Lexipedia

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 1999-12-06

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-06

Wortprotokoll

Haben Sie schon einmal vom "Progetto Poschiavo" gehört, wo via neue Technologien auch der sprachübergreifende Dialog des kulturell, geografisch und sprachlich isolierten Puschlavs mit der übrigen Schweiz ermöglicht wird? Kennen Sie das Projekt "Kulturmobil" der Pro Helvetia, das die kulturelle Eigeninitiative speziell in Randregionen unterstützt, wie zum Beispiel in Ste-Croix, wo jetzt das zuvor geschlossene Kino wieder als Kulturraum zur Verfügung steht? Oder ist Ihnen das Volksmusikfestival Lenzburg als Treffpunkt aller in der Schweiz existierenden Musikkulturen ein Begriff? Das alles sind Kulturveranstaltungen, Kulturprojekte, die die Pro Helvetia unterstützt und fördert; dies aus zwei Gründen:

1. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c im Bundesgesetz betreffend die Stiftung Pro Helvetia hält fest, dass die Tätigkeit der Stiftung insbesondere "die Förderung des Austausches kultureller Werte zwischen den Sprachgebieten und Kulturkreisen" umfasst.

2. In der Bundesverfassung gibt es seit 1996 den Sprachenartikel (siehe Art. 70 der neuen Bundesverfassung), der den Förderauftrag für "die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften" speziell festhält und dabei noch die Unterstützungspflicht des Bundes für Massnahmen in den Kantonen Graubünden und Tessin fordert. Das Ausführungsgesetz dazu ist zwar noch in Vorbereitung, aber der Bundesrat macht in der Botschaft klar, dass damit der vorhin zitierte Auftrag an die Stiftung Pro Helvetia nochmals verstärkt worden und noch wichtiger geworden ist. Eben auch deshalb will die Pro Helvetia in diesem Aufgabenbereich nicht weiter sparen müssen, will Projekte und Veranstaltungen wie jene, die vorhin aufgezählt worden sind, weiterhin ermöglichen. Die Pro Helvetia will in dieser Beitragsperiode deshalb auch ein spezielles Verständigungsprogramm in der Höhe von gut 5 Millionen Franken realisieren. Der Bundesrat begrüsst dieses Programm in der Botschaft ausdrücklich, schreibt von überzeugenden Massnahmen zur Stärkung des inneren Zusammenhaltes und der Identität der Schweiz, aber leider könne er es eben nur zur Hälfte finanzieren und statt 5 nur 2,5 Millionen Franken dafür einsetzen.

Der Ständerat hat diese Situation des "kulturellen Existenzminimums" wie erwähnt auch beschämend gefunden. In der ständerätlichen Kommission ist sogar ein Aufstockungsantrag um 4 Millionen Franken nur mit dem knappest möglichen Resultat - eben mit dem Stichentscheid des Präsidenten - nicht durchgekommen.

Zusammen mit den Mitunterzeichnenden des Minderheitsantrages II und der SP-Fraktion bin ich der Meinung, dass wir im Nationalrat jetzt nachziehen sollten; d. h., wir sollten sowohl für den Ausland- wie für den Inlandauftrag gerecht den gleichen Beitrag leisten; es ist berechtigt, um insgesamt verkraftbare vier Millionen Franken oder eine Million Franken pro Jahr aufzustocken. Insgesamt eine Million Franken mehr pro Jahr für die Kultur bringen uns und Herrn Bundesrat Villiger nicht ins finanzielle Schwitzkästchen; dies weiss auch Herr Föhn. Herr Föhn, es geht hier nicht um Hunderte von Millionen Franken für die landwirtschaftliche Überschussverwertung, es geht um eine Million mehr für die Pro Helvetia, für die Kulturförderung. Für die Pro Helvetia ist dies ein motivierendes Signal aus Bern, dass der Auftraggeber die Kulturförderung doch nicht ganz vergessen hat und diese auch nicht immer auf dem "Existenzminimum" halten will. Dass übrigens die beiden Kommissionssprecher - sie gehören nicht der gleichen Fraktion an, aber der eine kommt aus dem Kanton Tessin und der andere aus dem Kanton Graubünden, also beide aus Minderheitsgebieten - den Aufstockungsauftrag unterstützen, spricht klar für den Antrag.

Packen Sie darum heute mit uns zusammen dieses bescheidene Kulturförderungs-Weihnachtsgeschenk ein. Stimmen Sie unserem Minderheitsantrag zu, und lehnen Sie den "SVP-Minderheitsantrag" mit der nötigen Klarheit ab.