Hegglin Peter · Ständerat · 2023-05-30
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-30
Wortprotokoll
Wie schon ausgeführt, kommt dieses Geschäft zum zweiten Mal in unser Plenum. Beim letzten Mal haben Sie Eintreten auf die Vorlage knapp abgelehnt. Die Mehrheit unserer Kommission lehnt die nationalrätliche Version des indirekten Gegenvorschlags auch weiterhin ab. Sie würde den Bund um 1,3 Milliarden Franken und die Kantone um 792 Millionen mehr belasten.
Ihre Kommission hat die Variante, die auf den bundesrätlichen Überlegungen aufbaut, im Vergleich zur letzten Debatte entschlackt und die mögliche Mehrbelastung der Kantone um 137 Millionen Franken auf 356 Millionen reduziert. Ohne Gegenvorschlag zur Initiative, welche Stand 2020 zu Mehrkosten von 4,5 Milliarden Franken führen würde, in eine Volksabstimmung zu gehen, erachte ich nicht als sinnvoll, ja sogar als gefährlich. Die Umsetzung der Volksinitiative ist nicht nur ausserordentlich teuer, sondern die Initiative liefert auch keine Antworten auf die eigentliche Frage, wie wir die Krankenversicherungsprämien bezahlbar halten können. Zudem würden die Zusatzkosten bei der Volksinitiative primär beim Bund anfallen. Dieser hat bei der Versorgungsplanung oder den Tarifen aber nur begrenzte Lenkungsmöglichkeiten.
Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen, und begründe dies wie folgt: Die Kosten im Gesundheitswesen steigen unaufhörlich. Gemäss offiziellen Zahlen des Bundesrates sind die Kosten im Jahre 2022 im Vergleich zum Vorjahr wieder um 2,6 Prozent pro versicherte Person angestiegen. Im laufenden Jahr erleben wir einen regelrechten Kostenschub. Im ersten Quartal 2023 stiegen die Kosten im Vergleich zum ersten Quartal des letzten Jahres um 6,9 Prozent, mit steigender Tendenz in allen Kostengruppen. Viele Krankenkassen haben im vergangenen Jahr grosse Verluste eingefahren. In der Grundversicherung resultierte für die gesamte Branche ein Defizit von 1,5 Milliarden Franken. Um dieses Defizit zu decken, sind die Reserven der Krankenversicherer verwendet worden. Reserven wurden aber auch eingesetzt, um zu vermeiden, dass die Prämienrunde 2023 noch höher als 6,6 Prozent ausfiel. Sie sind deshalb aktuell auf nur noch 8,5 Milliarden Franken gesunken und können zu einer Abfederung der nächsten Prämiensteigerung nicht mehr beigezogen werden.
Das gesetzliche Minimum bei den Reserven, das die Stabilität der Branche absichern soll, beträgt 7 Milliarden Franken. Angesichts der sehr starken Kostensteigerungen im laufenden Jahr steht uns im Herbst noch einmal eine schmerzliche Prämienrunde ins Haus. Leider ist es uns bisher nicht gelungen, griffige Massnahmen zu definieren, die zu tragbaren Kostensteigerungen beitragen würden. Selbst kleinste Massnahmen, wie die von uns erst kürzlich beschlossene Zulassungssteuerung für medizinische Anbieter, werden von den Kantonen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen im Nachgang wieder infrage gestellt, oder der Wille fehlt, sie umzusetzen.
Dabei hat die Schweiz im Vergleich zu anderen OECD-Staaten eine sehr gute medizinische Versorgung. Das Problem ist nicht die Anzahl der Ärzte, sondern deren regionale Verteilung. In der Gesundheitsversorgung sind primär die Kantone, bei übergeordneten Fragen aber auch der Bund für ein optimales Angebot verantwortlich. Deshalb blieb das Gesundheitswesen auch nach der Umsetzung des nationalen Finanzausgleichs im Jahr 2008 eine Verbundaufgabe: Die Kantone sind zuständig für die Planung, Steuerung und Mitfinanzierung der Leistungen von Spitälern, Kliniken und Langzeitinstitutionen, der Bund ist zuständig für die übergeordneten Aufgaben. Damit tragen die Kantone eine massgebliche Verantwortung für die Kostenentwicklung in ihrem Bereich.
