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Germann Hannes · Ständerat · 2023-05-30

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-30

Wortprotokoll

Ja, wir sind in der Wintersession auf den indirekten Gegenvorschlag knapp nicht eingetreten und damit dem Einzelantrag Würth gefolgt. Ständerat Würth argumentierte, dass zu stark in die Autonomie der Kantone eingegriffen werde. Unsere Kommission ist aber dann gleichwohl mit dem Bestreben eingetreten, eine Lösung zu finden. Nun haben sich auch die Kantone noch einmal verstärkt gemeldet und ihre Bedenken klar aufgezeigt, und diese decken sich eben weitgehend mit jenen des Einzelantragstellers in der Wintersession.

Was hat sich in der Zwischenzeit geändert? Leider wenig. Die Zahlen sind ein bisschen abgeändert worden; wir haben versucht, den Schaden, den die Initiative anrichten könnte, in Grenzen zu halten. Aber das Bild, das sich nach den beiden Sitzungen im April und Anfang Mai präsentiert, ist praktisch unverändert, auch von den Mehrheiten her betrachtet. Die Argumente sind dieselben geblieben. Punkto des unzulässigen Eingriffs in die Autonomie der Kantone hat Kollege Würth hinsichtlich seines Einzelantrages von einem nicht begründeten, nicht sachgerechten und fragwürdigen Paradigmenwechsel gesprochen. Daran hat sich auch nach den Verbesserungsversuchen in der SGK-S nichts geändert. Daher stelle ich Ihnen im Namen einer kleinen, aber gewichtigen Nordostschweizer Minderheit den Antrag auf Nichteintreten.

Je nach Ausgestaltung des Gegenvorschlags müssen die Kantone etwa 500 Millionen Franken oder sogar zwischen 800 und 900 Millionen Franken mehr für die Prämienverbilligungen ausgeben. Dazu kämen noch über 1 Milliarde Franken an Mehrkosten für den Bund, weil er ja zu fünf Achteln an die Ergänzungsleistungen beiträgt. Die Mehrkosten des Gegenvorschlags wären damit bei der Variante des Nationalrates etwa halb so hoch wie bei der Annahme der Initiative. Die Umsetzung wäre bei Annahme der Initiative nicht finanzierbar. Darin sind wir uns weitgehend einig.

Bestätigen wir heute im Ständerat den in der Wintersession knapp gefällten Entscheid auf Nichteintreten, ist auch der unglückliche indirekte Gegenvorschlag vom Tisch. Dann kann der Souverän über die Initiative, mit all ihren Vor- und Nachteilen, befinden. Der Souverän wird sich auch Gedanken über die finanziellen Folgen machen müssen.

Mein Hauptargument bleibt aber jenes bezüglich der Kantone, die ihre Bedenken ja eindrücklich eingebracht haben. Ich bitte Sie, diese auch entsprechend zu gewichten. Die Kantone, vor allem die Finanzdirektoren, haben sich relativ früh gemeldet und ihre Bedenken angemeldet bzw. Alarm geschlagen. Sie haben darauf verwiesen, dass sie im aktuellen System 2,6 Milliarden Franken für Prämienverbilligungsbeiträge aufwenden. Die Mehrkosten, die auf sie zukommen würden, sind bereits erwähnt worden. Die Finanzdirektorenkonferenz hat an unsere Adresse auch festgehalten: "Das Argument des Bundesrates, für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen seien die Kantone verantwortlich und sein Gegenvorschlag stelle einen Anreiz zur Kostenkontrolle dar, ist keineswegs überzeugend. Einerseits spielt der Bund eine massgebliche Rolle bei der Regulierung des Gesundheitsmarktes über das KVG, und andererseits besteht die Gefahr, dass mit der Erhöhung der Beiträge das Kostenwachstum im Gesundheitswesen in Zukunft noch weiter angeheizt wird."

Jetzt müssen Sie sich überlegen: Je mehr Leute von der Prämie entlastet respektive ganz befreit werden, desto kleiner wird auch der Anreiz, auf ein spezielles Sparmodell wie auf das Hausarztmodell oder höhere Selbstbehalte einzugehen. Damit tun wir eigentlich dem ganzen System einen Bärendienst. Daneben bleiben die anderen gewichtigen Vorbehalte der Kantone gegenüber dem Paradigmenwechsel, der als nicht sachgerecht und nicht richtig bezeichnet werden muss, bestehen.

Man kann sich auch mit Fug und Recht die Frage stellen, ob das System wirklich revisionsbedürftig ist und ob wir nicht die Kantone in der Verantwortung behalten sollen. Denn sehen Sie: Die Kantone sind ja völlig unterschiedlich aufgestellt, nicht nur wirtschaftlich von den finanziellen Möglichkeiten her, sondern auch von der Ausgestaltung der individuellen Prämienverbilligung her. Jetzt kommen wir und stülpen den Kantonen von Bundesrechts wegen ein System über, das diesen wahrscheinlich nicht dient. Dieser Diversität des Problems tragen wir mit unserem Lösungsvorschlag, der zugegebenermassen das Ganze etwas abmildert - das respektiere ich durchaus -, in keiner Weise Rechnung. Die grundsätzlichen Vorbehalte bleiben eben bestehen.

Darum mache ich Ihnen beliebt, auf diese Vorlage nicht einzutreten.