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Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-03-19

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, auch namens der FDP-Fraktion, hier der Minderheit zuzustimmen. Zur Offenlegung meiner Herkunft: Ich komme bekanntlich aus dem Blauburgunderland, der Ostschweiz. Aber es geht der Minderheit nicht um ein Gegeneinander-Ausspielen von Rot- und Weisswein. Ich persönlich habe den Weisswein mindestens gleich gern wie den Rotwein. Es geht auch nicht darum, dass wir mehr Geld möchten. Das wäre ja für mich als Finanzpolitiker auch nicht mit meiner Politik vereinbar.

Wir unterstützen den Bundesrat, der hier eine neue Regelung schafft, nämlich dass der Bund, anstelle des Rebbaufonds, Umstellungen im Rebbau zur Anpassung an veränderte Marktverhältnisse nur noch bis längstens 2011 unterstützen kann. Wir stehen voll hinter dieser zeitlichen Beschränkung. Weshalb also der Antrag? Im Gesetz wird keine Ausführung bezüglich der Möglichkeit gemacht, diese Strukturanpassungsmittel auch für Rotweingewächse auszurichten. In der Botschaft des Bundesrates wird denn auch ausgeführt, dass man diese Mittel aufgrund der Lage am Weissweinmarkt für Weissweingewächse vorbehalten möchte. Selbstverständlich hält auch die Minderheit die Problematik im Weissweinbereich für wesentlich gravierender als im Bereich der roten Gewächse.

In den Kommissionsberatungen wurde gesagt, weil ja auf der Ebene des Gesetzes nichts stehe, bleibe selbstverständlich die Möglichkeit für Beiträge an Rotweingewächse bestehen. Wenn dem so ist - und wir vertrauen den Aussagen des Bundesrates immer zu 100 Prozent -, ist der Umkehrschluss ja auch richtig, dass wir auf der Ebene des Gesetzes die Formulierung haben möchten, dass Umstellungen von weissen und roten Gewächsen mit solchen Mitteln finanziert werden können.

In diesem Sinne ersuche ich Sie im Interesse der Rechtssicherheit, dieser Präzisierung - nur darum geht es - auf der Ebene von Artikel 66 zuzustimmen. Es ist wichtig, dass dank dieser Fixierung auf Gesetzesebene auch in den Blauburgundergebieten der Eindruck vermittelt wird, dass zumindest die Möglichkeit bestünde, entsprechende Mittel für Marktanpassungen auszuschütten, wenn eine ausserordentliche Lage entstehen sollte - ich betone: nur in einer solchen Situation.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Ich sage noch einmal: Es gibt nicht mehr Bundesgeld, sondern wir wollen auf Gesetzesebene lediglich eine Verankerung zugunsten beider Gewächse, im Sinne der Rechtssicherheit.