Humbel wählte vor ihrem Ausscheiden aus dem Rat aber einen anderen Ansatz und beantragte deshalb ein Kommissionspostulat. Ich habe dessen Vertretung übernommen. [PAGE 846]

Das vorliegende Kommissionspostulat fordert das Splitting der erworbenen Altersguthaben für Eltern. Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie im BVG ein Splittingmodell für Paare in Abhängigkeit von Kindern implementiert werden könnte. Dabei soll das Altersguthaben bei den Pensionskassen bzw. Vorsorgeeinrichtungen zu je 50 Prozent auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Es ist aufzuzeigen, wie ein solches Modell ausgestaltet werden kann und welche Auswirkungen eine solche Anpassung auf das System der Altersvorsorge hätte.

Zur Begründung: Weil Mütter nicht oder in Teilzeit erwerbstätig sind, haben sie in der Regel eine deutlich kleinere BVG-Rente als Männer. Bei einer Haushaltsbetrachtung von verheirateten Paaren ist das in der Regel praktisch kaum ein Problem. Bei einer Scheidung wird das Guthaben der Pensionskasse zur Hälfte zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Ein solches Splitting-Modell könnte an Kinder geknüpft werden. Bei verheirateten und bei unverheirateten Paaren kann ab Geburt eines Kindes ein 50-50-Splitting der erworbenen Altersguthaben der beiden Elternteile vorgesehen werden.

Eine solche Splitting-Lösung ist im Gegensatz zur Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften konform mit dem System der beruflichen Vorsorge, in welchem jede versicherte Person für ihre eigene Altersvorsorge spart. Bei Ehepartnern ohne Pensionskasse müssten diese möglicherweise in die Pensionskasse des oder der anderen aufgenommen werden. Ein solches Splitting-Modell wäre zudem zivilstandsunabhängig und würde eine Witwer- und Witwenrente in der zweiten Säule möglicherweise hinfällig werden lassen.

Es gilt, Folgendes festzuhalten: Schlussendlich soll nicht mehr Geld aus der Pensionskasse ausbezahlt werden, die Zahlungen sollen aber nach Gleichstellungsgrundsätzen ausgerichtet werden. Das heisst, es geht hier ausdrücklich darum, die Gleichstellung zu unterstützen.

Die Diskussion förderte verschiedene Meinungen zutage. Ein Argument war, dass es darum gehen muss, dass niemand eine Verschlechterung der Situation erleidet. Auf der anderen Seite wurde gesagt, und das war die Kritik der Minderheit, es soll nicht die Möglichkeit bestehen, dass man mit neuen Systemen, mit neuen Modellen eigentliche Maximierungen betreiben darf und kann.

Ihre Kommission hat sich mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür ausgesprochen, ein Postulat einzureichen und prüfen zu lassen, ob das Splitting der erworbenen Altersguthaben für Eltern eine Variante sein könnte.