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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-05-04

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-04

Wortprotokoll

Ich habe die Motion von unserem ehemaligen Kollegen Hans-Ueli Vogt übernommen. Sie wurde parteiübergreifend von verschiedenen Exponenten dieses Rates, von links bis rechts, mitunterzeichnet. Sie verlangt eine Überarbeitung des Bundespersonalgesetzes, des Gleichstellungsgesetzes und aller weiteren einschlägigen Gesetze und Verordnungen, sodass eine Diskriminierung älterer Menschen, insbesondere in der Form von Altersschranken, nicht mehr vorgesehen werden kann. In diesem Sinne soll die Chancengleichheit und tatsächliche Gleichstellung älterer und jüngerer Menschen ermöglicht werden. Insbesondere soll das AHV-Rentenalter kein Grund für eine Diskriminierung sein; massgeblich soll die Eignung sein.

Die Gesetzesvorlage ist auf öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse zu beschränken, also auf jene beim Bund und über das Gleichstellungsgesetz auch auf jene in den Kantonen und Gemeinden. Sie soll für Anstellungen bei allen drei Staatsgewalten gelten.

Nach Artikel 8 Absatz 2 unserer Bundesverfassung darf niemand wegen seines Alters diskriminiert werden. Insbesondere Anstellungsbedingungen beim Bund, bei den Kantonen und den Gemeinden, die Personen ausschliessen, die das AHV-Alter erreicht haben, verletzen das Diskriminierungsverbot, wenn sie schematisch an diese Alterslimite anknüpfen, ohne dass mit ihrer Erreichung typischerweise eine fehlende Eignung zur Aufgabenerfüllung verbunden wäre. Aber auch darüber hinaus ist sicherzustellen, dass ein höheres Alter keinen Nachteil im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Anstellungen darstellt.

Altersdiskriminierung ist in der Schweiz weit verbreitet. Für den Privatsektor ist dies empirisch belegt. Doch auch der Staat diskriminiert aufgrund des Alters, und zwar offen und systematisch, wie zahlreiche Altersschranken, namentlich beim Bund und bei den Kantonen, zeigen. Der Staat steht als Arbeitgeber besonders in der Pflicht. Zudem liegt das Vorhandensein von genügenden und auch attraktiven Beschäftigungsmöglichkeiten angesichts der steigenden Lebenserwartung der Menschen und angesichts der Überalterung der Gesellschaft im öffentlichen Interesse. Auch hat der Staat als grösster Arbeitgeber im Land und als Arbeitgeber, der zunehmend Dienstleistungen im Sinne des Tertiärsektors erbringt - mithin Leistungen, die eher geistige als körperliche Leistungsfähigkeit voraussetzen -, die Möglichkeit, in zahlreichen Funktionen auch ältere Personen anzustellen.

Last, but not least wird mit dieser Motion ein Beitrag zum Inländervorrang geleistet, indem das in der Schweiz vorhandene Arbeitskräftepotenzial genutzt und eine Verdrängung durch oftmals jüngere Arbeitskräfte aus dem Ausland vermieden wird. Die Beseitigung offener und systematischer Altersdiskriminierung durch den Staat wird auf den Arbeitsmarkt insgesamt, auch auf den Privatsektor, positiv ausstrahlen. Sie wird zur Beseitigung von Altersstereotypen - z.[NB]B. wie wenig flexibel und nicht lernfähig ältere Arbeitnehmende seien - beitragen und die Bereitschaft, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, steigern.

Ich danke für die Unterstützung dieses Anliegens.