2008 ging man mit der Neugestaltung des nationalen Finanzausgleichs davon aus, dass die Prämienverbilligung je hälftig von Bund und Kantonen getragen werden soll. Abgeleitet davon legte das Parlament den Beitrag des Bundes zur [PAGE 342] individuellen Prämienverbilligung auf 7,5 Prozent der gesamtschweizerischen Bruttogesundheitskosten fest. Bei den Kantonen verzichtete man auf einen Prozentsatz, nahm aber an, dass sich deren Beitrag daran orientieren soll.
Die Minderheit Germann hat argumentiert, dass es heute immer noch so sei: Der Bund bezahle etwa 52 Prozent, die Kantone immerhin 48 Prozent. Im Gesamten mag die Aussage zutreffen, im Einzelfall ist sie aber verzerrt. Es gibt Kantone wie Genf, Waadt, Neuenburg und Basel-Stadt, die ihre Beiträge massiv erhöht haben und zwischen 12 und 15 Prozent ihrer kantonalen Bruttokosten als Prämienverbilligung bezahlen. Andere haben im Rahmen von kantonalen Sparprogrammen ihren Anteil massiv - bis auf 1,5 Prozent - reduziert. Es ist also falsch, sich auf die Durchschnittszahlen abzustützen. Die Kantone sind einzeln zu betrachten.
Mit der Initiative will die SP nur die steigenden Kosten umverteilen, das Problem aber nicht bei der Wurzel packen. Auch unser Schwesterrat will nur die Kosten umverteilen. Verständlicherweise lehnen die Kantone die Initiative und den nationalrätlichen Gegenvorschlag ab. Ich habe aber nicht gelesen, dass sie sich zum Vorschlag der ständerätlichen Kommissionsmehrheit geäussert hätten. Der Grund mag darin liegen, dass der Kompromissvorschlag der Kommissionsmehrheit bei den Prämienverbilligungen ein gutschweizerischer Mittelweg ist.
Analog der Bestimmung, dass der Bundesanteil 7,5 Prozent der Bruttokosten beträgt, sollen die Kantone einen minimalen Anteil von 3,5 Prozent - also weniger als die Hälfte des Bundesanteils - ihrer kantonalen Bruttogesundheitskosten für die individuelle Prämienverbilligung aufbringen müssen. Dies ist so, solange die Prämienzahlenden maximal 11 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aufbringen. Wenn es mehr ist, steigt der Anteil der Kantone bis auf maximal 7,5 Prozent. Damit werden die Kantone angehalten, ihre steuernde Verantwortung im Gesundheitswesen kostenbewusster wahrzunehmen. Im Idealfall wäre dies deshalb auch eine indirekte Sparmassnahme.
Es kann nämlich nicht sein, dass nur der Bund in der Verantwortung steht, der weder bei der Spitalplanung noch bei der Zulassung von Leistungserbringern eingreifen kann, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen. Auch die Kantone sollen im Rahmen ihrer Verantwortung mitfinanzieren, denn sie sind bei der Gesundheitsversorgung und der Steuerung am längeren Hebel. Neu werden also die Kantone von Gesetzes wegen verpflichtet, ein Sozialziel zu definieren. Das ist nicht neu, mehrere Kantone haben schon Sozialziele definiert. Beispielsweise sollen die Prämienzahlenden bei uns im Kanton Zug nicht mehr als 8 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufbringen müssen. Die Kantone sind zwar frei, wie sie das Sozialziel definieren, doch die kantonalen Parlamente werden damit verpflichtet, sich mit dieser Thematik vertieft zu befassen und konkrete Ziele zu beschliessen.
Wir nehmen die Kantone also in die Verantwortung, kostenbewusster zu agieren. Kantone mit tiefem Sozialziel haben keine Mehrbelastungen zu tragen. Acht Kantone haben mit dem ständerätlichen Vorschlag keine Mehrkosten zu schultern, neun weitere Kantone jeweils unter 7 Millionen Franken. Der Vorschlag Ihrer Kommissionsmehrheit ist also ein gutschweizerischer Kompromiss.
Aus diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung gemäss den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission. Bei einem meiner Minderheitsanträge werde ich dann nochmals das Wort ergreifen.